Sichere Schwimmhalle

Der Sachkostenträger ist für Bau, Betrieb und Instandhaltung der Schwimmstätte ver­ant­wortlich. Hierbei sind zahlreiche  Anforderungen zu berücksichtigen, die sich aus unterschiedlichen Rechtsvorschriften, Normen, Regelwerken und dem Stand der Technik ableiten lassen, wie z. B. Baurecht, Richtlinien für den Bäderbau und das Regelwerk der Unfallversicherungsträger.

Um ein Schulschwimmbad sicher betreiben zu können, sind folgende weitere Maß­nahmen erforderlich:

  • Sicherstellung der Betreuung des Bades durch eine zuverlässige und fachlich qualifizierte Person
  • Durchführung der  Gefährdungsbeurteilung und Ableitung von konkreten technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen
  •  Instandhaltung und Prüfung von Geräten, Einrichtungen und technischen Anlagen
  • Installation und Wartung von  Alarmierungs- und Brandschutzanlagen
  • Bereitstellung der Einrichtungen und Materialien zur  Ersten Hilfe
  • Erstellung einer Schwimmhallen- und Badeordnung

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 Sichere Schule (DGUV)

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