Nein. Sportarten, die Aggressionstechniken vermitteln und zumindest in der wettkampforientierten Form darauf ausgerichtet sind, den Gegner bzw. die Gegnerin durch gezielte Techniken bzw. Körpertreffer zu besiegen, sind nicht mit den Rahmenvorgaben für den Schulsport in NRW zu vereinbaren. Durch falsch angewandte Techniken kann es zu gesundheitlichen Schädigungen der Mitschülerinnen und Mitschüler kommen, die auch mit den Grundsätzen zur Sicherheits- und Gesundheitsförderung nicht in Einklang zu bringen sind.
Stand: 01.08.2020
„Durch Festlegungen in den Rahmenvorgaben für den Schulsport sind alle Elemente aus Sportbereichen, die als Ausgangspunkt oder Zielsetzung bedrohliche Situationen des Schlagens, Stoßens und Tretens oder der praktischen Anleitung zur bewussten Verletzung eines Gegners zum Inhalt haben, für die Umsetzung im Rahmen des Schulsports nicht erlaubt.“ (Rechtsgrundlagen zum Erlass „Sicherheitsförderung im Schulsport“, 7)
Elemente, die dies nicht zum Ziel haben, sind erlaubt.
Judo, Ringen und Fechten (entsprechende Ausrüstung vorausgesetzt) sind erlaubt.
Stand: 01.08.2020