Auffrischungskurse Rettungsfähigkeit

In den zurückliegenden Monaten konnten Kurse zur Auffrischung der Rettungsfähigkeit aufgrund der coronabedingten Einschränkungen nur ganz vereinzelt angeboten worden. Eine Übergangsregelung ermöglicht, dass Lehrkräfte, die aufgrund fehlender Kursangebote keinen Auffrischungskurs besuchen können, aktuell und zeitlich begrenzt auch ohne den gültigen Nachweis der „aufgefrischten“ Rettungsfähigkeit Schwimmunterricht erteilen können.

„Lehrkräfte, die auf Grund ausgefallener Fortbildungsangebote den Nachweis der Rettungsfähigkeit nicht rechtzeitig auffrischen konnten, können übergangsweise trotzdem weiter Schwimmunterricht erteilen, wenn sie im Rahmen einer sorgfältigen Selbstprüfung dokumentieren, dass sie unter den Bedingungen der Schwimmstätte rettungsfähig sind. Die Auffrischung der Rettungsfähigkeit muss im Verlaufe des Schuljahres so bald wie möglich nachgeholt werden. Diese Übergangsregel gilt bis zum 31. Januar 2022.“