Schule und Sportverein

1.Wie kann ich mich zur Antragsstellung registrieren?

Falls noch keine Antragstellung erfolgt ist, muss beim Landessportbund NRW zuerst die 8-stellige Geschäftsnummer des LSB erfragt werden (die letzten 4 Stellen werden als „Schulnummer des LSB“ bezeichnet).

Sobald Sie die Geschäftsnummer erhalten haben, folgen Sie dem Link „Hier geht’s zum Online-Antragsverfahren“.
Bitte wählen Sie den Reiter „Schule“ aus, wenn Sie als Schule einen Antrag auf Gewährung einer Aufwandsentschädigung für die Leitung einer Schülersportgemeinschaft stellen möchten.
Sollten Sie entweder eine neue Geschäftsnummer erhalten haben oder verfügen über eine Geschäftsnummer, haben jedoch noch nicht am Online-Antragsverfahren teilgenommen, folgen Sie bitte dem Link „Ja, ich möchte die Schule im System registrieren“.
Es öffnet sich ein neues Formular – dieses füllen Sie bitte aus. Bitte beachten: Geben Sie ausschließlich die offizielle Schulmailadresse vom Land NRW (schulnummer@schule.nrw.de) an!! 
Das Kennwort vergeben Sie sich selbst – bitte notieren Sie dieses und legen es zu Ihren Unterlagen.
Anschließend erhalten Sie auf Ihre offizielle Schulmailadresse (schulnummer@schule.nrw.de) eine e-Mail mit einem Bestätigungslink. Sobald Sie diesen Link öffnen, haben Sie die Schule im System registriert und können die Anträge stellen.

2. Was muss ich tun, wenn ich mein Kennwort vergessen habe?

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim LSB können die Kennwörter nicht mehr einsehen. Sollten Sie Ihr Kennwort vergessen haben, nutzen Sie bitte den Link „Kennwort vergessen“. Wählen Sie bitte den entsprechenden Zugang „Schulen“ und geben Sie Ihre offizielle Schulmailadresse (Schulnummer@schule.nrw.de) an. Talentstützpunktleiter wählen den Zugang „Talentstützpunktleitung“ und geben bitte Ihre e-Mailadresse an, die im System hinterlegt ist. Anschließend wird Ihnen ausschließlich auf diese Mailadresse ein Kennwort zugestellt, mit dem Sie sich dann erneut einloggen können.

3. Wer darf einen Antrag stellen?

Da es sich um eine Schulveranstaltung handelt, darf nur die Schulleitung den Antrag stellen. Anträge zu Talentsichtungs-/Trainingsgruppen können durch die Talentstützpunktleitung vorbereitet werden. Die Schulleitung muss jedoch danach jeden dieser Anträge freigeben. 


Bitte beachten: Der Button „Abschicken“ gleicht der Unterschrift der Schulleitung - Geben Sie daher das Kennwort nicht weiter.

4. Darf die Schulsportgemeinschaft auch im Rahmen des regulären Schulsportun-terrichts angeboten werden?

Die Schulsportgemeinschaften dürfen ausschließlich außerhalb des regulären Stundendeputats angeboten werden.

5. Wer ist in dem Feld „Name des Antragsstellers“ einzutragen?

In diesem Feld ist die Person mit Vor- und Zuname einzutragen, die an der Schule die Anträge stellt.

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6. Welche Bankverbindung muss im Antrag angegeben werden?

Es darf nur die private Bankverbindung der AG-Leitung angegeben werden, da es sich um eine personenbezogene Zuwendung handelt. Bitte überprüfen Sie die angegebene Bankverbindung auf dem Zuwendungsbescheid. Sollte sich die Bankverbindung ändern, ist dies unverzüglich mitzuteilen.   Zu Ihrer Information, teilen wir Ihnen mit, dass die IBAN generell immer 22-stellig ist und die BIC immer 11-stellig ist. Sollten Sie eine 8-stellige BIC haben, füllen Sie diese bitte am Ende mit XXX auf.   Sofern uns keine korrekte Bankverbindung (BIC und IBAN) vorliegt, ist eine Auszahlung der Aufwandsentschädigung nicht möglich.

7. Muss man jedes Schuljahr einen Antrag stellen?

 Für jedes Schuljahr muss ein neuer Antrag gestellt werden.

8. Wie kann ich den Antrag kopieren?

Die Kopierfunktion kann nur von der antragstellenden Schule genutzt werden. Sie loggen sich mit der 4-stelligen LSB-Schulnummer und Ihrem persönlichen Passwort ein und rufen den Navigationspunkt „Anträge ansehen“ auf. Nun sehen Sie eine Liste der bereits gestellten Anträge. Mit Hilfe des Filters können Sie sich einzelne Antragsjahre ansehen. Im Filter wählen Sie das zurückliegende Jahr. Dort sind alle gestellten Anträge des vergangenen Jahres aufgelistet. Klicken Sie den entsprechenden Antrag an und scrollen Sie bis zum Button „Kopieren“. Die Daten aus dem alten Antrag werden automatisch in den neuen Antrag kopiert. Um die Richtigkeit aller Angaben zu prüfen und ggf. kleine Änderungen vornehmen zu können, werden Sie durch die fünf Antragsschritte bis zum Button „Abschicken“ geführt. Bitte vergessen Sie nicht, dass der Antrag auch abgeschickt werden muss.

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9. Ist eine nachträgliche Antragsstellung möglich? Beispiel: Die AG wurde nur für ein Halbjahr beantragt, soll aber auch im 2. Halbjahr stattfinden.

Im Bereich der Schulsportgemeinschaften mit besonderer Aufgabenstellung und den Allgemeinen Schülersportgemeinschaften ist dies nicht möglich.   Die Beantragung von Talentsichtungs- und Trainingsgruppen, die nur im 2. Schulhalbjahr durchgeführt werden, erfolgt im Antragszeitraum zu Beginn des Schuljahres.

10. Wie registrieren sich Talentstützpunktleiter?

Bitte wählen Sie den Reiter „Talentstützpunktleitung“ aus. 

Für die Registrierung nutzen Sie bitte den Link „Ja, ich möchte mich als Talentstützpunktleitung registrieren“. Des Weiteren benötigen Sie Ihre e-Mailadresse die in der Landesstelle Nachwuchsförderung hinterlegt wird/ist sowie ein persönliches Kennwort. Tragen Sie diese Daten in den entsprechenden Eingabemasken ein. Nach erfolgter Registrierung erhalten Sie auf Ihre angegebene e-Mailadresse eine Mail mit einem Bestätigungslink. Sobald Sie diesen Link öffnen, haben Sie sich als Talentstützpunktleitung im System registriert und können die Anträge vorbereiten.

11. Wann und wie werden die Gelder vom Landessportbund NRW gezahlt?

Der Landessportbund NRW zahlt halbjährlich an die AG-Leitung aus (Dezember und Mai). Sollte der angegebene Leiter sein Geld trotz Zuwendungsbescheid nicht erhalten, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung (Rufnummer: 0203 7381-990).

12. Wie verfahre ich, wenn sich im Laufe des Jahres etwas an den Antragsdaten ändert?

Bitte nutzen Sie das Formular „Änderungsmitteilungen“. Dieses finden Sie auf der Homepage www.schulsport-nrw.de. Der LSB nimmt sämtliche Änderungen zu den Anträgen nur in schriftlicher Form an.

Änderungsmöglichkeiten sind ausschließlich:

  • Änderung der Durchführungsdauer (Absage des 1. und/oder 2. Halbjahres)   
  • Änderung der Bankverbindung
  • Änderung der Leitung der Schulsportgemeinschaft.

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13. Wie erfahre ich, ob mein Antrag bewilligt wurde?

Für die finanziell bewilligten Anträge werden entsprechende Bewilligungsbescheide an die Schulen verschickt. Diese sind rechtsgültig.

Darüber hinaus können Sie den Status des Antrages jederzeit online einsehen (Navigationspunkt Anträge ansehen).

14. Was mache ich, wenn ich feststelle, dass der Antrag, den ich bereits gestellt habe, nachträglich umgewidmet werden muss (z. B. von einer Allgemeinen Schulsportgemeinschaft in eine TS oder TG- Gruppe oder umgekehrt)?

Umwidmungen sind nicht möglich! Weder im laufenden Antragsverfahren, noch nachträglich nach einer Bewilligung.

Sollte der Fall eintreten, den bereits gestellten Antrag noch während des laufenden Antrags- Verfahrens ändern zu wollen, so muss dieser Antrag von der Schule gelöscht und ein neuer gestellt werden.

Umwidmungen nach einer erfolgten Bewilligung sind nicht mehr möglich.

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