Diese Rahmenvorgaben sind die pädagogische Grundlegung für den Schulsport aller Schulstufen und Schulformen in Nordrhein-Westfalen. Sie basieren auf dem Konzept eines erziehenden Schulsports und geben Schulen und ihren Bildungspartnern damit eine pädagogisch und didaktisch fundierte Legitimation und Orientierung zur Ausgestaltung der geltenden Kernlehrpläne und Bildungspläne im Sportunterricht sowie zur Planung und Durchführung von Angeboten im außerunterrichtlichen Bereich.
Der für alle Schülerinnen und Schüler verbindliche Sportunterricht ist die erste Säule des Schulsports. Mit einem festgelegten Zeitumfang basiert er auf den schulformspezifischen Kernlehrplänen und wird ausschließlich von Lehrerinnen und Lehrern gemäß § 57 Schulgesetz NRW erteilt. Weitere unterrichtliche Bereiche sind der Sportförderunterricht sowie Bewegung, Spiel und Sport im Rahmen besonderer Entwicklungsvorhaben Sport (gem. Schulentwicklungskonferenz). Die Kernlehrpläne lassen den Schulen neben den obligatorischen fachlichen Kompetenzerwartungen auch Freiräume, die in schulinternen Lehrplänen bzw. didaktischen Jahresplänen ausgestaltet werden. Dies eröffnet Möglichkeiten einer standortbezogenen Realisierung, die die spezifischen Anforderungen, Möglichkeiten und Schwerpunkte der Schule und ihrer Partner vor Ort einbinden.
Die pädagogischen und strukturellen Grundlagen der Rahmenvorgaben für den Schulsport geben auch Orientierung für die zweite Säule, den außerunterrichtlichen Schulsport. Dieser ist ein besonders geeignetes Handlungs- und Erprobungsfeld für Partizipation und freiwilliges Engagement von Schülerinnen und Schülern in Schule und außerschulischen Feldern, insbesondere Sportvereinen. Er bietet zudem an jeder einzelnen Schule einen offenen Rahmen für die Ausgestaltung bewegungs- und sportbezogener Profile.
Bewegung, Spiel und Sport sind feste Bestandteile der Lebenswelt von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Eine herausgehobene Stellung gewinnt in diesem Zusammenhang zunehmend der Ganztag in Schulen. Er verändert einerseits die Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und bietet ihnen andererseits vielfältige Gelegenheiten, Bewegung, Spiel und Sport auch über pädagogische Ansätze außerschulischer Partner zu erfahren. Diese Rahmenvorgaben eröffnen Schülerinnen und Schülern, insbesondere an Ganztagsschulen, Perspektiven für die Rhythmisierung des Lernens und Lebens durch Bewegung, Spiel und Sport sowie für die Entwicklung der Zusammenarbeit von Schulen und außerschulischen Partnern in regionalen Bildungsnetzwerken und kommunalen Bildungslandschaften. Ziel ist es dabei, für alle Schülerinnen und Schüler möglichst regelmäßige tägliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote sicherzustellen.