FAQ betreffend: Sportgeräte

Ist die Sportlehrkraft verpflichtet vor Beginn des Unterrichtes die Funktionsfähigkeit und Sicherheit von Sportgeräten zu überprüfen, an denen die SuS nachfolgend Bewegungsaufgaben ausführen sollen?

Ja. In den Rechtsgrundlagen zum Erlass „Sicherheitsförderung im Schulsport“, 2.5, heißt es dazu: „Vor der Benutzung sind die fest eingebauten und beweglichen Sportgeräte sowie die weiteren Sportmaterialien durch in Augenscheinnahme auf ihre Funktionstüchtigkeit und Sicherheit zu überprüfen. Defekte Geräte dürfen nicht benutzt werden!“

Stand: 01.08.2020