Auf der Grundlage der „Empfehlungen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft und des Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung für den Schwimmunterricht in der Schule Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 04.05.2017, Beschluss des Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung vom 18.09.2017, Beschluss der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft vom 04.09.2017 wurde im Auftrag der Sportkommission der Kultusministerkonferenz (KMK) ein „Schulschwimmpass“ entwickelt, der sich am Niveaustufenkonzept der Empfehlungen orientiert.
Am 5. Dezember 2019 unterzeichneten die Vertreterin der Sportkommission der KMK und die Schwimmsport treibenden Verbände, vertreten durch den Vorsitzenden der Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS) eine Erklärung, in der sie als Nachweis für das „Sicher Schwimmen Können“ die Bewältigung der vierten Niveaustufe „Sicheres Schwimmen“ ebenso wie den Erwerb des Deutschen Schwimmabzeichens in Bronze anerkennen.
Mit dem Schulschwimmpass steht den Schulen ein kostengünstiges Instrument zur Dokumentation der Schwimmkompetenzen von Schülerinnen und Schülern zur Verfügung.
Die vier Niveaustufen lauten:
Niveaustufe 1 – Wassergewöhnung
- Anpassung an die Eigenschaften und Wirkungen des Wassers
• Stehen, Gehen und Schweben im Wasser
• Auftreiben mit und ohne Hilfsmittel
• Arbeiten mit und gegen den Wasserwiderstand
• Freude beim Aufenthalt und Bewegen im Wasser
Niveaustufe 2 - Grundfertigkeiten
• Atmen – Ausatmung ins Wasser!
• Tauchen – mit geöffneten Augen
• Springen – in tiefes Wasser
• Rollen – um die Breitenachse
• Drehen – um die Längsachse oder Tiefenachse
• Gleiten – in gestreckter strömungsgünstiger Körperposition nach Abstoß
• Fortbewegen – durch koordinierte Bein- und Armbewegungen
Niveaustufe 3 – Basisstufe Schwimmen
• beliebiger Sprung ins tiefe Wasser und anschließend 100 Meter Schwimmen
in einer beliebigen Schwimmart ohne Zeitbegrenzung (Wechsel der
Schwimmart/Schwimmlage erlaubt)
• Wasser ohne Hilfsmittel selbstständig verlassen
Niveaustufe 4 – Sicher Schwimmen
• Sprung ins tiefe Wasser und anschließend 15 Minuten Schwimmen und
mindestens 200 Meter in einer beliebigen Schwimmart zurücklegen
oder
• Kopfsprung ins tiefe Wasser und anschließend 100 Meter Schwimmen
in einer Schwimmart mit Zeitbegrenzung (Mindestanforderung 3:30 min) ab
Klassenstufe 9: männlich 2:30 min, weiblich 2:45 min
• 100 Meter Schwimmen in einer zweiten Schwimmart ohne Zeitbegrenzung
Schülerinnen und Schüler mit dem Nachweis, sichere Schwimmerinnen oder sichere Schwimmer zu sein, können an wassersportlichen Angeboten im Rahmen des Schulsports teilnehmen (vgl. Sicherheitsförderung im Schulsport, Heft 1033, August 2020).
Illustrationen zum Niveaustufenkonzept siehe auch
Dort auch die Broschüre als PDF, S. 24-43
Schwimmen Lehren und Lernen in der Grundschule, DGUV Information 202-107
Das neue Konzept der schulischen Unterrichtspraxis nach Niveaustufen erläutert die verschiedenen Etappen auf dem Weg zum sicher Schwimmen können. Unterrichtsmaterialien, Arbeitskarten und Videosequenzen unterstützen die Arbeit vor Ort.
DGUV Information 202-107 „Schwimmen Lehren und Lernen in der Grundschule“
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3655