Extra-Zeit für Bewegung – nachholen was ausgefallen ist!

Förderung bis Sommer 2023 verlängert

Die Förderung des Ministeriums für Schule und Bildung geht in die nächste Runde. Noch bis zum 31. Juli 2023 werden zusätzliche außerschulische Angebote in Sportvereinen gefördert, die auf eine sport- und bewegungsorientierte Förderung von Schülerinnen und Schülern abzielen.

  • Wichtiger Hinweis: Eine Antragstellung ist ab dem 03.02.2023 möglich. Die Antragstellung muss vor dem Maßnahmenbeginn erfolgen.

Ein sportpraktisches Gruppenangebot im Rahmen der Extra-Zeit für Bewegung umfasst mindestens 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer und mindestens 6 Zeitstunden; es kann an einem Tag durchgeführt werden, aber auch auf mehrere Tage verteilt stattfinden, wobei die Mindestdauer einer Einheit 90 Minuten beträgt. Angebote können in den Ferien, an Wochenenden oder unterrichtsbegleitend – also während des laufenden Schuljahres an unterrichtsfreien Nachmittagen – stattfinden. Als außerschulische Angebote können Maßnahmen während des laufenden Schuljahres nicht in den Unterrichtsalltag eingebettet werden; sie müssen vom Schulunterricht und Ganztagsangebot abgegrenzt sein.

Das Angebot wird mit max. 500 Euro pro Tag (6 Stunden) bezuschusst. Für Angebote des organisierten Sports (Sportvereine, Mitgliedsorganisationen) besteht für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und Übungsleitungen Versicherungsschutz über die Sportversicherung des LSB NRW.

Die Beantragung für Sportvereine, Bünde und Verbände wird über das Förderportal abgewickelt. Antragstellung und Rahmenbedingungen bleiben, wie auch in den Vorjahren, weitestgehend gleich.

Bitte beachten Sie vor Beantragung die Durchführungshinweise und Informationen auf der Homepage der Sportjugend NRW.

Andere Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe nutzen für die Antragstellung bitte die auf der Homepage aufgeführten Formulare.