Der Sachkostenträger ist für Bau, Betrieb und Instandhaltung der Schwimmstätte verantwortlich. Hierbei sind zahlreiche Anforderungen zu berücksichtigen, die sich aus unterschiedlichen Rechtsvorschriften, Normen, Regelwerken und dem Stand der Technik ableiten lassen, wie z. B. Baurecht, Richtlinien für den Bäderbau und das Regelwerk der Unfallversicherungsträger.
Um ein Schulschwimmbad sicher betreiben zu können, sind folgende weitere Maßnahmen erforderlich:
Für weitere Informationen in die kleinen Kreise klicken