• Die Anmeldungen zu den Schwimmkursen des Landesprogrammes „NRW kann schwimmen!“ finden ab 2025 über ein Online-Anmeldeportal statt.
  • Die Anmeldung für die Osterferienkurse 2025 startet im Februar 2025. Die genauen Termine werden hier in Kürze veröffentlicht und Ihnen per Mail zugesandt.
  • Zur Unterstützung der Anmeldung wird es eine Klick-Anleitung und begleitende Videokonferenzen bzw. Sprechzeiten der Mitarbeitenden der Landesstelle für den Schulsport geben.
  • Eine Anmeldung per E-Mail ist ab sofort nicht mehr möglich.

Land fördert Kurse in den Ferien für weitere fünf Jahre

Förderung bis 2028 verlängert und auf 1,8 Millionen Euro erhöht, Schulministerin Dorothee Feller und Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt (Bild: Copyrights Andrea Bowinkelmann)

Das Land Nordrhein-Westfalen verlängert gemeinsam mit den weiteren Trägern das Landesprogramm „NRW kann schwimmen! Schwimmen lernen in den Ferien und in der Freizeit“ bis 2028. Das Schulministerium, die Staatskanzlei und die vier weiteren Programmpartner – Landessportbund NRW, Unfallkasse NRW sowie die AOK NordWest und AOK Rheinland/Hamburg – erhöhen ihre Förderung auf insgesamt 1,8 Millionen Euro. Damit steigt der Zuschuss pro Kurs von 350 auf 450 Euro, sodass sich der Eigenanteil für Teilnehmende trotz der allgemeinen Kostensteigerung weiterhin auf zehn Euro beläuft.

Schulministerin Dorothee Feller und Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt besuchten am Mittwoch, 27. März 2024, mit den weiteren Partnern, Jens Wortmann, Vorsitzender der Sportjugend NRW, Michael Stock, Geschäftsführer der Unfallkasse NRW, Frank Simolka, Unternehmensbereichsleiter Kunde und Markt bei der AOK NordWest und Matthias Kelm, Bereichsleiter Marketing-Prävention der AOK Rheinland/Hamburg einen Ferienschwimmkurs in Münster.

Zur Seite des Ministeriums für Schule und Bildung

Das Landesprogramm „NRW kann schwimmen! Schwimmen lernen in den Schulferien in NRW!“ beinhaltet:

  • Schwimmkurse in den Oster-, Sommer- und Herbstferien für die Klassen 1-6
  • Umfang: Zwei Wochen, Mo. – Frei. täglich eine Stunde = 10 Übungseinheiten
  • Kosten: Eigenteil von insgesamt nur 10 € (1 € pro Stunde, kein Eintritt)
  • Hohe Erfolgsquoten

Kurzinformation NRW kann schwimmen zur Vertragsverlängerung 2024-2028

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass gemeinsam mit dem Ministerium für Schule und Bildung alle bisherigen Träger und Förderer des Landesprogrammes weiterhin dieses wichtige Projekt zur Schwimmförderung in NRW unterstützen: 

Was ist neu ab 2024?

  • Jeder Kurs wird nun mit 450,- € statt bisher 350,- € gefördert. Der Eigenanteil für Schülerinnen und Schüler bleibt bei 10,- €.
  • Schwimmkurse für Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren sind ab 2024 in begründeten Einzelfällen möglich.
  • Die nur in geringem Umfang wahrgenommene Möglichkeit der zusätzlichen Wasserzeitenförderung läuft Ende 2023 aus.
  • Bewerbungen  der Schwimmvereine werden direkt an die Landestelle für Schulsport (LfS), Andreas Klee , andreas.klee(at)brd.nrw.de, gestellt, nicht mehr an den Schwimmverband NRW.
  • kein Vor- und Nachtest mehr, nur noch eine Tabelle, die Anzahl der Eintragungen wurde halbiert

NRW kann schwimmen Ostern 2025

 

 

1) Bewerbungsfristende
(6 Wochen vor Ferienbeginn)

Die Bewerbungen für den SV NRW werden an die LfS, Andreas Klee, gestellt. 

3.3.

2) Genehmigung der Kurse und Übermittlung einer Kursübersicht an die Ausschüsse für Schulsport (AfS) durch die Landesstelle für den Schulsport NRW (LfS) (6 Wochen vor Ferienbeginn)

4.3.

3) Information der entsprechenden Schulen durch die AfS; Information der Schülerinnen und Schüler (Elternbriefe) (5 Wochen vor Ferienbeginn)

10.3.

4) Rückmeldung der Schulen (Namensliste) an den AfS (3 Wo.  v. F.)

24.3.

5) Weiterleitung der Anmeldungen an die Kursleitungen durch den AfS (2 Wo.  v. F.)

31.3.

6) Kurszeitraum

14.4. - 25.4.

 

 

Da durch den Karfreitag und den Ostermontag zwei Kurstage entfallen, müssen in den Osterferien acht Kurstage mit einem Umfang von 60 Minuten durchgeführt werden. Es können aber auch Kurstermine am Wochenende, z. B. samstags stattfinden.

Anmeldeverfahren für Vereine

Wenn Ihr Verein Interesse hat, Kurse anzubieten, bitten wir Sie, den Bewerbungsbogen (siehe "Dokumente und Materialien" rechts) auszufüllen und an die LfS, Andreas Klee, zu senden oder die DLRG, DRK:

SV NRW

Dr. Andreas Klee

0211/475-4680

andreas.Klee(at)brd.nrw.de

DLRG Westfalen

Jonas König

0231 - 586877-15

j.koenig(at)westfalen.dlrg.de

DLRG Nordrhein

Dirk Zamiara

0211-53606-20

dirk.zamiara(at)nordrhein.dlrg.de

DRK Nordrhein

Andre Mertes

0211-3104-139

andre.mertes(at)drk-nordrhein.de

DRK Westfalen-Lippe

Sabine Neumann

0251-9739-214

sabine.neumann(at)drk-westfalen.de

Die Durchführungsrichtlinie muss unbedingt beachtet werden,.z. B., dass die Geschäftsführer*innen des Ausschusses für Schulsport des Kreises, bzw. der kreisfreien Stadt in den Prozess einbezogen werden müssen. Über sie werden die Schülerinnen und Schüler gesammelt.

„NRW kann schwimmen!“ 2023: Anzahl der Kurse weiterhin auf hohem Niveau

Nachdem im Jahr 2021 mit 795 Kursen ein neuer Rekord erreicht wurde, gliedert sich die Anzahl der Kurse 2022 mit 730 eher in den Trend der letzten Jahre ein, 2023 waren es 722 Kurse. Wir danken den Übungsleiterinnen und Übungsleitern und allen anderen Beteiligten für ihr Engagement.


Kontakt

Landesstelle für den Schulsport NRW

Dr. Andreas Klee
0211/475-4680
andreas.Klee(at)brd.nrw.de
Anwesend: Montag: 6:30 bis 12:30, Mittwoch 6:30 bis 12:30, Donnerstag: 6:30 bis 12:30 (Homeoffice)

Martin Groth
0211/475-4658
Martin.Groth(at)brd.nrw.de