Schulinternes Curriculum

Unter Berücksichtigung pädagogischer Gesichtspunkte sowie personaler und sonstiger Standortfaktoren erstellt die Fachkonferenz Sport einen schuleigenen Lehrplan (Schulgesetz §29 (1),(2); §70 (4)). Bei der Entwicklung des schuleigenen Lehrplans ist es unter Beachtung der Schulformspezifik notwendig,

  • alle Pädagogischen Perspektiven gleichermaßen zu berücksichtigen,
  • die obligatorischen Vorgaben zu den Inhaltsbereichen zu sichern und sich über ihre Umsetzung zu verständigen,
  • den Umgang mit dem Freiraum zu verabreden,
  • reflexive Koedukation umzusetzen,
  • Empfehlungen für die Unterrichtsgestaltung auszusprechen 
    sich über die Sicherheitsförderung zu verständigen.

Schuleigene Lehrpläne im Fach Sport – Grundlagen, Probleme, Perspektiven
Ein Gutachten von Günter Stibbe (PH Karlsruhe)