Die Sportjugend NRW hat ihre bisherige Gruppenhelfer-Ausbildungen eingestellt. Dafür wird es ab jetzt die "Sporthelfer1-Ausbildung" und die "Sporthelfer2-Ausbildung" mit jeweils 30 Lerneinheiten geben. Die "Sporthelfer1-Ausbildung" wird zukünftig von Schule und Stadt- oder Kreissportbund und Fachverband angeboten, die "Sporthelfer2-Ausbildung" nur vom Stadt- oder Kreissportbund oder Fachverband. Neu bei beiden Sporthelfer-Ausbildungen ist unter anderem, dass Hospitation und Praktikum im Vereinssport verbindlich werden.
Eckpunkte der neuen Konzeption für die Ausbildung von Sporthelferinnen und Sporthelfern:
Die Lehr- und Lernmaterialien sowie Beispielprogramme für die Ausbildungen werden zurzeit überarbeitet.
Lehrerausbildungskonzeption (in Bearbeitung)
Termine und Orte der Ausbildungen 2021
Kontaktpersonen in den Bezirksregierungen
Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler ihrer Schule zu Sporthelferinnen und Sporthelfern ausbilden wollen, werden gebeten zu Beginn der Qualifizierungsmaßnahme den hinterlegten Meldebogen ausgefüllt bei der Sportjugend NRW einzureichen.
Meldebogen zur Durchführung einer Ausbildung
Kurz vor Ende des Ausbildungsganges benötigt die Sportjugend NRW von der leitenden Lehrkraft eine komplett ausgefüllte Teilnehmerliste der Schülerinnen und Schüler, die die Ausbildung erfolgreich abschließen werden. Nach Bearbeitung der Unterlagen wird der entsprechenden Schule dann ein Paket mit den Qualifikationsnachweisen und Sporthelfer/innen T-Shirts zugeschickt.
Die Träger und Partner des Sporthelferprogrammes können jedes Jahr in Zusammenarbeit mit den Bünden und Verbänden Sport- und Gruppenhelfer-Foren in ganz NRW organisieren. Dort können sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Praxis- und Theorieworkshops weiterbilden und sich über ihre Erfahrungen als Sporthelfer/-innen austauschen.
Die Fortbildung "Sport" wird durch die Bezirksregierungen ausgeschrieben. Die Durchführung übernehmen dann Berater/-innen im Schulsport und Mitarbeiter/-innen der Sportjugend gemeinsam.
Ausgebildete Sporthelfer/-innen zwischen 14 und 17 Jahren können an einer Gruppenhelfer II-Ausbildung teilnehmen. Dort werden die Inhalte der Sporthelferausbildung vertieft. Beide Ausbildungen werden als Basismodul für die Übungsleiter-C-Lizenz anerkannt.