Sicherheits- und Gesundheitsförderung
Teil B (Sicherheitsförderung in der Schule)
Erläuterungen und Empfehlungen
zur Sicherheitsförderung im Schulsport
Die VERFASSER dieser Erläuterungen und Empfehlungen
Hinweise zu einzelnen Sportarten

Klettern
Klettern an Toprope- oder Vorstiegswänden
Klettern in kommerziellen Kletterbereichen
Fachliche Voraussetzungen der Lehrkräfte
Gegen das Klettern an künstlichen Wänden bestehen dann keine Einwände, wenn der Übungsbetrieb in der Schule die notwendigen sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt und unter der Leitung und Aufsicht von erfahrenen, aus- oder fortgebildeten Lehrkräften steht.
Bei künstlichen Kletterwänden in Schulen müssen wichtige Sicherheitsaspekte und Organisationsformen berücksichtigt
Klettern an Boulderwänden
An Boulderwänden wird ohne Seilsicherung in Absprunghöhe geklettert. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
- Die maximale Tritthöhe beträgt zwei Meter. Das bedeutet, dass der höchste Griff einer Boulderwand in einer Höhe von 3 m angebracht ist.
- Boulderwände sind so zu gestalten, dass sie nicht überklettert werden können.
- Boulderwände eignen sich nicht in stark frequentierten Räumen bzw. Fluren so wie in engen kleinen Verkehrs- und Aufenthaltsräumen.
- Der Niedersprungbereich vor der Wand muss eben und hindernisfrei sein.
- Die erreichbaren Tritthöhen bestimmen die Eigenschaften des Untergrunds im Niedersprungbereich:- Tritthöhe < 0,60 m: Untergrund nicht dämpfend (z. B. Asphalt, Steinplatten)
- Tritthöhe > 0,60 m bis < 1,50 m: ungebundener Untergrund (z. B. Rasen)
- Tritthöhe> 1,50 m bis < 2,00 m: stoßdämpfender Untergrund (z. B. Sand, Kies, synthetischer Fallschutz) - Der Niedersprungbereich muss mindestens 2,00 m nach hinten und seitlich ausgeweitet sein.
- Im Bereich der Boulderwand dürfen keine elektrischen Leitungen o. Ä. als Griff- oder Trittstelle erreichbar sein.
- Die Boulderwand ist einer regelmäßigen Sicht- und Funktionsprüfung (Griffe, Tritte, Untergrund im Niedersprungbereich) zu unterziehen.
Klettern an Toprope- oder Vorstiegswänden
Kletterwände mit freien Fallhöhen über 2,00 m Tritthöhe werden als Toprope- oder Vorstiegswände bezeichnet. Zu beachten sind folgende technische Aspekte:
- An diesen Wänden darf bis maximal 2,00 m Tritthöhe ohne Seilsicherung geklettert werden, wenn die Anforderungen an den Niedersprungbereich (vgl. Boulderwände) erfüllt werden. Über 2,00 m hinaus muss mit Seilsicherung geklettert werden.
- Eine Toprope- oder Vorstiegswand darf nur von einer sachkundigen Person montiert werden und muss der Norm DIN EN 12572 für künstliche Kletterwände entsprechen.
- Die Toprope- oder Vorstiegswand muss gegen unbeaufsichtigtes Beklettern gesichert werden. Bis in eine Höhe von 2,50 m darf kein Griff erreichbar sein. Die Absicherung kann durch absperrbare Flügeltore, durch das Abschrauben der Griffe und Tritte oder durch andere geeignete Maßnahmen erfolgen. Vorgestellte Weichbodenmatten müssen so befestigt werden, dass sie nur von der Lehrkraft gelöst werden können (z. B. durch verschließbare Spannbänder).
- Befindet sich die Wand in einer Sporthalle, müssen die Bestimmungen für den Sportbetrieb in Sporthallen auch weiterhin erfüllt werden (z. B. Prallschutz nach DIN 18032, Teil 1).
- Für die Sicherung der Kletterer darf nur Bergsportausrüstung verwendet werden, die das CE-Zeichen und eine CE-Nummer trägt.
- Die Kletterausrüstung muss von der Lehrkraft vor jeder Benutzung einer Sicht- und Funktionsprüfung unterzogen werden.
Aufgrund des hohen Sicherheitsanspruchs beim Klettern an einer künstlichen Wand empfehlen sich folgende Verhaltensweisen und Sicherungsmaßnahmen:
- Die maximale Schülerzahl einer Sportklettergruppe sollte 15 nicht überschreiten. Es können fünf Seilschaften mit jeweils drei Schülerinnen und Schülern klettern, wenn die Sichernden durch eine zweite Schülerin oder einen zweiten Schüler hintersichert werden. Wird nicht hintersichert, sollten nicht mehr als drei Seilschaften mit jeweils zwei Schülerinnen bzw. zwei Schülern gleichzeitig klettern.
- Zur Sicherung sind die Halbmastwurfsicherung oder der fixierte Achter zu verwenden.
- Der Kletterer darf nicht mehr als das 1‚5-fache des Sichernden wiegen.
- Der Kletterer muss in der Falllinie der Umlenkung klettern (± 1,50 m), um seitliches Pendeln und evtl. Anprallen zu vermeiden.
- Niemals zwei Seile in einen Umlenkkarabiner hängen und niemals das Kletterseil über Schlingen umlenken! In beiden Fällen besteht Schmelzbrandgefahr.
- Die 3-K-Kontrolle erhöht die Sicherheit: Knoten richtig geknüpft! Karabiner zugeschraubt! Körpersicherung richtig eingehängt!
Klettern in kommerziellen Kletterbereichen
Die Nutzung von Angeboten kommerzieller Kletterhallen erfordert eine intensive Vorbereitung durch die unterrichtenden Lehrkräfte, da sich die Rahmenbedingungen in diesen Hallen sich von denen der schulischen Sportstätte grundsätzlich unterscheiden (z. B. viele Gruppen auf engem Raum, Störungen durch Lärm, Musik).
Auch wenn fachkundiges Personal der Kletterhalle die Lerngruppe übernimmt und schult, ist die Lehrkraft für diesen „Unterricht“ im Sinne der schulrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Sie hat sich in der Unterrichtsplanung u.a. über die örtlichen Gegebenheiten, den organisatorischen Ablauf, die Qualifikationen des Kletterhallenpersonals und die Sicherheitseinrichtungen zu informieren. Falls sie über keine eigene Kletterqualifikation verfügt, muss sie insbesondere die permanente Aufsicht über ihre Lerngruppe übernehmen und den Hallentrainer unterstützen, z. B. bei organisatorischen und disziplinarischen Maßnahmen.
Fachliche Voraussetzungen der Lehrkräfte
Eine Lehrkraft, die Klettern im Rahmen des Schulsports anbietet, muss über folgende fachliche Voraussetzungen verfügen:
- Kenntnisse theoretischer Grundlagen (inkl. Risiken und Gefahren, Kletterunfälle)
- Praktische Erfahrungen mit elementaren Grundtechniken des Kletterns
- Kenntnisse methodischer Vorgehensweisen und Organisationsformen
- Wissen um spezifische Vermittlungsformen für ängstliche oder motorisch schwächere Schülerinnen und Schüler
- Kenntnisse und Beherrschung verschiedener Sicherungstechniken
- Material-, Ausrüstungs- und Knotenkenntnisse
- Kenntnisse der Sicherheitsbestimmungen für künstliche Anlagen (Bau, Pflege, Wartung)
- Kenntnisse der alternativen Nutzung von Geräten und Gerätekombinationen für das Klettern
- Kenntnisse kletterspezifischer erster Hilfe.
Literatur
Winter, Stefan/Hinkel, Martin: Sicher nach oben ... Klettern in der Schule.
Hrsg.: Bundesverband der Unfallkassen, München: 1999.




