Fachliche und die Organisation betreffende Rückfragen richten Sie bitte an abitur.nrw(at)qua-lis.nrw.de. Ihre Anfrage wird in Abstimmung mit der zuständigen oberen Schulaufsicht bearbeitet, da alle für die gymnasiale Oberstufe tätigen Dezernentinnen und Dezernenten in die Entwicklung zum Zentralabitur fachlich eingebunden sind.
Die Prüfungsanforderungen für die Bewertung der sportpraktischen Leistungen im Rahmen der Fachprüfung Sport im Abiturliegen vor. Sie treten zum 01.08.2015 für alle Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2015/16 in die Qualifikationsphase der Gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums und der Gesamtschule eintreten, aufsteigend in Kraft.
Die Ergänzenden Hinweise und Beispiele für die Bewertung und Durchführung der sportpraktischen Prüfungen im Rahmen der Fachprüfung Sport im Abitur beziehen sich auf die vorab genannten „Prüfungsanforderungen für die Bewertung der sportpraktischen Leistungen im Rahmen der Fachprüfung Sport im Abitur“ vom 01.08.2015 und gelten ab 01.08.2015 entsprechend.
Die Endfassungen der Dokumente befinden sich unter der Überschrift Fachliche Hinweise und sonstige Materialien.
Alle Schülerinnen und Schüler – auch „Wiederholerinnen und Wiederholer“, die wegen Nichtzulassung oder nicht bestandener Abiturprüfung im Schuljahr 2016/2017 die Qualifikationsphase 2 wiederholen – erhalten im Fach Sport dieselben Prüfungsaufgaben.
Zur Beurteilung der sprachlichen Richtigkeit im Rahmen der Darstellungsleistung wird vor dem Hintergrund der 2014 in Kraft getretenen Kernlehrpläne ein Hinweis (vgl. PDF) bereitgestellt, der bis auf weiteres eine verlässliche Grundlage schafft.
Mit dem Abiturjahrgang 2017 legen die ersten Schülerinnen und Schüler ihre Abiturprüfung ab, die in der Gymnasialen Oberstufe nach den neuen kompetenzorientierten Lehrplänen (Inkraftsetzung 01.08.2014) unterrichtet wurden. Grundlage für die Anforderungen im Zentralabitur sind damit von 2017 an die Kompetenzerwartungen der neuen Lehrpläne sowie die fachlichen Vorgaben für das Zentralabitur des jeweiligen Prüfungsjahres.
Die neuen Lehrpläne weisen schriftliche und mündliche Überprüfungsformen zur Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung aus, aus denen sich auch bezogen auf das Zentralabitur je nach Fach unterschiedlich weit reichende Modifizierungen oder Ergänzungen der bisher üblichen Aufgabenstellungen und -formate ergeben.
Zur Orientierung der Schulen werden Beispiele für Prüfungsaufgaben insbesondere in denjenigen Fächern zur Verfügung gestellt, in denen bereits im Prüfungsjahr 2017 modifizierte oder neue Aufgabenformate zur Anwendung kommen. In Fächern, in denen an dieser Stelle keine Beispielaufgaben veröffentlicht sind, bieten die Prüfungsklausuren aus den Vorjahren auch weiterhin eine hinreichende Orientierung zur Vorbereitung auf das Zentralabitur.
Ab dem 01.08.2009 können weitere Gymnasien und Gesamtschulen das 4. Abiturfach Sport in NRW wieder anbieten!
Informationen, rechtliche Grundlagen, Genehmigungsverfahren und weitere Hilfen:
Runderlass Sport als 4. Fach der Abiturprüfung des MSW vom 1.5.2009
Genehmigungsverfahren "Sport als 4. Fach der Abiturprüfung"
Qualitätssichernde Maßnahmen im Überblick
Handreichung der BR Arnsberg zur Durchführung von mündlichen Abiturprüfungen im Fach Sport
Übersicht über das Erprobungsvorhaben "Sport als 4. Fach der Abiturprüfung"
Im Zuge der Qualitätssicherung der Abiturprüfung und Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität im Sportunterricht der gymnasialen Oberstufe war es an 54 ausgewählten Gymnasien bzw. Gesamtschulen im Rahmen einer wissenschaftlich und schulaufsichtlich begleiteten Erprobung möglich, Sport als "mündliches Prüfungsfach" zu wählen. Dieses Erprobungsvorhaben wurde im Jahr 2008 erfolgreich abgeschlossen:
Abschlussbericht der Fachaufsicht zum Erprobungsvorhaben P4
Abschlussbericht der Wissenschaftlichen Begleitung des Erprobungsvorhabens
Zwischenbericht der Wissenschaftlichen Evaluationsgruppe (2004)