Herzlich willkommen auf der Informationsseite für Schulsportgemeinschaften und Talentsichtungsmaßnahmen, die in Kooperation zwischen Schule und Sportverein stattfinden.
Mit der Öffnung des Förderportals am 01.06.2022 können wieder Schulsportgemeinschaften und Talentsichtungsmaßnahmen für das Schuljahr 2022/23 beantragt werden.
Der Antragszeitraum, auch für Maßnahmen des zweiten Halbjahres, endet am 30. September 2022.
Die neue Förderrichtlinie von 2021 mit deutlich höheren Aufwandsentschädigungen und der Möglichkeit zur zeitlich flexiblen Ausgestaltung der Arbeitsgemeinschaften ist ein Gewinn für alle Beteiligten. Wir hoffen, dass viele Schulen und Sportvereine diese nachhaltige Form der Zusammenarbeit nutzen und einige der in 2022 auslaufenden Fördermaßnahmen im Zusammenhang mit dem Aufholen nach Corona nun in eine langfristige Kooperation zwischen Schule und Sportverein übergehen.
Hier geht es ab dem 01.06.2022 für die Schulen mit der Schulmailadresse, welche eine sechsstellige Nummer beinhaltet, zur Anmeldung:
Hier geht es zur weiteren Beratung zum Berater oder zur Beraterin im Schulsport bzw. zur Fachkraft in die jeweilige kreisfreie Stadt oder den Kreis: Link zur Übersichtskarte BiS und Fachkräfte NRW.
Zeitleiste Antragsverfahren 2022/2023
Bass Förderrichtlinie 11.05.2021
Muster_Antrag_Talentsichtungsmaßnahmen
Muster_Antrag_Schulsportgemeinschaften
Kurzanleitung Allgemeine Schulsportgemeinschaft
Präsentation Implementationsveranstaltungen Schülersportgemeinschaften Juni 2021
Landesstelle für den Schulsport NRW
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Dez. 48.05
Martin Groth Tel.: 0211/4754658
Mail: Martin.Groth(at)brd.nrw.de
Peter Keller Tel.: 0211/4755860
Mail: Peter.Keller(at)brd.nrw.de
Inhaltliche Rückfragen zu den Talentsichtungsmaßnahmen:
Die Landestelle Nachwuchsförderung
Telefon: 0211 837-1213
Bei allgemein technischen Fragen:
Der Landessportbund NRW.
E-Mail-Adresse:
schulsport(at)lsb.nrw
Telefon: 0203 7381-990