Auch der Unterricht im Fach Sport findet grundsätzlich statt.
Zu beachten ist, dass Sportunterricht, wann immer es die Witterung zulässt, im Freien stattfinden soll.
Beim Sportunterricht in der Sporthalle ist grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Nur bei Phasen intensiver, körperlicher Ausdaueranstrengung soll auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden.
Eine detailliierte Übersicht zu den neuen Regelungen zur Durchführung von Sportunterricht in Präsenz sind auf dem Schulsportportal www.schulsport-NRW.de nachlesbar.
Zur Durchführung von Distanzunterricht im Fach Sport und zu Besonderheiten im Hinblick auf den Versicherungsschutz bestehen Informationen, die mit der Unfallkasse NRW abgestimmt sind.
Diese Informationen sind ebenfalls unter www.schulsport-NRW.de abrufbar.
Die Sportstätten sind entsprechend zur Nutzung bereitzustellen.
Insbesondere für Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase, die Sport als ein Abiturfach haben, sind die Schulträger aufgefordert – gegebenenfalls mit größerem Einzugsbereich – alle erforderlichen Sportstätten zur Verfügung zu stellen.
Eine detaillierte Übersicht zu den neuen Regelungen zur Durchführung von Sportunterricht in Präsenz finden Sie hier:
Hinweise zum Versicherungsschutz im Distanzunterricht für das Fach Sport (29.1.2021)
Das Ministerium für Schule und Bildung und die Unfallkasse NRW befürworten ausdrücklich die Durchführung des Sportunterrichts und die Initiierung von Bewegungsaufgaben beim Unterricht auf Distanz.
Hinsichtlich des gesetzlichen Unfallschutzes beim Sportunterricht auf Distanz ergeben sich verschiedene rechtliche Anforderungen, die sich insbesondere vor dem Hintergrund der besonderen Stellung als „körperbezogenes Fach“ im Fächerkanon artikulieren. Diese bedürfen einer Interpretation hinsichtlich des Versicherungsschutzes bestimmter Lehr-Lern-Szenarien im Distanzunterricht des Faches Sport.
Das Dokument (29.1.2021)
Seit Beginn des Schuljahres 2020/2021 findet der Schul- und Unterrichtsbetrieb in Nordrhein-Westfalen möglichst vollumfänglich im Regelbetrieb als Präsenzunterricht statt. Nur wenn kein Präsenzunterricht erteilt werden kann, soll „Unterricht auf Distanz“ angeboten werden. Auch der Sportunterricht soll in vollem Umfang erteilt werden.
Nach den Schulmails vom 03.08.2020 und vom 31.08.2020 mit Hinweisen zur Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs wurden mit der Schulmail vom 08.10.2020 Hinweise zum Schulbetrieb für die Zeit nach den Herbstferien versandt. Im Sinne dieser Hinweise sollen nachfolgend unterstützende Empfehlungen für die Durchführung des Sportunterrichtes nach den Herbstferien gegeben werden.
Übersicht Schutz- und Verhaltensregeln im angepassten Schulbetrieb 30. November 2020.pdf
Erlass Neuregelungen Corona vom 13. November 2020
Coronaschutzverordnung_vom_30._Oktober_2020 dort vor allem S. 9,§ 9
Empfehlungen zur Durchführung des Sportunterrichts im ersten Schulhalbjahr 2020/2021 Stand 8.10.2020
Erlass praktisches Sportabitur 2021_RS, Stand_26.10.2020
Informationen zur praktischen Prüfung im Fach Sport im Abitur 2021. Stand September 2020
Stellungnahme der Kommission Innenraumlufthygiene am Umweltbundesamt
Unterrichtsbeispiele für das schulische Außengelände (Regierungsbezirk Arnsberg, Beispiele sind jeweils in der linken Spalte unter den Newslettern)
Bundesamt für Sport / Schweiz
www.digitalersport.de
NRW Sportschule Steinbart-Gymnasium
BzgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)
Kultusbehörde Baden-Württemberg
Muuvit! Das Lern- und Bewegungsabenteuer
Kinderyoga: https://www.insafehands.de/projekte/zuhausezeit/
Apps und Digitale Medien im Sportunterricht
(mit Google Chrome öffnen)