Schulschwimmwochen 2025

Auch für 2025 sind Schulschwimmwochen geplant, hier die wichtigsten Informationen:

Jedes Jahr ein neuer Rekord

Insgesamt haben 2024 8383 Schülerinnen und Schüler mithilfe der Schulschwimmwoche ihre Schwimmfähigkeit verbessert.

„Woche des Schulschwimmens“

  • Sinn & Zweck: Intensive einwöchige Förderung des Schwimmens und Bewegens im Wasser über den schulischen Schwimmunterricht hinaus
  • Teilnahmemöglichkeit: Interessierte örtliche Schulen aller Schulformen und Schulstufen
  • Leitung: Lerngruppenleitung liegt wie beim regulären Schwimmunterricht auch bei der zuständigen Sportlehrkraft/den zuständigen Sportlehrkräften der Schule
  • Inhalte: Verantwortung liegt bei der zuständigen Sportlehrkraft/den zuständigen Sportlehrkräften der Schule (von der Wassergewöhnung über das Anfängerschwimmen bis zum wettkampforientierten Schwimmen)
  • Umfang: Tägliche Wasserzeiten von ca. einer Zeitstunde, in der übrigen Zeit regulärer Unterricht an den Schulen
  • Kosten: Für teilnehmende Schulen/Lerngruppen entstehen keine Kosten
  • Organisation: Gemeinschaftsprojekt der beteiligten Kommunen (v.a. AfS) mit Unterstützung des Landes (LfS, BiS)

 

Organisatorischer Ablaufplan der Schulschwimmwoche in Nordrhein-Westfalen:

  1. Information der Standorte (AfS etc.) über das Projekt durch LfS
  2. Anmeldung bei der Landesstelle für den Schulsport
  3. Bewilligung und weitere Informationen durch die Landesstelle für den Schulsport
  4. Klärungen am Standort hinsichtlich (federführend durch den AfS):
    - Terminfindung für die Schulschwimmwoche
    - Gewinnung von örtlichen Schwimmbädern
    - Eventueller Schülertransport (Kosten, Zeiten etc.)
  5. Erstes Schulinformationsschreiben mit dem Anmeldeformular durch die LfS für den AfS
  6. Anmeldung der Schulen mit Fristsetzung durch AfS
  7. Auswahl der teilnehmenden Schulen und Zuordnung der Schwimmbäder, Wasserzeiten, ggf. Bahnen durch AfS
  8. Zweites Informationsschreiben an die Schulen mit Bäderbelegungsplan des AfS
  9. Gewinnung von (Schüler-)Schwimmhelfern und inhaltliche Vorbereitung durch BiS/Lehrkräfte (Voraussetzungen: Didaktisch-methodische Kenntnisse im Schwimmsport, mind. „Deutsches Jugendschwimmabzeichen Bronze”, Sek. II-Schülerinnen und Schüler)
  10. Information der Schulen bzgl. Transport (Zeiten etc.) durch AfS an die Schulen

Das MSB bezuschusst die Kreise/Städte mit 150 € pro 20 Kinder.

Ansprechpartner

Peter Keller

Landesstelle für den Schulsport NRW

bei der Bezirksregierung Düsseldorf

Dez. 48.05

Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf

0211 / 475-5860

Peter.Keller(at)brd.nrw.de