Schulsportpraxis und Fortbildung

Lernerfolgsüberprüfung im Unterricht

Lernerfolgskontrollen sind auch unabhängig von ihrer Funktion für die Leistungsbewertung und Notengebung unverzichtbare Bestandteile langfristig aufgebauten und qualitätsorientierten Unterrichtens und Lernens. Sie geben Auskunft über den Grad der erreichten Kompetenz hinsichtlich angestrebter Leistungsstandards und damit auch über die Wirksamkeit des Unterrichts. Ihre Ergebnisse sind Grundlage der weiteren Unterrichtsgestaltung mit Blick auf eine Lernprogression, die sich nicht nur an den profilbildenden Pädagogischen Perspektiven des Kurses und den ausgewählten Unterrichtsgegenständen, sondern auch an den Schülerinnen und Schülern orientiert.

Wichtig ist jeweils vor allem auch für den Prüfenden, welche Ziele er im Rahmen seiner Kontrolle überprüfen möchte und dass diese dem Prüfling auch transparent sind.

Grundsätze der Leistungsbewertung

Die Leistungsbewertung in der gymnasialen Oberstufe berücksichtigt in allen Fächern die Unterrichtsleistungen in den beiden Beurteilungsbereichen sonstige Mitarbeit und Klausuren. Die Leistungsbewertungen im Grundkurs Sport, in dem keine Klausuren geschrieben werden, erfolgen demnach ausschließlich im Beurteilungsbereich sonstige Mitarbeit. Sie beziehen sich auf alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen, also nicht nur auf das erreichte Bewegungskönnen (sportmotorische Leistungen), sondern auch auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen fachlichen Kenntnisse, methodischen Fähigkeiten und Lernerfolge in den fachspezifisch wichtigen Schlüsselqualifikationen (weitere fachliche Leistungen).

Die Notengebung im Fach Sport in der gymnasialen Oberstufe basiert auf unterrichtsbegleitender und punktueller Überprüfung des Lernerfolgs. Diese beziehen sich auf beobachtbares und qualitativ erfassbares Verhalten in fachspezifischen Anforderungssituationen unter Berücksichtigung der jeweils leitenden Pädagogischen Perspektiven des Unterrichts.

Die Leistungserwartungen sind dabei nach vorgegebenen bzw. vereinbarten Kriterien auf qualitativ erfassbares, beobachtbares Verhalten zu beziehen.

sonstige Mitarbeit

Die vielfältigen Möglichkeiten der Lernerfolgsüberprüfung in diesem Beurteilungsbereich müssen im engen Zusammenhang mit den jeweiligen Zielen und Inhalten des Sportunterrichts stehen. Dabei greifen Pädagogische Zielsetzungen und darauf bezogene Verhaltensweisen oft ineinander, so dass neben unmittelbar sichtbaren Leistungen auch das sonstige beobachtbare Verhalten als eine wesentliche Grundlage der Leistungsbewertung angesehen werden kann. Die so verifizierbaren Lernerfolge können unterrichtsbegleitend und punktuell erfasst werden:

  • Punktuelle Lernerfolgsüberprüfungen haben ihren besonderen Sinn darin, dass alle Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer nach einem bestimmten Unterrichtsabschnitt vor die gleiche Anforderung gestellt werden. Sie ermöglichen eine objektive Rückmeldung über Lernerfolge, indem sie Handlungsergebnisse erfassen, die von allen Schülerinnen und Schülern unter vergleichbaren Bedingungen erbracht werden.
  • Unterrichtsbegleitende Lernerfolgsüberprüfungen ermöglichen es, Lernleistungen von Schülerinnen und Schülern in ihrer Stetigkeit sowie in vielfältigen Handlungssituationen einzuschätzen. Insbesondere Lernerfolge im Bereich der Methoden- und Sozialkompetenz und hinsichtlich eines auf Werthaltungen gründenden Verhaltens können während des Unterrichtsverlaufs sehr viel deutlicher zum Ausdruck kommen als bei punktuellen Überprüfungen.

Beurteilungsmöglichkeiten im Bereich Sonstige Mitarbeit

sportmotorische Leistungen

In diesem Beurteilungsfeld werden das im c-g-s-System quantitativ messbare bzw. das nach sportspezifischen Kriterien qualitativ bewertbare Bewegungskönnen in den im Unterricht behandelten Inhalten aus den Bewegungsfeldern und Sportbereichen sowie die zugehörigen konditionellen und koordinativen Fähigkeiten überprüft und bewertet. Als Überprüfungsformen dienen insbesondere Tests, Demonstrationen und Wettkampfsituationen.

Die sportmotorischen Leistungen und die weiteren fachlichen Leistungen sind im sportlichen Handeln eng miteinander verknüpft und bedingen einander in vielfältiger Weise. Eine schematisch-rechnerische Notenbildung aus den beiden Beurteilungsfeldern ist nicht zulässig, im konkreten Fall sind zeitliches Ausmaß und Intensität der jeweiligen unterrichtlichen Behandlung zu berücksichtigen.

weitere fachliche Leistungen

In diesem Beurteilungsfeld werden die im sportlichen Handeln sichtbar werdenden Lernerfolge hinsichtlich fachspezifisch wichtiger Schlüsselqualfikationen (Beharrlichkeit, Leistungsbereitschaft, Kreativität, Einfühlungsvermögen, Kooperationsbereitschaft, Aushalten von Frustrationen) und die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen fachlichen Kenntnisse und methodischen Fähigkeiten überprüft und bewertet. Als Überprüfungsformen dienen insbesondere insbesondere Beiträge zu Unterrichtsgesprächen, zur Unterrichtsgestaltung und zu Projekten, darüber hinaus auch schriftliche Übungen, (Kurz-)Referate, Protokolle und Hausaufgaben.

Die weiteren fachlichen Leistungen und die sportmotorischen Leistungen sind im sportlichen Handeln eng miteinander verknüpft und bedingen einander in vielfältiger Weise. Eine schematisch-rechnerische Notenbildung aus den beiden Beurteilungsfeldern ist nicht zulässig, im konkreten Fall sind zeitliches Ausmaß und Intensität der jeweiligen unterrichtlichen Behandlung zu berücksichtigen.

Beobachtbares Verhalten unter allen Pädagogischen Perspektiven

  • Bewegungskönnen
  • Sich auf Unterrichtssituationen einlassen
  • Beiträge zur gemeinsamen Planung und Gestaltung von Lern-, Übungs-, Spiel- und Wettkampfsituationen einbringen
  • Erfahrungen, Kenntnisse und Einsichten strukturiert wiedergeben
  • Sachzusammenhänge sachgerecht und kritisch reflektiert erläutern
  • (...)

Beobachtbares Verhalten unter der Pädagogischen Perspektive A (Wahrnehmungsfähigkeit verbessern, Bewegungserfahrungen erweitern)

Auch wenn die Leistungserwartungen unter dieser Perspektive nur begrenzt als beobachtbares Verhalten sichtbar werden, führt die enge Verknüpfung von Wahrnehmungsfähigkeit und Bewegungserfahrung mit Gestaltungsfähigkeit und Bewegungsphantasie dazu, dass Lernerfolge unter der Perspektive A teilweise auch in Verhaltensweisen unter der Perspektive B ( „Sich körperlich ausdrücken, Bewegungen gestalten“) sichtbar werden.

Beobachtbares Verhalten unter der Pädagogischen Perspektive B

(Sich körperlich ausdrücken, Bewegungen gestalten)

  • Originalität und Vielfalt von Ideen beim Variieren und Gestalten von Bewegungen zeigen
  • Handlungsentwürfe unter Anwendung von Gestaltungskriterien in Bewegung umsetzen
  • Differenzierte Ausdrucksmöglichkeiten zeigen
  • Bewegungsgestaltungen anderer deuten und bewerten
  • (...)

Beobachtbares Verhalten unter der Pädagogischen Perspektive C

(Etwas wagen und verantworten)

Auch wenn die Leistungserwartungen unter dieser Perspektive kaum als normativ bewertbares Verhalten sichtbar werden, sind das Sich-Einlassen auf herausfordernde Bewegungsaufgaben und der Umgang damit als Verhalten durchaus beobachtbar.

Beobachtbares Verhalten unter der Pädagogischen Perspektive D

(Das Leisten erfahren, verstehen und einschätzen)

  • Fehler erkennen und korrigieren
  • konditionelle Leistungsfähigkeit nachweisen
  • taktische Fähigkeiten nachweisen
  • in Leistungssituationen Einsatz zeigen
  • beharrlich auf ein Ziel (Übungs-, Trainingsziel) hinarbeiten
  • Leistungsmaßstäbe kennen, anwenden und reflektieren
  • (...)

Beobachtbares Verhalten unter der Pädagogischen Perspektive E

(Kooperieren, wettkämpfen, sich verständigen)

  • Absprachen mit anderen treffen sowie organisatorisch und motorisch umsetzen
  • Spiel- bzw. Wettkampfleitung übernehmen
  • Regelkenntnisse nachweisen und Vereinbarungen einhalten
  • Fair handeln – über das bloße Einhalten von Regeln hinaus
  • (...)

Beobachtbares Verhalten unter der Pädagogischen Perspektive F

(Gesundheit fördern, Gesundheitsbewusstsein entwickeln)

  • Bewegungen funktionsgerecht ausführen
  • Maßnahmen zur individuellen Förderung der Fitness kennen und durchführen
  • Kenntnisse zu einer gesundheitsgerechten Lebensführung nachweisen
  • gesundheitliche Risiken kennen und gesundheitsgerecht handeln

Überprüfungsformen/fachspezifische Anforderungssituationen

Die sportmotorischen Leistungen in den behandelten Bewegungsfeldern und Sportbereichen und die weiteren fachlichen Leistungen sind im sportlichen Handeln eng miteinander verknüpft und bedingen einander in vielfältiger Weise. Eine schematisch-rechnerische Verteilung der beiden Beurteilungsfelder als jeweilige Hälfte bei der Ermittlung der Note ist nicht zulässig, im konkreten Fall sind bei der Notenbildung zeitliches Ausmaß und Intensität der spezifischen unterrichtlichen Behandlung zu berücksichtigen.

Bei der Beurteilung sportmotorischer Leistungen werden das im c-g-s-System quantitativ messbare bzw. das nach sportspezifischen Kriterien qualitativ bewertbare Bewegungskönnen in den im Unterricht behandelten Inhalten aus den Bewegungsfeldern und Sportbereichen sowie die zugehörigen konditionellen und koordinativen Fähigkeiten überprüft und bewertet. Mögliche Überprüfungsformen sind:

  • Demonstrationen
  • motorische Tests
  • Wettkampfsituationen

Bei der Beurteilung der weiteren fachlichen Leistungen werden die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen fachlichen Kenntnisse und methodischen Fähigkeiten sowie die im sportlichen Handeln sichtbar werdenden Lernerfolge hinsichtlich fachspezifisch wichtiger Schlüsselqualfikationen (Leistungsbereitschaft, Beharrlichkeit, Kreativität, Einfühlungsvermögen, Kooperationsbereitschaft, Aushalten von Frustrationen) überprüft und bewertet. Mögliche Überprüfungsformen sind insbesondere:

  • Beiträge zu Unterrichtsgesprächen
  • Beiträge zur Unterrichtsgestaltung
  • Mitarbeit in Projekten

darüber hinaus auch:

  • Schriftliche Übungen
  • Referate, Kurzreferate
  • Protokolle
  • Hausaufgaben

Beschreibung der Überprüfungsformen im Lehrplan Sport

Demonstrationen:

Demonstrationen dienen der Überprüfung der Qualität von Bewegungsausführung und Bewegungsgestaltung nach vorgegebenen oder vereinbarten Kriterien. Sie lassen sich in unterschiedlichen Formen und in verschiedenen Unterrichtssituationen zur Lernerfolgsüberprüfung nutzen, z. B. als beobachtbare Bewegungshandlung im Lern- und Übungsprozess, als punktuelle Überprüfung der gesamten Lerngruppe in Bezug auf eine Bewegungsaufgabe - dazu gehört auch das Spiel in Form des regelgerechten Zielspiels oder als Spielformvariation -, als Demonstration eines Bewegungsablaufs vor der Lerngruppe oder als Präsentation der Arbeitsergebnisse einer Partner- oder Gruppenarbeit.

Motorische Tests: 

Motorische Tests erfassen quantitativ messbare sportmotorische Leistungen in Bezug auf komplexe Bewegungsaufgaben und auf einzelne konditionelle Fähigkeiten. Sie ermöglichen insbesondere eine objektive Feststellung sowohl der individuellen Leistung als auch deren Steigerung. Werden Testergebnisse zur Leistungsbewertung herangezogen, ist darauf zu achten, dass sie die Leistungsfähigkeiten erfassen, deren Verbesserung Ziel des Unterrichts war.

Beiträge zur Unterrichtsgestaltung: 

Auch im Mitgestalten der Unterrichtssituation durch Schülerinnen und Schüler wird Lernerfolg sichtbar. Dabei können sie neben motorischem Können und Kenntnissen vor allem Methodenkompetenz nachweisen. Insbesondere beim selbstständigen Erarbeiten von Lösungen in Partner- und Gruppenarbeit werden darüber hinaus auch personale und soziale Kompetenzen sichtbar, etwa in der konstruktiven Einbindung in den gemeinsamen Arbeitsprozess, in der Auseinandersetzung mit Beiträgen anderer und im sachlichen Umgang mit Kritik. Lernerfolge lassen sich dabei in unterschiedlichen Handlungssituationen erkennen, z. B. beim selbstständigen Planen und Gestalten einzelner Unterrichtsphasen, beim sach- und sicherheitsgerechten Herrichten der Übungsstätte, bei der Betreuung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Rahmen unterrichtlicher Differenzierungsmaßnahmen, bei der Durchführung von Sicherheits- und Hilfestellung und bei der Übernahme von Schiedsrichter- und Kampfrichteraufgaben. 

Beiträge zu Unterrichtsgesprächen:

Durch ihre Beiträge zu Unterrichtsgesprächen können Schülerinnen und Schüler nachweisen, dass sie eine Aufgabenstellung oder ein Problem verstanden haben, Kenntnisse sachlich und terminologisch richtig wiedergeben und reflektiert anwenden können und dass sie in der Lage sind, Ergebnisse übersichtlich strukturiert zusammenzufassen.

Mitarbeit in Projekten:

Die Mitarbeit in Projekten ist in besonderer Weise dazu geeignet, Lernprozesse selbstständig zu planen, zu organisieren und zu steuern. Projekte können direkt aus dem Unterricht erwachsen oder als fachübergreifende bzw. fächerverbindende Vorhaben entwickelt werden. Neben den für das Fach Sport typischen Bewegungsprojekten, deren Produkt z. B. eine mögliche Vorführung im Bereich der Schule oder des Schulumfeldes ist, eröffnen sich im Unterricht oder von dort ausgehend weitere Projektformen, wie z. B. die Planung und Organisation von Sportgelegenheiten/Bewegungsangeboten für andere, die Recherche im Bereich des außerschulischen Sports und deren Aufbereitung oder die Beschäftigung mit der gesellschaftlichen Relevanz von Bewegung, Spiel und Sport einschließlich der Präsentation der Ergebnisse. Da Planung und Realisierung eines Projekts vorwiegend in den Händen der Schülerinnen und Schüler liegt, muss die Bewertung der Einzelleistungen der am Projekt Beteiligten aus dem Arbeitsprozess und der Zusammenarbeit innerhalb der Gruppe auf der Grundlage vorher vereinbarter Kriterien hervorgehen.

Schriftliche Übungen:

Auch im Fach Sport ist eine Form der "Sonstigen Mitarbeit" die schriftliche Übung, die benotet wird. Schriftliche Übungen ermöglichen die Überprüfung von Kenntnissen, die im Verlauf des Lern- und Übungsprozesses vermittelt wurden. Deren Aufgabenstellung muss sich unmittelbar aus dem Unterricht ergeben und muss so begrenzt sein, dass für ihre Bearbeitung keinesfalls mehr als 30 Minuten erforderlich sind.

Referate, Kurzreferate:

Das Referat ist auch im Fach Sport geeignet, studienbezogene Arbeitstechniken anzuwenden und einzuüben, die in anderen Fächern erlernt wurden. Es bereitet außerdem auf die in der mündlichen Abiturprüfung geforderte Qualifikation eines zusammenhängenden Vortrags einer selbstständig zu lösenden Aufgabe vor. Der Einsatz eines Referats muss methodisch begründet sein. Sein Thema muss eindeutig formuliert sein, es soll in engem Zusammenhang mit dem Unterricht stehen und ist inhaltlich so zu begrenzen, dass es in der vorgesehenen Vorbereitungs- und Vortragszeit bewältigt werden kann. Für die Anfertigung des Referats sollte eine Vorbereitungszeit von zwei Wochen ausreichend sein. Auf der Übungsstätte sollten nur Kurzreferate bis etwa 10 Minuten Vortragszeit gehalten werden.

Protokolle:

Das Anfertigen von Protokollen gehört zum Einüben studienvorbereitender Arbeitstechniken, wie z. B. konzentriertes Beobachten oder Zuhören. Diese besondere Übungsgelegenheit bietet sich auch im Sportunterricht auf der Übungsstätte, und zwar vor allem für Schülerinnen und Schüler, die zeitweise sportunfähig sind und am Unterricht nicht bewegungsaktiv teilnehmen können.

Hausaufgaben:

Hausaufgaben ergänzen die Arbeit im Unterricht, sie dienen einerseits seiner Vorbereitung und andererseits der Festigung und Sicherung des dort Erarbeiteten. Im Fach Sport können sie auch bewegungsbezogen gestellt werden und sich z. B. auf eine Übungs-, Gestaltungs- oder Trainingsaufgabe beziehen. Neben der direkten Bewertung von Hausaufgaben wird die Qualität der häuslichen Vor- und Nachbereitung in der Mitarbeit im Unterricht sichtbar und als Leistung bewertbar. Zur Anfertigung von Hausaufgaben sowie für das geordnete Zusammenstellen von Arbeitsmaterialien und -ergebnissen empfiehlt es sich, dass die Schülerinnen und Schüler ein Kursheft führen.

Checkliste Kompetenzerwerb durch Hausaufgaben

Beispiel eines Unterrichtsvorhabens zur Kooperationsfähigkeit mit konkreten Hinweisen zu Lernerfolgsüberprüfung

Im Folgenden anhand eines konkreten Unterrichtsvorhabens zur Kooperationsfähigkeit in den unten abrufbaren Dokumenten beispielhaft die Möglichkeiten und Aspekte der Lernerfolgsüberprüfungen ersichtlich

Exemplarische Übersicht über ein Kursprofil

Exemplarisches Unterrichtsvorhaben

Exemplarische Lernziele zum Beispiel

Aspekte zur Gestaltung einer kriteriengeleiteten Lernerfolgsüberprüfung

Exemplarische Lernerfolgskontrollen zum Beispiel

Gegenstandsbereiche Päd.Persp. und IB zum Beispiel

Entfaltung des IB 2 unter allen päd. Perspektiven

Formblatt Lernerfolgsüberprüfung

Beurteilungsmöglichkeiten sonstige Mitarbeit

Formblatt Lernerfolgsüberprüfung Sek II

Beispiel für eine kriteriengeleitete Erfolgsüberprüfung (am Beispiel Volleyball)