„ Zu den Aufgaben der Fachkonferenz gehört (…) die Entscheidung über die Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit. “ (vgl. RuL Sport, S. 90).
„Die Fachkonferenz berät und entscheidet auf der Grundlage des Standortlehrplans der Schule darüber, welche Bewegungsfelder und Sportbereiche für den Kursunterricht der gymnasialen Oberstufe als profilbildende Inhaltsbereiche ausgewählt werden können. Sie legt in Absprache mit der Schulleitung den Organisationsrahmen für die Einrichtung der Sportkurse in der Jahrgangsstufe 11 und in der Qualifikationsphase fest und trägt dafür Sorge, dass in parallel angebotenen Kursen in der Qualifikationsphase insbesondere im Hinblick auf die Pädagogischen Perspektiven auch unterschiedliche Kursprofile realisiert werden. „ (ebd. S.90)
Im Weiteren werden in den RuL Sport (vgl. S.90) die darüber hinaus gehenden Aufgaben präzisiert.
Einige hilfreiche Dokumente finden sich hier zum Download:
Checkliste schuleigener Lehrpläne in der SekI
Gestaltung von Unterrichtsvorhaben
Checkliste Planung von Kursprofilen