Sicherheits- und Gesundheitsförderung

Partner:
Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen
BKK Landesverband NORDWEST

Teil C (Sicherheitsförderung in der Schule)

 

Anhänge

 

Anhang 1 Curriculare Rahmenvorgaben zur Sicherheitsförderung im Schulsport

Anhang 2 Weitere Erlasse mit Bezügen zur Sicherheitsförderung im Schulsport

Anhang 3 Merkblatt „Kinder und Jugendliche mit Asthma bronchiale im Schulsport“

1. Zum Krankheitsbild

2. Voraussetzungen für die Teilnahme am Schulsport

3. Hinweise für die Teilnahme am Schulsport

4. Spezielle Hinweise für die Teilnahme von allergischen Asthmatikern am Schulsport

5. Hinweise für die Vorgehensweise bei einem Asthmaanfall

Anhang 4 Handreichungen zur Sicherheitsförderung im Schulsport

Anhang 5 Anschriftenverzeichnis

 

Anhang 1 Curriculare Rahmenvorgaben zur Sicherheitsförderung im Schulsport

Die schulformübergreifenden „Rahmenvorgaben für den Schulsport“ und die „Lehrpläne Sport“ für die verschiedenen Schulformen enthalten auch für die Sicherheitsförderung im Schulsport grundlegende pädagogische Orientierungen. Nach diesen Vorgaben ist die Sicherheitsförderung - ähnlich wie die Gesundheitsförderung - eine Querschnittsaufgabe des Schulsports. Sie ist darüber hinaus eingebunden in die überfachlichen Aufgaben der Schule, zu denen gerade der Schulsport unverzichtbare Beiträge leisten kann.

Die Rahmenvorgaben für den Schulsport akzentuieren die Sicherheitsförderung unter der pädagogischen Perspektive „Etwas wagen und verantworten“ im Zielspektrum des Schulsports:„Wer etwas wagt, sucht aus eigener Entscheidung eine herausfordernde Situation mit unsicherem Ausgang auf und bemüht sich, diese im Wesentlichen mit den eigenen Fähigkeiten zu bestehen. Insofern ist das Wagnis eine Situation der Bewährung. Daher suchen junge Menschen das Wagnis, und sie gehen es nicht ein, obwohl, sondern weil es sie an ihre Grenzen führt. Jedes Wagnis enthält Proben für die Selbsteinschätzung und Anreize, das eigene Können weiterzuentwickeln. Viele Kinder und Jugendliche brauchen gerade in solchen Situationen Ermutigung und Stärkung.Besonders dann, wenn der feste Stand auf dem Boden, die gewohnte Position im Raum aufgegeben wird, wenn sich erhöhte Anforderungen an das Gleichgewicht und die Steuerungsfähigkeit stellen, liegt es nahe, die Situation als Wagnis zu empfinden. Insofern ist das Wagen typisch für viele Bereiche des Sports, z.B. im Schwimmen, Tauchen und Springen, in Turnen, Klettern und Akrobatik, beim Balancieren, Gleiten und Fahren. Dabei hängt es von den individuellen Fähigkeiten und Erfahrungen ab, wo die Routine endet und das Wagnis beginnt.

Das Wagnis verbindet sich auch mit Erfahrungen im Umgang mit der Angst. Im Sport lässt sich unter dieser Perspektive lernen, einerseits Angst zu überwinden, andererseits aber auch zu seiner Angst zu stehen. Das Wagnis ist eine Grenzsituation, in der die Schwierigkeit der Aufgabe und die eigenen Fähigkeiten realistisch abzuschätzen und die Folgen für sich und andere verantwortlich zu kalkulieren sind. Der Schulsport bietet exemplarische Situationen, in denen diese Einschätzung unter erfahrener Anleitung erprobt werden kann. Damit stellt sich auch ein Bezug zu einer richtig verstandenen Sicherheitserziehung her: Diese kann nicht darin bestehen, alle möglichen Gefahrenmomente auszuschalten. Schülerinnen und Schüler sollten viel mehr lernen, Risiken zu erkennen, einzuschätzen und in gefährlichen Situationen angemessen zu handeln.

In vielen Situationen des Sports darf nur wagen, wer sich auch auf die anderen verlassen kann, die kooperieren, helfen oder sichern. Andererseits müssen auch diese wissen, was sie einander zutrauen können. Der Schulsport bietet die einzigartige Chance, gegenseitiges Vertrauen in gemeinsamen Wagnis-Situationen nicht nur zwischen Lehrkräften und Lernenden, sondern auch innerhalb der Lerngruppe zu fördern.“
(Rahmenvorgaben für den Schulsport, Kap. 1.2)Der Charakter der Querschnittsaufgabe zeigt sich in den engen Bezügen der Sicherheitsförderung zu weiteren pädagogischen Perspektiven des Schulsports, z.B. den Perspektiven „Wahrnehmungsfähigkeiten verbessern, Bewegungserfahrungen erweitern“ und „Gesundheit fördern, Gesundheitsbewusstsein entwickeln“.In den Lehrplänen für die einzelnen Schulformen finden sich insbesondere in den Kapiteln zu den Inhaltsbereichen des Schulsports vielfältige weitergehende Hinweise zur Berücksichtigung sicherheitsfördernder Aspekte. Sie sollen die Sportlehrkräfte bei ihren konkreten Unterrichtsplanungen immer wieder für diese wichtige pädagogische Aufgaben sensibilisieren.

 

Anhang 2 Weitere Erlasse mit Bezügen zur Sicherheitsförderung im Schulsport

Über die speziellen Regelungen zur Sicherheitsförderung im Schulsport hinaus hat das Land Nordrhein-Westfalen weitere Vorschriften erlassen, die auch für die Sicherheit und Gesundheit der Schülerinnen und Schüler bei Bewegung, Spiel und Sport bedeutsam sind, z. B.:

  • Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten (BASS 14 - 12 Nr. 2)
    Der Erlass enthält neben Verfahrensregelungen auch Bestimmungen zur Aufsicht, Gefahrvermeidung und Unfallverhütung.
  • Diabetes-Kinder und -Jugendliche in Schulen (BASS 18 - 12 Nr. 1)
    Der Erlass enthält Empfehlungen für die schulische Betreuung und Versorgung an Diabetes mellitus erkrankter Kinder.
  • Schulsport bei erhöhten Ozonkonzentrationen (BASS 18 - 12 Nr. 6)
    Der Erlass gibt Empfehlungen zu sportlichen Aktivitäten im Freien bei erhöhten Ozonbelastungen.
  • Reiten im Sportunterricht an Sonderschulen und im Sportförderunterricht an Grundschulen (BASS 14 - 14 Nr. 4)
    Der Erlass weist auf die Qualifikation der Lehrkräfte und die Ausbildung der Pferde für die angesprochene Zielgruppe hin.

 

Anhang 3 Merkblatt „Kinder und Jugendliche mit Asthma bronchiale im Schulsport“

Im Jahr 1993 hat das ehemalige Kultusministerium Hinweise und Informationen für die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen mit Asthma bronchiale am Schulsport veröffentlicht, die hier auszugsweise noch einmal abgedruckt

1. Zum Krankheitsbild

Das Asthma bronchiale ist eine chronische Erkrankung mit anfallsartiger oder an dauernder Atemnot bzw. mit in Ruhe nicht erkennbarer Einengung der Atemwege.
Hierbei kommt es zu einer Verkrampfung der Bronchialmuskulatur, einer zusätzlichen Schleimhautschwellung und darüber hinaus zu einer starken Verschleimung (,‚Atemwegsobstruktion“). Diese Faktoren führen zu einer erschwerten Ausatmung und bedingen durch eine Überblähung der Lunge auch eine erschwerte Einatmung. Es kann zu einer unkontrollierten Atemfrequenzsteigerung (,‚Hyperventilation“) kommen, die die Verkrampfung der Bronchialmuskulatur noch beschleunigt.Die Grundstörung des Asthma bronchiale beruht auf einer bronchialen Reizüberempfindlichkeit. Reize, wie kalte oder trockene Luft, Staub, lndustrieabgase, Tabakrauch, körperliche Belastung (auch Lachen und Husten), unspezifische emotionelle Reize, virale Infekte und inhalierte Allergene können die typischen plötzlichen, heftigen und kurz andauernden Anfälle hochgradiger Atemnot auslösen. Das Asthma bronchiale ist somit nicht in jedem Fall eine allergische Erkrankung; auch nicht jeder Anfall von Atemnot bei Allergikern ist durch Allergene verursacht.

Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Asthma bronchiale umfasst die medikamentöse Behandlung und die Anpassung der Lebensführung an die chronische Erkrankung mit dem Ziel, die körperlichen und sozialen Aktionsmöglichkeiten zu erweitern. Bewegung, Spiel und Sport können dazu einen wesentlichen Beitrag leisten. [….]

 

2. Voraussetzungen für die Teilnahme am Schulsport

Kinder und Jugendliche, die an Asthma bronchiale erkrankt sind, dürfen nicht ohne zwingende Gründe vom Schulsport befreit, sondern sie sollten gerade hier im Rahmen der Möglichkeiten gefördert werden.

Notwendige Voraussetzung für die Teilnahme dieser Kinder und Jugendlichen mit Asthmabronchiale am Schulsport ist eine enge, vertrauensbildende Zusammenarbeit zwischen den Sportlehrkräften, den betroffenen Schülerinnen und Schülern, deren Eltern und den behandelnden Ärzten:

  • Die Schülerinnen und Schüler sollten vor der Teilnahme am Schulsport ein ärztliches Attest vorlegen, in dem Hinweise zur individuellen körperlichen Belastbarkeit dokumentiert sind. Genauere Informationen über die aktuelle Belastbarkeit sollten die Sportlehrkräfte in regelmäßigen Gesprächen mit den betroffenen Schülerinnen und Schülern, deren Eltern oder den behandelnden Ärzten einholen.
  • Die Sportlehrkräfte sollten in der Lage sein, durch Überwachung des Spracheinsatzes
    (z. B. bei Sprech- oder Singspielen) oder durch kurze Kontrollgespräche Rückschlüsse auf das aktuelle Befinden dieser Kinder und Jugendlichen zu ziehen. Sie sollten darüber hinaus, auch bei akuten Anfallzuständen, die Handhabung des Dosier-Aerosols, atemerleichternde Körperstellungen (Aufstützen der Arme - Entlastung der Brustmuskulatur, therapeutische Stellungen zur Koordinierung der Atmung) und eine optimale Atemtechnik (langsame und tiefe Einatmung möglichst durch die Nase; Ausatmung gegen Lippenwiderstand, „Lippenbremse“) kennen.
  • Die Sportlehrkräfte sollten die Sofortmaßnahmen beim Asthmaanfall beherrschen (siehe Punkt 5.).
  • Die betroffenen Schülerinnen und Schüler sollten vor Beginn jeder Sportstunde ihr Dosier-Aerosol bei der Sportlehrkraft abgeben. Zur direkten Kontrolle der Ausatemleistungsfähigkeit sollten sie ihre eigene Peak-flow-Meter bereithalten.

 

3. Hinweise für die Teilnahme am Schulsport

Nehmen ein oder mehrere Asthmatiker am Schulsport teil, so ist es nicht notwendig, den Unterricht speziell an ihren Bedürfnissen auszurichten. Die Sportlehrkräfte müssen sich jedoch darüber im Klaren sein, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen der gezielten Beobachtung bedürfen. Asthmatikern muss generell gestattet werden, die Belastung zu unterbrechen, wenn sie es selbst für erforderlich halten. Bei akuten Infekten (z. B. auch bei Schnupfen) sollte von einer Teilnahme am Schulsport abgesehen werden. Auf die besondere Gefährdung durch erkrankte Mitschülerinnen bzw. Mitschüler wird hingewiesen.

 

3.1. Zur Belastung

Die Auswahl der Inhalte und die Intensität der Belastung im Schulsport sollte so erfolgen, dass ein Asthmaanfall vermieden wird. Hierzu ist Folgendes zu beachten:

  • Während der Aufwärmphase, die mindestens 10—15 Minuten andauern sollte, muss eine betont langsam ansteigende Aktivierung erfolgen. Dabei sollte eine intervallartige Belastungsgestaltung im Vordergrund stehen.
  • Die Belastungen sollten nach dem Intervallprinzip zunächst im submaximalen Bereich und unter Einsatz gezielter Entspannungspausen so dosiert werden, dass die Pulsfrequenz maximal 160 Schläge/Minute erreicht.
  • Da ein durch Überbelastung ausgelöster Asthmaanfall („Anstrengungsasthma“) meist ca. 110 Minuten nach der Belastung, z. B. auch nach Ende der Sportstunde auftritt, sollte auf ein entspannendes Ausklingen der Stunde geachtet werden.

 

3.2 Zur inhaltlichen Gestaltung
  • Psychophysische Regulationstechniken wie Eutonie, Progressive Muskelentspannung, Autogenes Training u.a. sollten vor allem nach konzentrierter und anstrengender Belastung gezielt zur Entspannung eingesetzt werden.
  • Gymnastische Übungen sind besonders zu empfehlen, weil alle Dehnungen des Körpers einen unwillkürlichen Einatemimpuls auslösen. Durch Beweglichmachungs- und Dehnübungen sollen die Atemräume vergrößert und behindernde Fehlhaltungen durch ein gezieltes Training der Stützmuskulatur vermieden werden.
  • Ausdauerbelastungen im Freien, z.B. Wandern, Waldlaufen, Jogging, Eislaufen und Skilanglaufen, sollten nie allein und nie ohne Dosier-Aerosol erfolgen. Im Sinne der geforderten Intervallbelastung sollten besser 3 x 20 Minuten mit erholsamen Pausen gelaufen werden als 1 x 60 Minuten ohne Unterbrechung. Bei erhöhten Luftschadstoffwerten (z. B. Ozon) sollten Ausdauerbelastungen im Freien vermieden werden.
  • Beim Schwimmen sollte die Wassertemperatur ca. 22°C -26°C betragen. Wegen der Ausatmung in das Wasser ist vor allem das Brustschwimmen und wegen der die Wirbelsäule entlastenden Technik das Rückenschwimmen zu empfehlen. Wegen der Gefahr der Pressatmung sollte auf jeden Fall auf Tauchübungen verzichtet werden.
  • Bei den großen Ballspielen genießt Volleyball eine bevorzugte Stellung, da hier Intervallbelastungen und notwendige Pausen schon durch die Regeln vorgegeben werden. Andere Ballspiele müssen so modifiziert werden, dass sie die Bewältigung einer gleichwertigen, aber in der Belastung leichter zu kontrollierenden Aufgabe ermöglichen. Im Fußball wäre das z.B. die Rolle des weitgehend von Defensivaufgaben befreiten Spielgestalters mit u. U. eingeschränktem Spielraum, im Basketball wie auch im Handball der Part des von der Aufgabe, „Schnellangriffe“ zu laufen, befreiten Spielers. Auch die Position des Torwartes erlaubt die aktive Teilnahme am Spiel. Die einseitige Festlegung auf bestimmte Spielpositionen sollte jedoch vermieden werden.

 

4. Spezielle Hinweise für die Teilnahme von allergischen Asthmatikern am Schulsport
  • Bei einer Hausstaubmilbenallergie sollte auf die Staubfreiheit von Hallenboden, Umkleidekabinen und Geräteräumen geachtet werden. Belüftungsanlagen sollten nach Möglichkeit abgestellt werden. Tobespiele, das Werfen von Turnmatten und die Arbeit mit Schwungtüchern sollten möglichst vermieden werden, um nicht unnötig Staub aufzuwirbeln. Der Sportunterricht im Freien ist ohne besondere Einschränkung möglich.
  • Bei einer Pollenallergie ist der Schulsport in der Halle in der Regel möglich, während für den Sport im Freien genaue Informationen über den Pollenflug wichtig sind. Für die langfristige Planung existieren Pollenflugkalender, zur aktuellen Pollenflugsituation sind Hinweise über die Tageszeitung, im lokalen Rundfunk, über das Pollentelefon und bei örtlichen Krankenhäusern zu erlangen.

 

5. Hinweise für die Vorgehensweise bei einem Asthmaanfall

  • Ruhe bewahren (Angst überträgt sich!) und die Schülerin oder den Schüler beruhigen.
  • Auf kontrollierten Einsatz des Dosier-Aerosols achten; dabei darf der Einsatz des Dosier-Aerosols nicht in kurzen Abständen wiederholt werden.
  • Auf eine atemerleichternde Körperhaltung achten (nicht flach hinlegen, die selbst gewünschte Haltung einnehmen lassen).
  • Auf die richtige Atemtechnik achten.
  • Die Schülerin oder den Schüler nie alleine lassen.• Eltern benachrichtigen, Ärztin oder Arzt rufen.

 

Anhang 4 Handreichungen zur Sicherheitsförderung im Schulsport

Das ehemalige Kultusministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und die Träger der gesetzlichen Schülerunfallversicherung in Nordrhein-Westfalen starteten im Dezember 1987 gemeinsam die landesweite Initiative „Mehr Sicherheit im Schulsport Die Kooperation wurde seitdem mit den für den Schulsport zuständigen Ministerien fortgesetzt.Seit 1987 wurden im Auftrag der Träger der landesweiten Initiative unter der Federführung des Landesinstituts für Schule und Weiterbildung (jetzt: Landesinstitut für Schule) Materialbausteine (,‚Handreichungen“) für die Fortbildung der Sport unterrichtenden Lehrkräfte entwickelt. Folgende Handreichungen wurden bislang vom Landesinstitut und von den Trägern der gesetzlichen Schülerunfallversicherung gemeinsam veröffentlicht:

  • Mehr Sicherheit im Schulsport. Teil I: Grundhandreichung. 1. Auflage 1987.
  • Mehr Sicherheit im Schulsport. Teil II: Ergänzungshandreichung Sportbereich Spiele. 1.Auflage 1989.
  • Mehr Sicherheit im Schulsport. Teil III: Ergänzungshandreichung Sportbereich Turnen 1.Auflage 1991.
  • Mehr Sicherheit im Schulsport: Teil IV: Ergänzungshandreichung Sportbereich Schwimmen. 1.Auflage 1993.
  • Mehr Sicherheit im Schulsport. Was tun, wenn? Maßnahmen bei Unfällen im Schulsport. 1.Auflage 1996.

 

Anhang 5 Anschriftenverzeichnis

 

Ministerien

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder
des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport
des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

Landesinstitut
Landesinstitut für Schule
Paradieser Weg 64
59494 Soest
- Landesstelle für den Schulsport -

 

Bezirksregierungen

Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg

Bezirksregierung Detmold
Leopoldstraße 13—15
33276 Detmold

Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf

Bezirksregierung Köln
Zeughausstr. 4—8
50667 Köln

Bezirksregierung Münster
Domplatz 1—3
48143 Münster

 

Unfallversicherungsträger

Rheinischer Gemeindeunfallversicherungsverband
Heyestraße 99
40625 Düsseldorf

Gemeindeunfallversicherungsverband
Westfalen-Lippe
Salzmannstr. 156
48159 Münster

Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen
Ulenbergstr. 1
40223 Düsseldorf