Herzlich willkommen auf der Informationsseite für Schulsportgemeinschaften und Talentsichtungsmaßnahmen, die in Kooperation zwischen Schule und Sportverein stattfinden.
Der zweite Antragszeitraum für das Schuljahr 2024/25 beginnt ab dem 27.01.2025. Wie schon im letzten Jahr, möchten wir Ihnen die Möglichkeit eröffnen, in einem zweiten Antragsverfahren für das zweite Schulhalbjahr im Schuljahr 2024/25 eine Schulsportgemeinschaft zu beantragen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie diese Förderung für weitere sportliche Angebote an Ihrer Schule nutzen und sich in der Fachschaft Sport und ggf. mit Ihren Kooperationspartnern darüber beraten. Die Schulsportgemeinschaften können regelmäßig, epochal oder geblockt in Form von Quartalsangeboten, Projektwochen und Ferienkursen durchgeführt werden.
Die Beantragung von Schulsportgemeinschaften für das zweite Schulhalbjahr im Förderportal des Landessportbundes NRW ist bis zum 31.03.2025 möglich.
Talentsichtungsmaßnahmen können nicht beantragt werden.
Der nächste Antragszeitraum für das Schuljahr 2025/26 beginnt am 01. Juni 2025.
Für weitere Fragen geht es hier zum Berater oder zur Beraterin im Schulsport bzw. zur Fachkraft in die jeweilige kreisfreie Stadt oder den Kreis: Link zur Übersichtskarte BiS und Fachkräfte NRW.
Kurzanleitung Allgemeine Schulsportgemeinschaft
Bass Förderrichtlinie 11.05.2021
Muster_Antrag_Talentsichtungsmaßnahmen
Muster_Antrag_Schulsportgemeinschaften
Präsentation Implementationsveranstaltungen Schülersportgemeinschaften August 2023
Landesstelle für den Schulsport NRW
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Dez. 48.05
Martin Groth Tel.: 0211/4754658
Mail: Martin.Groth(at)brd.nrw.de
Peter Keller Tel.: 0211/4755860
Mail: Peter.Keller(at)brd.nrw.de
Inhaltliche Rückfragen zu den Talentsichtungsmaßnahmen:
Die Landestelle Nachwuchsförderung
Telefon: 0211 837-1481
Bei allgemein technischen Fragen:
Der Landessportbund NRW.
E-Mail-Adresse:
schulsport(at)lsb.nrw
Telefon: 0203 7381-990