Sicherheits- und Gesundheitsförderung
Vorgehensweise bei der Ersthelferaus- und Fortbildung 
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Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen trägt zurzeit für maximal 20 % eines Lehrerkollegiums die Kosten für Ersthelferaus- und –fortbildung.
Aus- und Fortbildung:
- Die Ausbildung zu Ersthelfern/innen erfolgt durch den Erste-Hilfe-Lehrgang (Grundlehrgang), der 8 Doppelstunden umfasst.
- Die Fortbildung der Ersthelfer/innen erfolgt durch ein Erste-Hilfe-Training, das 4 Doppelstunden umfasst.
- Voraussetzung hierfür ist, dass die letzte Ausbildung nicht länger als 2 bis 2½ Jahre her ist.
- Ist der letzte Erste-Hilfe-Kurs länger her sollte wieder an einem Erste-Hilfe-Lehrgang teilgenommen werden.
- Die Kurse müssen innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen sein.
Die Anträge zur Kostenübernahme für die Erste-Hilfe-Kurse müssen schriftlich erfolgen. Eine Kostenübernahme erfolgt seitens des Unfallkasse Nordrhein-Westfalen in Form von Gutscheinen sofern entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Gutscheine gelten für das jeweilige Kalenderjahr. Sie werden von der Schule im Original an das durchführende Erste-Hilfe-Unternehmen weitergegeben und von dort mit der Rechnung beim Unfallkasse Nordrhein-Westfalen eingereicht.
Beantragt werden die Gutscheine von der Schule mit einem formlosen Schreiben, das folgende Angaben erhalten muss:
- aus wie viel Personen besteht das Lehrerkollegium?
- wie viele Personen (maximal 20 %) nehmen an der Maßnahmen teil?
- handelt es sich um einen Grundlehrgang oder ein Training?
- nehmen alle zusammen an einem Termin teil (Sammelgutschein) oder an verschiedenen Terminen (Einzelgutscheine)?
- die Gutscheine müssen mindestens vier Wochen vor Kursbeginn angefordert werden.
Änderungen auf den Gutscheinen (ändern der Kursart) werden nicht akzeptiert.
Sollten zum Ende des Jahres vorhandene Gutscheine nicht mehr benötigt werden, senden Sie diese bitte an den Unfallkasse Nordrhein-Westfalen zurück.




