Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht) ab dem 1. Februar 2022

In den zurückliegenden Monaten wurden viele Kurse zur Auffrischung der Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte durchgeführt und der „Fortbildungsrückstau“, der durch die pandemiebedingten Einschränkungen entstanden war, wurde weitgehend abgebaut. Dennoch konnten noch nicht alle Lehrkräfte die Auffrischungskurse Rettungsfähigkeit besuchen.

Deshalb wird die bestehende Übergangsregelung bis zum Ende des Schuljahres 2021/22, 31. Juli 2022, verlängert.

Übergangsregel:

„Lehrkräfte, die auf Grund ausgefallener Fortbildungsangebote den Nachweis der Rettungsfähigkeit nicht rechtzeitig auffrischen konnten, können übergangsweise trotzdem weiter Schwimmunterricht erteilen, wenn sie im Rahmen einer sorgfältigen Selbstprüfung dokumentieren, dass sie unter den Bedingungen der Schwimmstätte rettungsfähig sind. Die Auffrischung der Rettungsfähigkeit muss im Verlaufe des Schuljahres so bald wie möglich, spätestens aber bis zum 31. Juli 2022 nachgeholt werden.“