Schulsportpraxis und Fortbildung

BASS Kompensatorischer Sport in der Schule

14-14 Nr. 7

Kompensatorischer Sport in der Schule

 RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 06.01.2007 (ABl. NRW. S. 99)

1 Ziele

Der kompensatorische Sport in der Schule zielt darauf ab, Schülerinnen und Schüler mit erheblichen motorischen Defiziten und körperlichen Leistungsschwächen so zu fördern, dass sie sich der Leistungsfähigkeit ihres Körpers (wieder) sicher werden und jene Kompetenzen erwerben können, die für ein möglichst dauerhaftes gesundheitsförderliches Sporttreiben wichtig sind.

Eine besondere Verantwortung übernimmt die Schule gegenüber jenen Schülerinnen und Schülern, denen vom schulärztlichen Dienst, z.B. im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung, die Teilnahme am kompensatorischen Sport empfohlen wurde.

2 Struktureller Rahmen und Organisation

Ziele, Inhalte, Methoden und Organisation der schulsportlichen Fördermaßnahmen haben sich gewandelt. Der Schulsport muss - unbeschadet seiner Verantwortung für alle Schülerinnen und Schüler - die besondere Aufmerksamkeit auf jene Kinder und Jugendlichen richten, die im Vergleich zu Gleichaltrigen Entwicklungs- und Lerndefizite aufweisen. Die Förderung dieser Schülerinnen und Schüler muss vorrangig im Sportunterricht erfolgen, weil nur hier alle Schülerinnen und Schüler erreicht werden. Jeder Sportunterricht sollte auch ein gesundheitsfördernder Unterricht sein: Die Einbeziehung spezieller gesundheitsfördernder Maßnahmen in den obligatorischen Sportunterricht (inkl. individuelle psycho-motorische und psycho-soziale Fördermaßnahmen) kann

- für einzelne Schülerinnen und Schüler bzw. Schülergruppen auf dem Weg der inneren Differenzierung oder

- für alle Schülerinnen und Schüler z.B. im Rahmen einer zeitlich begrenzten thematischen Schwerpunktsetzung

erfolgen.

Unter den Bedingungen des Sportunterrichts in Schulklassen sind die Möglichkeiten einer gesundheitsförderlichen Einflussnahme auf Schülerinnen und Schüler mit erheblichen Entwicklungs- und Lerndefiziten allerdings sehr eingeschränkt. Für sie sind spezielle gesundheitsfördernde (kompensatorische) Maßnahmen im Schulsport notwendig, die im Sportförderunterricht sowie im außerunterrichtlichen Schulsport durchgeführt werden können:

a) Sportförderunterricht bzw. Sportförderkursen können

- in der Grundschule als „Förderunterricht“ im Rahmen der Stundentafel (vgl. Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule),

- in allen Schulformen und auf allen Schulstufen als zusätzliche unterrichtliche Veranstaltungen

durchgeführt werden.

b) Spezielle gesundheitsförderliche Maßnahmen im außerunterrichtlichen Schulsport (z.B. in „Förder- und Fitnessgruppen“) lassen sich am ehesten in Form von „Sport-Arbeitsgemeinschaften“ oder „Schulsportgemeinschaften“ verwirklichen.

Auch in den Vorgaben zum Ausbau und zur Qualitätsentwicklung schulischer Fördermaßnahme im Ganztag wird auf die Bedeutung der kompensatorischen Bewegungsförderung hingewiesen. Entsprechende Angebote und Maßnahmen werden entweder

- von den Schulen in Form von Sportförderkursen oder

- von außerschulischen Trägern (z.B. als Angebote der Sportorganisationen für „Kinder mit mangelnden Bewegungserfahrungen“)

vorgehalten.

Bewegung und Entspannung haben eine wichtige Bedeutung nicht nur für das motorische, sondern auch für das kognitive Lernen. Beispielsweise können Kinder und Jugendliche mit erheblichen Entwicklungs- und Lerndefiziten durch Bewegungs- und Entspannungszeiten mit kompensatorischer Zielsetzung positiv beeinflusst werden.

3 Personelle Voraussetzungen

An die Leiterinnen und Leiter kompensatorischer Sportangebote in der Schule werden besondere Anforderungen gestellt. Um die Lehrkräfte zu ermutigen und zu befähigen, kompensatorische Maßnahmen verstärkt in den obligatorischen Sportunterricht einzubeziehen, sollte jede Sport unterrichtende Lehrkraft mit der Didaktik und Methodik des Sportförderunterrichts vertraut gemacht haben.

Lehrkräfte, die Sportförderunterricht als zusätzlich unterrichtliche Veranstaltung oder Sportförderkurse im Ganztag durchführen möchten, benötigen eine formale Qualifikation, die während des Studiums oder im Rahmen der Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer im Sport erworben werden.

Auch die Leiterinnen und Leiter sonstiger kompensatorischer Sportangebote im außerunterrichtlichen Schulsport und im Ganztag müssen nachweisen können, dass sie sich mit der Didaktik der psycho-motorischen und psycho-sozialen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit erheblichen motorischen Entwicklungs- und Lerndefiziten vertraut gemacht haben.

Zur Qualifikation für das Erteilen des Sportförderunterrichts werden Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt (s. BASS 20-22 Nr. 8 Anlage 1).