Sicherheits- und Gesundheitsförderung
F. A. Q.
Probleme, Fragen und Antworten zum Thema
"Sicherheitsförderung im Schulsport"
Die Erwartungshaltung der Lehrkräfte an den Erlass „Sicherheitsförderung im Schulsport“ ist, eindeutige Regelungen vorzufinden. Der Erlass leistet dieses nicht immer, weil er juristische, technische und pädagogische Ansprüche aller Schulformen zusammenführt und z. T. Handlungsräume beschreibt.Die Situationen im Schulsport sind derart vielschichtig, dass immer wieder situativ angemessene Entscheidungen und teilweise auch schulformspezifisch getroffen werden müssen.
Problem |
Frage | Antwort |
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Schuhe |
Was spricht gegen das Tragen von Joggingschuhen? | Die erhöhte Reibung zwischen Schuh und Boden bewirkt eine erhöhte Umknickgefahr bei Stopp- und Drehbewegungen. Zusätzlich sind die Verletzungsfolgen beim Umknicken gravierender, da der Dämpfungsaufbau höher ist. |
| Wie kann die Forderung des Erlasses nach Hallensportschuhen gegenüber den Eltern durchgesetzt werden? | In einem Elternbrief kann über die Forderung des Versicherungsträgers der Kinder und des Ministeriums informiert werden. Durch den § 16,4 Schulpflichtgesetze sind die Eltern verpflichtet, ihr Kind so auszustatten, dass es am Unterricht teilnehmen kann. | |
| Gibt es Hilfen für finanziell schwächer gestellte Familien? | Die Sozialämter haben in den bisher bekannten Fällen auf die Vorlage des Erlasstextes hin die Kosten übernommen. | |
Brille |
Wie muss eine sporttaugliche Brille beschaffen sein? | Sie muss mindestens über Kunststoffgläser und ein flexibles Gestell verfügen und fest sitzen. (Schulpflichtgesetz § 16,4 s. o.) |
| Wer trägt die Kosten? | Im Allgemeinen übernehmen die Krankenkassen im Rahmen gesetzliche Bestimmungen einen Teil der Kosten. Tipp: Führerscheininhaber benötigen eine Ersatzbrille. Diese kann eine sporttaugliche Brille sein. |
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Eislaufen |
Wie ist die Formulierung „Beim Eislaufen sollte grundsätzlich ein Helm getragen werden“ zu verstehen? | „...sollte grundsätzlich...“ ist wie muss zu verstehen, es gibt jedoch eine begründete Ausnahme, wenn Schüler und Schülerinnen, sehr gut Eis laufen können. |
| Müssen es eislaufspezifische Helme sein? | Nein! Fahrradhelme, Skaterhelme etc. sind ebenfalls möglich | |
| Ist der Schüler / die Schülerin versichert, wenn er / sie hervorragend läuft, aber keinen Helm trägt? | Ja! |
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| Hat die Lehrkraft (in diesem Fall) gegen die Aufsichts- und Fürsorgepflicht verstoßen? | Nein, durch die im Vorfeld begründete Ausnahme für diesen Schüler / die Schülerin hat die Lehrkraft nicht fahrlässig gehandelt. | |
Skilaufen |
Inwieweit müssen vorhandene fachliche Voraussetzungen erneut unter Beweis gestellt werden. | In Abstimmung mit der Schulleitung überprüft jede Lehrkraft im Hinblick auf die beschriebenen Anforderungen ihre individuellen Voraussetzungen. Die endgültige Entscheidung liegt bei der Schulleitung. Lehrkräfte sind nach ADO § 9,4 zur Fortbildung verpflichtet. |
Klettern |
Ist „Kistenklettern“ erlaubt? | Grundsätzlich nein, da Getränkekisten keine Sportgeräte sind; es sei denn, die Kisten sind vom Hersteller ausdrücklich zu diesem Zweck freigegeben. |
Inline-Skating |
Muss in jedem Fall eine Schutzausrüstung getragen werden? | Das Tragen einer kompletten Schutzausrüstung ist keine Empfehlung, sondern Pflicht. |
| Was gehört zu einer kompletten Schutzausrüstung? | Helm, Ellenbogen-, Handgelenk- und Kniegelenkschützer (beim Kauf auf „GS“ oder „CE“ – Zeichen achten) | |
| Dürfen Inline-Skates in der Sporthalle eingesetzt werden? | Flächenelastische Sporthallenboden sind in der Regel geeignet. Es muss jedoch die Zustimmung des Schulträgers eingeholt werden. | |
| Was muss beachtet, wenn auf im öffentlichen Verkehrsraum gefahren wird? | Das Fahren ist nur auf Gehwegen unter Beachtung der allgemeinen Verkehrsregeln (StVO) gestattet. Ist kein Gehweg vorhanden, muss auf der linken Fahrbahnseite gefahren werden. | |
Reiten |
Was muss man berücksichtigen, wenn Reiten im Schulsport angeboten wird |
Vgl. hierzu Teil B der Rechtsgrundlagen: Erläuterungen und Empfehlungen zur Sicherheitsförderung im Schulsport, Kapitel VII, 9 |
Fachliche Voraussetzungen der Lehrkräfte |
Verfüge ich über die notwendigen fachlichen Voraussetzungen? | Es ist eine Selbstüberprüfung der sportartspezifischen Kompetenzen in Theorie und Praxis erforderlich. |
| Reicht eine einmal erworbene Qualifikation aus? | Nein, es ist eine kontinuierliche Aktualisierung der persönlichen Kompetenzen erforderlich (Fortbildungsverpflichtung nach ADO § 9,4). | |
| Wie sind fachliche Voraussetzungen zu erwerben? | Sie sind im Rahmen der staatlichen Lehrerfortbildung oder anderer Fortbildungsangebote (Vereine, Verbände, Institutionen, etc.), die inhaltlich den fachlichen Anforderungen entsprechen, zu erwerben. | |
Übungsstätte |
Was gehört zum Aufsichtsbereich von Sportlehrkräften bei einer Unterrichtsstunde? |
Mit Aufschließen der Sporthalle betritt die Lehrkraft die Übungsstätte, d.h. die Aufsicht erstreckt sich auch auf Flure, Umkleidekabinen etc. |
Offener Stundenbeginn |
Dürfen Schüler und Schülerinnen ohne Lehrkraft zu Beginn der Sportstunde schon in der Sporthalle, Schwimmbad, oder ähnlichem Sport treiben? |
Nein, die Lehrkraft muss grundsätzlich anwesend sein und jede Übungsstätte als Erste betreten oder als letzte verlassen. |














