Sicherheits- und Gesundheitsförderung

Partner:
Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen
BKK Landesverband NORDWEST

Teil B (Sicherheitsförderung in der Schule)

 

Erläuterungen und Empfehlungen
zur Sicherheitsförderung im Schulsport

 

Die VERFASSER dieser Erläuterungen und Empfehlungen

 

Hinweise zu einzelnen Sportarten

Wanderungen

 

1. Wanderungen im Watt

1.1. Kleidung und Ausrüstung

1.2. Verhalten und Organisation

1.3. Fachliche Voraussetzungen der Lehrkräfte

2. Wanderungen im Gebirge

2.1. Kleidung und Ausrüstung

2.2. Verhalten und Organisation

2.3. Fachliche Voraussetzungen der Lehrkräfte


1. Wanderungen im Watt

Wattwanderungen gehören einerseits zu den interessantesten und erlebnisreichsten Unternehmungen im Rahmen von Schul- und Klassenfahrten, andererseits sind sie nicht ungefährlich. Unerwartete Wetterverschlechterung und vor allem auflaufendes Wasser (bei Flut) und Strömungen (Priele) stellen die größten Gefahren bei einer Wattwanderung dar.

Im Notfall bieten auf vereinzelten Wattwegen Rettungsbaken Schutz vor dem auflaufenden Wasser. Sie sind mit einem Faradayischen Käfig versehen, um auch bei Gewitter vor Blitzschlag zu schützen Zusätzlich sind sie mit Signalmitteln ausgestattet.

 

1.1. Kleidung und Ausrüstung

  • Die Schülerinnen und Schüler sollten auffallende, kontrastreiche Kleidung tragen. Bei sonnigem Wetter sollten sie zudem eine Kopfbedeckung und ggf. eine Sonnenbrille tragen sowie Sonnenschutzmittel auftragen, da die Licht- und Strahlungseinwirkung im Watt besonders groß ist. Bei kühlerem Wetter ist zum Schutz vor Auskühlung Wind- und Regenschutz erforderlich.
  • Die Lehrkraft sollte ein Mobiltelefon und muss Verbandmaterial für kleinere Verletzungen mit sich führen. Als geeignetes Erste-Hilfe-Material gilt. z. B. die Sanitätstasche nach DIN 13160.
  • Zur Ausrüstung des verantwortlichen Führers einer Wattwanderung, in der Regel des ortskundigen Wattführers, gehören: Mobiltelefon - GPS (Global Positioning System) - Kompass - Uhr - Rettungsdecke - Erste-Hilfe-Material - Mineral- oder Leitungswasser - Labestoffe/Zuckerersatz - Funkgerät - Notsignalmittel - Rettungsleine - Trillerpfeife.

 

1.2. Verhalten und Organisation

  • Wattwanderungen dürfen im Rahmen einer schulischen Veranstaltung nur mit einem ortskundigen Wattführer durchgeführt werden. Von diesem Grundsatz kann nur abgewichen werden, wenn die verantwortliche Lehrkraft oder eine begleitende Person selber über entsprechende aktuelle Kenntnisse verfügt und diese nachweisen kann. Gemeinde- und Kurverwaltungen sowie Fremdenverkehrsvereine geben Auskunft darüber, wann, wo und mit welchen Wattführern Wattwanderungen unternommen werden können.
  • Schülerinnen und Schüler dürfen ohne Aufsicht keine Wattwanderungen durchführen.
  • Die Lehrkraft muss vor, während und nach der Wanderung die Vollzähligkeit der Gruppe bzw. der Klasse überprüfen.
  • Wattwanderungen sollten nur im Sommer, am Tage, bei ruhigem Wetter und guten Sichtverhältnissen durchgeführt werden und bei ablaufendem Wasser - frühestens zwei Stunden nach dem Hochstand - beginnen.
  • Die Schülerinnen und Schüler sind vor Antritt über den Ablauf, das Verhalten, mögliche Gefahren und Sicherungsmaßnahmen zu belehren. Diese Einweisung sollte frühzeitig vor der Wanderung durch den ortskundigen Wattführer erfolgen.

1.3. Fachliche Voraussetzungen der Lehrkräfte

Obwohl Wattwanderungen im Rahmen schulischer Veranstaltungen nur in Kooperation mit ortskundigen Wattführern durchgeführt werden dürfen, ist die Lehrkraft im Sinne der schulrechtlichen Bestimmungen für diese Veranstaltung verantwortlich. Sie muss deshalb u. a. auch auf folgende Punkte achten:

  • Vor einer Wattwanderung ist es erforderlich, sich über die genauen Hoch- und Niedrigwasserzeiten zu informieren.
  • Die Wanderzeit ist so zu berechnen, dass eine rechtzeitige Rückkehr vor dem Einsetzen der Flut gewährleistet ist. Bei der Berechnung der Wanderzeit sind Zeitreserven einzuplanen und das Leistungsvermögen der schwächsten Schülerin bzw. des schwächsten Schülers zugrunde zu legen.
  • Bei aufziehendem Gewitter oder Seenebel muss das Watt sofort verlassen werden.
  • Tritt überraschend im Watt Nebel auf, muss die Gruppe eng zusammengehalten werden. Die Lehrkraft sollte ständig Sprechkontakt mit den Schülerinnen und Schülern halten.
  • Bei aufgezogenem roten Signalball an den Rettungsstationen (Warnsignal) ist das Watt sofort zu verlassen.

 

2. Wanderungen im Gebirge

Bergwandern kann zum einen wegen der aeroben Belastung gesundheitsförderlich sein, zum anderen kann es wertvolle Natur- und Sozialerlebnisse ermöglichen. Diesen positiven Aspekten stehen zahlreiche Gefahren und die daraus resultierende hohe Unfallhäufigkeit gegenüber. Das Bergwandern ist mit einem Anteil von über 30 Prozent die unfallträchtigste Disziplin im Bergsport.

Ursächlich für Unfälle beim Bergwandern sind zum einen das Verhalten bzw. das Fehlverhalten der Bergwanderer, zum anderen die objektiven Rahmenbedingungen, die sich aus der alpinen Umwelt und den Wetterbedingungen ergeben. Um Unfälle beim Bergwandern zu vermeiden, ist zum einen eine gute Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler, zum anderen eine kompetente Vorbereitung und Durchführung der Wanderung seitens der Lehrkraft erforderlich.

Kleidung und Ausrüstung

  • Zur Ausrüstung der verantwortlichen Lehrkraft und/oder der Begleitpersonen sollte u. a  gehören: Trillerpfeife, mehrere Taschenlampen, Messer, Mobiltelefon, Erste-Hilfe-Material, aktuelle Karte sowie ggf. Höhenmesser und Kompass.
  • Alle Schülerinnen und Schüler müssen geeignetes Schuhwerk tragen, d. h. formstabile, hohe und knöchelumschließende Schuhe mit Profilsohle. Zur Ausrüstung der Schülerinnen und Schüler sollten ebenfalls Kopfbedeckung, Ersatzhemd, Pullover, Anorak/Regenschutz und Handtuch gehören.

 

2.2. Verhalten und Organisation

  • Bei der Auswahl der Touren muss die Lehrkraft die körperliche Leistungsfähigkeit, das Sozialverhalten und eventuelle gesundheitliche Probleme (insbesondere Kreislauf- und Atemfunktionsschwächen) der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen. Maßstab für die Tourenauswahl ist die Leistungsfähigkeit der schwächsten Schülerin bzw. des schwächsten Schülers.
  • Die Wanderstrecken müssen der verantwortlichen Lehrkraft bekannt sein. Dies ist häufig nur dann möglich, wenn sie über Ortskenntnisse verfügt und die Strecke im Rahmen ihrer Vorbereitung inspiziert hat.
  • Die Schülerinnen und Schüler müssen über die Gefahren beim Bergwandern in formiert sein. Sie müssen darüber hinaus das alpine Notsignal und das Verhalten bei besonderen Gefahren, z. B. Steinschlag und aufziehendes Gewitter, kennen.
  • Die Lehrkraft sollte akustische und/oder optische Signale mit den Schülerinnen und Schülern vereinbaren, um auch in unübersichtlichen und kritischen Situationen im Gebirge die Verständigung zu gewährleisten.
  • Die Schülerinnen und Schüler müssen auf die ungewohnte körperliche Belastung im Rahmen des Schulsports vorbereitet werden.
  • Eine Bergwanderung muss von einer verantwortlichen Lehrkraft und mindestens einer weiteren Begleitperson durchgeführt werden. Eine von beiden, ggf. gemeinsam mit einem Wanderführer, geht während der ganzen Wanderung voraus und bestimmt den Weg, die Pausen und vor allem das Gehtempo. Die markierten Wanderwege dürfen nicht verlassen werden.
  • Während des Bergwanderns muss die verantwortliche Lehrkraft des Öfteren die Vollzähligkeit der Gruppe überprüfen.
  • Aus Sicherheitsgründen sollte die verantwortliche Lehrkraft vor Beginn einer Bergtour die Gruppe in der Jugendherberge, dem Hotel o. Ä. abmelden und Angaben über die geplante Tour hinterlassen.

 

2.3. Fachliche Voraussetzungen der Lehrkräfte

Bergwanderung mit Schülerinnen und Schülern im Rahmen einer schulischen Veranstaltung können Lehrkräfte nur dann anbieten, wenn sie entweder selbst oder eine der Begleitpersonen über die notwendigen Kompetenzen verfügen. Ist dies nicht gegeben, muss ein kompetenter Bergführer die Gruppe führen.

Fachliche Voraussetzungen sind:

  • Kenntnis über die notwendige Ausrüstung im Gebirge und deren Verwendung
  • Kenntnis der Karten- und Wetterkunde, der Gefahren im Gebirge und des Verhaltens bei Notfällen im Gebirge
  • Kenntnis der Tourenplanung mit Gruppen
  • Kenntnis und Beherrschung von einfachen Sicherungstechniken und Führungsverhalten beim Bergwandern/Bergsteigen mit Gruppen
  • Kenntnis der physischen und psychischen Fähigkeiten und Fertigkeiten von Kindern und Jugendlichen
  • Kenntnis von Rechts- und Versicherungsfragen.Auch wenn Bergwandern im Rahmen schulischer Veranstaltung von Bergführern geleitet werden, sind die begleitenden Lehrkräfte im Sinne der schulrechtlichen Bestimmungen für diese Veranstaltung verantwortlich. Sie müssen sich demzufolge im Rahmen der Vorbereitung der Veranstaltung über die örtlichen Gegebenheiten, die Qualifikation des Bergführers und die Sicherheitsvorkehrungen informieren.