Es gelten die in der Sicherheitsförderung im Schulsport NRW (Heft 1033, 2020) festgelegten Grundsätze zum Schwimmen und zur Rettungsfähigkeit, vgl. https://www.schulsport-nrw.de/fileadmin/user_upload/1033_Inhalt.pdf
Erwerb und Auffrischung
Die Rettungsfähigkeit muss grundsätzlich durch eine Bescheinigung der Schulaufsichtsbehörde oder der Schwimmsport treibenden Verbände nachgewiesen werden. Neben der ständigen Selbstprüfung muss spätestens nach 4 Jahren eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden. In beiden Fällen sind die staatlichen Fortbildungsangebote oder die Angebote der Fachverbände wahrzunehmen. Die staatlichen Fortbildungen werden von den Beraterinnen und Beratern im Schulsport regional organisiert. Die Verantwortung für die Einhaltung des Auffrischungszeitraumes trägt in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbeauftragten der Schule die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Unterscheidung in kleine und allgemeine Rettungsfähigkeit
„Kleine Rettungsfähigkeit“ für Lehrkräfte an Schulen Wassertiefe bis 1,35 m
Beim Schwimmen und Baden unter Anleitung und Aufsichtsverantwortung der Lehrkraft in Bädern bis zu einer Wassertiefe von 1,35 m mit und ohne sonstige Badaufsicht muss die Lehrkraft mindestens folgende Nachweise erbringen:
Deutscher Schwimmpass Bronze
und
- einen 5 kg schweren Gegenstand von der tiefsten Stelle des Beckens heraufholen und zum Beckenrand bringen,
- eine Person schleppen und
- lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können.
„Allgemeine Rettungsfähigkeit“ für Lehrkräfte an Schulen Wassertiefe über 1,35 m
Beim Schwimmen und Baden unter Anleitung und Aufsichtsverantwortung der Lehrkraft
· in Bädern mit einer Wassertiefe von mehr als 1,35 m mit und ohne sonstige Badaufsicht,
· an Schwimm- und Badeplätzen an beaufsichtigten offenen Gewässern,
· bei Schulfahrten mit durch Dienstleister fremdangeleiteten wassersportlichen Inhalten, bei denen die Lehrkraft nur die Aufsichtsverantwortung trägt
muss sie entweder
die Rettungsfähigkeit entsprechend der Anforderungen der Vorgaben der DPO für das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen (DRSA) Bronze bei den Schwimmsport treibenden Verbänden (z.B. DLRG, DRK, ASB, Schwimmverband NRW) oder bei einer der Bezirksregierungen nachgewiesen haben
oder
die Anforderungen für den Deutschen Schwimmpass Bronze nachweisen und gleichzeitig
- von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen,
- ca. 10 m weit tauchen,
- Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen,
- einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca.15 m weit schleppen und an Land bringen und
- lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können (vgl. hierzu: BASS 13-59 Nr.1).
Übersicht Rettungsfähigkeit Allgemein
Übersicht Ampelsystem
https://www.schulsport-nrw.de/fileadmin/user_upload/UEbersichtRettungsfaehigkeitAmpelsystem.pdf