Die Durchführung von „Allgemeinen Schulsportgemeinschaften“ im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Schule und Bildung wird voraussichtlich bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres 2020/21 ausgesetzt.
Das Onlineportal zur Antragsstellung wird überarbeitet und zu einem späteren Zeitpunkt geöffnet.
Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung von durchgeführten „Allgemeinen Schulsportgemeinschaften“ bzw. „Schulsportgemeinschaften mit besonderer Aufgabenstellung“ im 2. Halbjahr 2019/20 erfolgt anteilig.