An diesen Standorten finden Kurse statt
Aachen, Bergheim, Bochum, Dinslaken, Ennepetal, Erftstadt, Essen, Greven, Gütersloh, Hamm, Herne, Herne/Reken, Herzogenrath, Holzwickede, Lindlar, Minden, Moers, Mönchengladbach, Münster, Neuss, Petershagen, Rahden, Ratingen, Siegen, Sundern, Wesel, Wuppertal
Wir bitten um Rücksendung der Kursunterlagen für Sommer bis zum 18.8.
Die Überweisung der Kurszuschüsse kann 6-8 Wochen dauern.
Nachdem im Jahr 2021 mit 795 Kursen ein neuer Rekord erreicht wurde, gliedert sich die Anzahl der Kurse 2022 mit 730 eher in den Trend der letzten Jahre ein.
Wir danken den Übungsleitern und allen anderen Beteiligten für ihr Engagement. Ihnen ist es zu verdanken, dass trotz der schwierigen Bedingungen (z. B. mit Schnelltests) bei über 6000 Kindern die Schwimmfähigkeit gefördert werden konnte.
Materialien, Dokumente (Musteranschreiben Schulen, Musteranschreiben Eltern) und aktuelle Informationen finden Sie rechts.
Die Kursleitungen müssen beachten, dass die Geschäftsführer*innen des Ausschusses für Schulsport des Kreises, bzw. der kreisfreien Stadt in den Prozess einbezogen werden müssen. Über sie werden die Schülerinnen und Schüler gesammelt (Durchführungsrichtlinie 8.1-8.4).
Die Durchführungsrichtlinie muss unbedingt gelesen und beachtet werden.
Z. B ist der Punkt 4.2 neu:
„Entstehen für den Kursanbieter für die Anmietung der Wasserfläche im Rahmen der Durchführung von „NRW kann schwimmen Kursen“ Kosten, so können diese bis zu einer Höhe von max. 250 Euro pro Kurs zusätzlich - vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel - zur regulären Fördersumme von 350 Euro pro Kurs erstattet werden. Betriebskosten bei der Kursdurchführung in vereinseigenen Schwimmstätten sind nicht erstattungsfähig. Die entstandenen Kosten im Rahmen der Wasserflächenanmietung müssen nach Durchführung bei der Abrechnung der Kurse beim entsprechenden Schwimmverband, bei dem die Beantragung des Kurses erfolgt ist, schriftlich zur Prüfung (mit Rechnungskopie) nachgewiesen werden. Die Berechnung und Auszahlung der erstattungsfähigen Kosten erfolgt anschließend über den jeweils zuständigen Schwimmsportverband.“
Standorte, die sich nicht über den SV NRW, die DLRG oder das DRK beworben haben, müssen eine eigene Rechnung an die Landesstelle für den Schulsport schicken, z. B. als PDF in einer email an Andreas Klee.
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1) Bewerbungsfristende | 14.8. |
2) Genehmigung der Kurse und Übermittlung einer Kursübersicht an Träger und AfS durch das MSB | 21.8. |
3) Information der entsprechenden Schulen durch die AfS (5 Wo. v. F.) | 28.8. |
4) Rückmeldung der Schulen (Namensliste) an den AfS (3 Wo. v. F.) | 11.9. |
5) Weiterleitung der Anmeldungen an die Kursleitungen durch den AfS (2 Wo. v. F.) | 18.9. |
6) Kurszeitraum (am 3.10. ist Tag der Deutschen Einheit) | 2.10. - 13.10. |
7) Rücksendung der Kursunterlagen zwei Wochen nach Kursende | 27.10. |
Wie am Montag, den 24.6.2019 durch Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt in der Staatskanzlei, und Mathias Richter, Staatssekretär im Schulministerium, im Aktionsplan „Schwimmen lernen in Nordrhein-Westfalen 2019 bis 2022“ im Düsseldorfer Schwimmbad Düsselstrand vorgestellt wurde, werden nun ab den Sommerferien die Neuerungen zu „NRW kann schwimmen!“ umgesetzt, d. h. vor allem dass nun alle Kurse mit 350 € unterstützt werden und auch Kinder der Klassen 1 und 2 teilnehmen können.
Informationen zu den insgesamt 10 Maßnahmen finden Sie hier
Einige optische Eindrücke hier
Schwimmen lernen in Nordrhein-Westfalen 2019 bis 2022
Im Verlauf des Jahres 2019 wurden nach und nach die Innovationen, die im Rahmen des Aktionsplans „Schwimmen lernen in Nordrhein-Westfalen 2019 bis 2022“ erarbeitet wurden, umgesetzt:
Erhöhung der Unterstützung von 250 € auf 350 € pro Kurs
Ausweitung des Programms auf die Klassen 1 und 2 (Siehe Durchführungsrichtlinie S. 4)
Durchführung als Kompaktkurse außerhalb der Ferien (Siehe Durchführungsrichtlinie S. 4)
Erhöhung des Budgets von 135.000 € auf 260.000 € (Träger des Programms sind das Ministerium für Schule und Bildung, die Staatskanzlei des Landes NRW, Sportabteilung, die Unfallkasse NRW, die AOK Rheinland/Hamburg, die AOK NORDWEST und der Landessportbund NRW)
Hier einige Pressemitteilungen zu den Osterkursen 2019:
„NRW kann schwimmen!“ in Ennepetal
Kopf über Wasser: 50 Mädchen und Jungen lernen Schwimmen in Nachrodt-Wiblingwerde
Anmeldeverfahren für Vereine
Wenn Ihr Verein Interesse hat, Kurse anzubieten, bitten wir Sie, den Bewerbungsbogen (s.u.) auszufüllen und an die Geschäftsstelle des Schwimmverbandes NRW zurückzusenden (oder die DLRG, DRK, vgl. Durchführungsrichtlinie).
SV NRW | Alina Schäfer | 0203-393-668-21 | |
DLRG Westfalen | Jan Hötzel | 0231 - 586877-18 | |
DLRG Nordrhein | Dirk Zamiara | 0211-53606-20 | |
DRK Nordrhein | Sonja Richter | 0211-3104-133 | |
DRK Westfalen-Lippe | Sabine Neumann | 0251-9739-214 |
Kontakt
Landesstelle für den Schulsport NRW
Dr. Andreas Klee
0211/475-4680
andreas.Klee(at)brd.nrw.de
Anwesend: Montag: 6:30 bis 12:30, Mittwoch 6:30 bis 12:30, Donnerstag: 6:30 bis 12:30 (Homeoffice)
Martin Groth
0211/475-4658
Martin.Groth(at)brd.nrw.de
Das Merkblatt wurde umbenannt in "Durchführungsrichtlinie" und muss bitte unbedingt beachtet werden, vor allem die Neuerungen, d. h. die Punkte 1.3, 1.4, 8, 10.1
als_beschreibbare_PDF_NRWks_Bewerbungsbogen_2023
Urkunde "NRW kann schwimmen 2019 - 2023"
Die Testaufgaben 5-7 wurden abgewandelt, das Bronzeabzeichen durch die Tests „Basisstufe“ und „Sicher Schwimmen Können“ ersetzt.
Hintergrund ist die Broschüre „Schwimmen Lernen und Lehren in der Grundschule“ (DGUV Information 202-107), dort vor allem die Seiten 11-12.
Musteranschreiben_Schulleiter_2022
als_PDF_Musteranschreiben_Schulleiter_2022
als_PDF_Musteranschreiben_Eltern_2022
Kurserhebungsbogen (Excel) 2023
Die Testaufgaben 5-7 wurden abgewandelt, das Bronzeabzeichen durch die Tests „Basisstufe“ und „Sicher Schwimmen Können“ ersetzt.
Hintergrund ist die Broschüre „Schwimmen Lernen und Lehren in der Grundschule“ (DGUV Information 202-107), dort vor allem die Seiten 11-12.
Eine gemeinsame Arbeitsgruppe (Kultusministerkonferenz Sport, Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung, Deutsche Vereinigung für Sportwissenschaft, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) hat ein Grundlagenwerk zum Anfängerschwimmen in der Grundschule erarbeitet, das neue Maßstäbe in den Handreichungswerken in diesem Themenbereich setzt.
In diesem Werk wird fachlich fundiert und dezidiert praxisorientiert beschrieben, wie vor dem Hintergrund der heterogenen Anforderungen im schulischen Anfängerschwimmen mit dem an Niveaustufen orientierten Modell gearbeitet werden kann. Download unter:
Ein Handkarten-Set gibt den Lehrkräften zudem konkrete Unterrichtshilfen.
Faltblatt mit Daten und Fakten
Beim Druck: Beidseitiger Druck, über kurze Seite drehen