FAQ betreffend: Laufen, Springen, Werfen – Leichtathletik

Wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Leichtathletik AG, die von einem Übungsleiter des örtlichen Vereins geleitet wird, an einem Wochenendwettkampf teilnehmen, der vom Verein organisiert wird und an dem auch andere Kinder und Jugendliche...

...teilnehmen, handelt es sich dann bei diesem Wettkampf um eine Schulveranstaltung und wer muss die Aufsicht führen?

Ja, es handelt sich um eine Schulveranstaltung, wenn alle SuS der AG verpflichtet werden, am Wettkampf teilzunehmen. Der Übungsleiter ist eine Sport unterrichtende Fachkraft der Schule. Die Wochenendveranstaltung muss von der Schulleitung genehmigt werden.

(siehe auch BASS 14-12 Nr 2 Schulwanderungen und Fahrten 2.6.und 3.1)

Der Übungsleiter muss die Aufsicht sicherstellen.

Stand: 01.08.2020