„Woche des Schulschwimmens“
- Sinn & Zweck: Intensive einwöchige Förderung des Schwimmens und Bewegens im Wasser über den schulischen Schwimmunterricht hinaus
- Teilnahmemöglichkeit: Interessierte örtliche Schulen aller Schulformen und Schulstufen
- Leitung: Lerngruppenleitung liegt wie beim regulären Schwimmunterricht auch bei der zuständigen Sportlehrkraft/den zuständigen Sportlehrkräften der Schule
- Inhalte: Verantwortung liegt bei der zuständigen Sportlehrkraft/den zuständigen Sportlehrkräften der Schule (von der Wassergewöhnung über das Anfängerschwimmen bis zum wettkampforientierten Schwimmen)
- Umfang: Tägliche Wasserzeiten von ca. einer Zeitstunde, in der übrigen Zeit regulärer Unterricht an den Schulen
- Kosten: Für teilnehmende Schulen/Lerngruppen entstehen keine Kosten
- Organisation: Gemeinschaftsprojekt der beteiligten Kommunen (v.a. AfS) mit Unterstützung des Landes (LfS, BiS)
Organisatorischer Ablaufplan der Schulschwimmwoche in Nordrhein-Westfalen:
- Information der Standorte (AfS etc.) über das Projekt durch LfS
- Anmeldung bei der Landesstelle für den Schulsport
- Bewilligung und weitere Informationen durch die Landesstelle für den Schulsport
- Klärungen am Standort hinsichtlich (federführend durch den AfS):
- Terminfindung für die Schulschwimmwoche
- Gewinnung von örtlichen Schwimmbädern
- Eventueller Schülertransport (Kosten, Zeiten etc.) - Erstes Schulinformationsschreiben mit dem Anmeldeformular durch die LfS für den AfS
- Anmeldung der Schulen mit Fristsetzung durch AfS
- Auswahl der teilnehmenden Schulen und Zuordnung der Schwimmbäder, Wasserzeiten, ggf. Bahnen durch AfS
- Zweites Informationsschreiben an die Schulen mit Bäderbelegungsplan des AfS
- Gewinnung von (Schüler-)Schwimmhelfern und inhaltliche Vorbereitung durch BiS/Lehrkräfte (Voraussetzungen: Didaktisch-methodische Kenntnisse im Schwimmsport, mind. „Deutsches Jugendschwimmabzeichen Bronze”, Sek. II-Schülerinnen und Schüler)
- Information der Schulen bzgl. Transport (Zeiten etc.) durch AfS an die Schulen
Das MSB bezuschusst die Kreise/Städte mit 150 € pro 20 Kinder.