Sicherheits- und Gesundheitsförderung

Partner:
Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen
BKK Landesverband NORDWEST

Zur aktuellen Bedeutung des 1987 veröffentlichten Konzeptes siehe einführenden Text "Von der Gesundheitserziehung zur Gesundheitsförderung"

2.3 Erfolgskontrolle und Beurteilung

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In fast allen Gesprächen über die beabsichtigte verstärkte gesundheitserzieherische Ausrichtung des Schulsports wird die Frage aufgeworfen, ob die Notengebung im Sportunterricht überhaupt mit dem gesundheitserzieherischen Konzept vereinbar sei. Sport unterrichtende Lehrkräfte sehen eine Diskrepanz zwischen dem pädagogischen Konzept für die Gesundheitserziehung im Schulsport der Sekundarstufe l und den schulorganisatorischen Rahmenbedingungen; sie bringen zum Ausdruck, daß sie sich in dieser Hinsicht in einem nicht auflösbaren Spannungsfeld befinden.

Insbesondere von Eltern und Ärzten wird immer wieder auf "gesundheitsbeeinträchtigende" Praktiken bei der Notengebung hingewiesen. Dabei werden vor allem folgende Problemfelder beschrieben:

  • Die Notengebung wird oftmals zu stark von der Beurteilung der "Fertigkeiten" bzw. von dem Erreichen bestimmter Gütekriterien und Normen (z.B. Punktetabellen der Bundesjugendspiele) bestimmt. Andere Leistungen der Schülerinnen und Schüler, die unter gesundheitserzieherischer Perspektive mindestens ebenso bedeutsam sind (z.B. individueller Lernfortschritt, soziales Verhalten), werden – wenn überhaupt – viel zu wenig berücksichtigt. Hinzu kommt, daß die Beurteilung dieser Leistungen für die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern nicht annähernd so durchschaubar ist wie die Beurteilung der "Fertigkeiten".

  • Die Schülerinnen und Schüler werden mit fortschreitender Jahrgangsstufe – nach Schulformen unterschiedlich – mit einer zunehmenden Notenflut überschüttet. Häufige punktuelle Überprüfungen und Benotungen werden immer mehr zum prägenden Kennzeichen des Sportunterrichts. Andererseits wird auch darüber berichtet, daß im Sportunterricht zu wenige Noten gegeben werden und die Zeugnisnote dann "aus der Luft gegriffen" zu sein scheint.

Bei der Analyse solcher Probleme müssen u.a. folgende Aspekte berücksichtigt werden: Die Sportnote ist gleichberechtigt gegenüber den in anderen Fächern erteilten Noten und eröffnet den Schülerinnen und Schülern die Chance der Verrechnung, d.h. gegebenenfalls des Ausgleichs. Der Informationswert von Zensuren ist allgemein – und natürlich auch im Sport – relativ gering; der erzieherische Wert der Zensuren ist eher fragwürdig.

Die Spannung zwischen den pädagogischen Zielen und der an Normen orientierten Notengebung ist im Sportunterricht in besonderer Weise gegeben. Angesichts der schulorganisatorischen Rahmenvorgaben kann es in einem gesundheitserzieherisch ausgerichteten Sportunterricht deshalb zur Zeit nur darum gehen, die Notengebung besonders sensibel zu handhaben.

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