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Lehrerfortbildung NRW

Leitlinien der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften für das Erteilen von Sportförderunterricht im Rahmen des Kompensatorischen Sports in der Schule

Vorbemerkungen

1  Rahmenvorgaben
1.1  Kompensatorischer Sport in der Schule
1.2  Zielsetzung des Sportförderunterrichts
1.3  Maßnahmen zur Intensivierung des Sportförderunterrichts
1.4  Bedarfseckwerte für den Sportförderunterricht
1.5  Lehrerfortbildungsmaßnahmen
1.6  Ausbildungsmaßnahmen der wissenschaftlichen Hochschulen

2  Ziele der Aus- und Fortbildung
2.1  Leitende Gesichtspunkte
2.2  Kompetenzen
2.2.1  Diagnostische Kompetenz
2.2.2  Didaktische Kompetenz
2.2.3  Politische Kompetenz

3  Inhalte der Aus- und Fortbildung
3.1  Vorüberlegungen
3.2  Inhaltsfelder
3.2.1  Allgemeine Grundlagen
3.2.2  Spezifische Bereiche
3.2.3  Lehrverfahren/Probleme der Vermittlung
3.2.4  Weiterführende Aspekte
3.2.5  Umsetzung in die Schulpraxis
3.2.6  Umsetzung im (Schul-)Haus des Lernens und Lebens

4  Organisation der Aus- und Fortbildung
4.1  Ausbildung an Hochschulen
4.1.1  Voraussetzung für die Zulassung
4.1.2  Umfang der Ausbildung
4.2  Fortbildung von Lehrkräften
4.2.1  Eingangsvoraussetzungen
4.2.2  Organisationsstruktur
4.2.3  Personelle Voraussetzungen
4.2.4  Materielle Voraussetzungen
4.3  Zertifikate / Berechtigungen

Vorbemerkungen

Mit Runderlass vom 22.11.1988 (BASS 20-22 Nr. 11) hat das ehemalige Kultusministerium des Landes NRW die Qualifizierung von Lehrkräften für das Erteilen von Sportförderunterricht entsprechend den von der Kultusministerkonferenz am 26.02.1982 beschlossenen "Grundsätze(n) für die Durchführung eines Förderunterrichts im Schulsport (Schulsonderturnen) sowie für die Ausbildung und Prüfung zum Erwerb der Befähigung für das Erteilen von Förderunterricht" geregelt. In der Anlage 1 zu diesem Runderlass wurde eine Rahmenkonzeption für den "Sportförderunterricht und andere spezielle gesundheitsfördernde Maßnahmen im Schulsport" veröffentlicht, die zumindest in Teilen eine Fortschreibung der in den "Richtlinien und Lehrpläne(n) für den Sport in den Schulen im Lande Nordrhein-Westfalen" enthaltenen Konzeption für das "Schulsonderturnen" bedeutet. Als Anlage 2 zu diesem Runderlass wurden die in den von der Kultusministerkonferenz am 26.02.1982 beschlossenen Grundsätzen enthaltenen Empfehlungen zu den "Inhalten der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften für den Sportförderunterricht" abgedruckt.

Die Befähigung für das Erteilen von Sportförderunterricht kann im Rahmen eines Lehramts- oder Diplomstudiengangs im Fach Sport an den wissenschaftlichen Hochschulen und im Rahmen der staatlichen Lehrerfortbildung Sport erworben werden. Für beide Bereiche gelten die Regelungen des o. g. Runderlasses.

Zur Zeit bieten nur wenige Hochschulen Lehrveranstaltungen zum Sportförderunterricht an. Lediglich an der Deutschen Sporthochschule Köln sind Studienangebote zum Sportförderunterricht im Rahmen der Lehramtsstudiengänge für die Primarstufe (Grundschule und Sonderschulen) verbindlich.

Da die Qualifizierung für den Sportförderunterricht in den Schulen z. Z. nicht zu den verbindlichen Inhalten der Sportlehrerausbildung gehört, besteht ein hoher Fortbildungsbedarf, der seinen Niederschlag in einer entsprechenden landesweiten Schwerpunktsetzung der Lehrerfortbildung Sport in Nordrhein-Westfalen findet. Zuständig für die entsprechenden Maßnahmen sind die Bezirksregierungen. Sie bieten in der Regel auf lokaler Ebene "Einführungslehrgänge" und auf regionaler Ebene "Aufbaulehrgänge mit Abschlussprüfung" an. In den Einführungslehrgängen sollen sich die Sport unterrichtenden Lehrkräfte mit der Didaktik und Methodik des Sportförderunterrichts vertraut machen und so in die Lage versetzt werden, Prinzipien des Sportförderunterrichts in den obligatorischen Sportunterricht zu integrieren bzw. "Förder- und Fitnessgruppen" im außerunterrichtlichten Schulsport anzubieten. Lehrkräfte, die am Ende des Aufbaulehrgangs eine Abschlussprüfung erfolgreich absolviert haben, erhalten die Befähigung für das Erteilen von Sportförderunterricht bzw. Sportförderkursen auf allen Schulstufen und in allen Schulformen.

Die Bezirksregierungen arbeiten mit den wissenschaftlichen Hochschulen, die im Rahmen eines Lehramts- oder Diplomstudiengangs im Fach Sport eine Ausbildung für den Sportförderunterricht anbieten, zusammen.

Entsprechend der am 05./06.11.1992 von der Kultusministerkonferenz beschlossenen "Empfehlung zur Intensivierung des Sportförderunterrichts" soll die Qualifizierung von Lehrkräften für das Erteilen von Sportförderunterricht als landesweite Schwerpunktmaßnahme der Lehrerfortbildung Sport weitergeführt werden. Ferner wird angestrebt, die Ausbildung im Sportförderunterricht an allen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen als verbindlichen Bestandteil in die Sportlehrerausbildung zu integrieren.

Die Ausbildungsmaßnahmen der wissenschaftlichen Hochschulen und die Fortbildungsmaßnahmen der Bezirksregierungen sollen sich künftig an den folgenden gemeinsamen Leitlinien orientieren.

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1 Rahmenvorgaben

1.1 Kompensatorischer Sport in der Schule

Der Kompensatorische Sport in der Schule umfaßt alle speziellen gesundheitsfördernden Maßnahmen im Schulsport (Abb. 1), die darauf abzielen, Schülerinnen und Schüler mit erheblichen körperlichen Leistungsschwächen und motorischen Defiziten so zu fördern, "daß sie sich der Leistungsfähigkeit ihres Körpers (wieder) sicher werden und jene Kompetenzen erwerben können, die für die Teilnahme am Bewegungsleben der Gleichaltrigen wichtig sind".

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 16. Dezember 1997 die Entwicklung und Umsetzung eines Landesprogramms zum Ausbau des Kompensatorischen Sports in den Schulen beschlossen.


Abb. 1: Spezielle gesundheitsfördernde Maßnahmen im Schulsport
(Quelle: RdErl. des Kultusministeriums vom 22.11.1988 - BASS 20-22 Nr. 11)

1.2 Zielsetzung des Sportförderunterrichts

"Sportförderunterricht umfasst nach gegenwärtigem Verständnis Fördermaßnahmen für Schüler mit Haltungs-, Organleistungs-* (besser: Ausdauerschwäche) und Koordinationsschwächen sowie Fördermaßnahmen für wenig motivierte, leistungsschwache und bewegungsgehemmte Schüler. Übergeordnetes Ziel dieses Unterrichts als einer freiwilligen Maßnahme ist es, über die Erweiterung des Bewegungskönnens der Kinder auch zum Abbau von Randstellungen und somit zu einer ausgeglichenen geistig-seelischen und sozialen Entwicklung beizutragen".

1.3 Maßnahmen zur Intensivierung des Sportförderunterrichts

"Die Länder haben in den letzten Jahren in diesem Bereich ihre Bemühungen verstärkt. In Zukunft sind jedoch noch mehr Anstrengungen erforderlich, um den Anspruch der Schüler auf gezielte Behebung der Schwächen, die aus Konstitution oder Sozialisation resultieren, einzulösen.

Es ist vordringlich,

  • die Didaktik des Sportförderunterrichts in die Sportlehrerausbildung einzubeziehen;
  • die Zusammenarbeit von Sportlehrerin bzw. Sportlehrer und Schulärztin bzw. Schularzt zu verbessern;
  • Verfahren zu entwickeln, um den Sportförderunterricht in seiner notwendigen Differenzierung optimal zu gestalten;
  • das Problembewusstsein der Eltern durch ausführlichere Informationen über die Bedeutung der Motorik für die Gesamtentwicklung des Kindes zu schärfen".

1.4 Bedarfseckwerte für den Sportförderunterricht

  • "Zumindest an jeder Schule der Primarstufe und der Sekundarstufe 1 sollte für Schülerinnen und Schüler mit erheblichen Entwicklungs- und Lerndefiziten (im Bereich Bewegung) zusätzlich zu den speziellen gesundheitsfördernden Maßnahmen im obligatorischen Sportunterricht mindestens ein 'Sportförderkurs' bzw. eine 'Förder- und Fitnessgruppe' bestehen.
  • Jede Sport unterrichtende Lehrkraft sollte sich mit der Didaktik und Methodik des Sportförderunterrichts vertraut gemacht haben.
  • Wenigstens eine Sportlehrerin bzw. ein Sportlehrer an jeder Schule sollte die Befähigung für das Erteilen von Sportförderunterricht zur speziellen psychomotorischen und psychosozialen Förderung gesundheitlich gefährdeter Schülerinnen und Schüler erworben und nachgewiesen haben".

1.5 Lehrerfortbildungsmaßnahmen

  • Zuständigkeit
    "Zuständig für die Durchführung der Fortbildung im Geschäftsbereich des Kultusministeriums (Die federführende Zuständigkeit für die Lehrerfortbildung Sport liegt auf der Landesebene seit dem 18.07.1995 beim Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport des Landes NRW.) sind die Bezirksregierungen.
  • Ihnen obliegen die regelmäßige Feststellung des Fortbildungsbedarfs für den Sportförderunterricht, die Organisation von Ausbildung und Prüfung sowie die Überprüfung des Einsatzes der für das Erteilen von Sportförderunterricht befähigten Lehrkräfte".
  • Teilnehmerinnen/Teilnehmer
    "An den Fortbildungsveranstaltungen der Bezirksregierungen können alle Lehrkräfte teilnehmen, die an den öffentlichen Schulen und Ersatzschulen im Land Nordrhein-Westfalen Sport unterrichten".
  • Struktur der Fortbildungsmaßnahmen
    "Die Fortbildungsmaßnahme besteht aus
    - einem Einführungslehrgang im Umfang von 40 Stunden sowie
    - einem Aufbaulehrgang mit Abschlussprüfung im Umfang von 32 Stunden und einer Abschlussprüfung".
  • Abschlussprüfung
    Die Abschlussprüfung beinhaltet einen lehrpraktischen Teil (in der Regel mit Schülerinnen und Schülern) sowie einen schriftlichen und mündlichen Teil. "Sie wird vor einem Prüfungsausschuss abgelegt, der sich aus der oder dem Vorsitzenden (Sportdezernentin oder Sportdezernent bei der Bezirksregierung oder einer von ihr oder ihm benannten Vertretung) sowie zwei Personen, die an der Durchführung der Fortbildungsmaßnahme beteiligt waren, zusammensetzt. Zur Prüfung wird zugelassen, wer an einem Einführungs- und an einem Aufbaulehrgang teilgenommen hat. Der Prüfungsausschuss legt fest, wer die Prüfung 'bestanden' bzw. 'nicht bestanden' hat" (Quelle: Anlage: 1).
  • Bescheinigung /Zertifikate
    "Am Ende des Einführungslehrgangs erhalten die teilnehmenden Lehrkräfte eine Teilnahmebescheinigung. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung am Ende des Aufbaulehrgangs erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einem Zertifikat bescheinigt, dass sie die Befähigung besitzen, Sportförderunterricht zu erteilen bzw. Sportförderkurse zu leiten (...). Dieses Zertifikat ist zur Personalakte zu nehmen".

1.6 Ausbildungsmaßnahmen der wissenschaftlichen Hochschulen

"Die Bezirksregierungen arbeiten mit den wissenschaftlichen Hochschulen in ihrem Regierungsbezirk zusammen, die im Rahmen eines Lehramts- oder Diplomstudienganges im Fach Sport eine Ausbildung im Sportförderunterricht anbieten. Die Bezirksregierungen entscheiden über die Vergabe des Zertifikats. Eine positive Entscheidung setzt voraus, dass sich die Ausbildung der Hochschulen an den Rahmenvorgaben dieses Erlasses orientiert und die im jeweiligen Regierungsbezirk zuständige Sportdezernentin oder der zuständige Sportdezernent bei der Bezirksregierung (ggf. eine Vertreterin oder ein Vertreter) an den Abschlussprüfungen der Hochschulen zum Erwerb der Befähigung für das Erteilen von Sportförderunterricht im Schulsport teilnimmt".

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2 Ziele der Aus- und Fortbildung

2.1 Leitende Gesichtspunkte

Wahrnehmen und Bewegen sind Grundlagen der Entwicklung eines Menschen; die Entwicklung der Motorik steht in engem Zusammenhang mit der emotionalen, der sozialen und der kognitiven Entwicklung. Für eine harmonische Entwicklung der Persönlichkeit sind vielfältige Anregungen und Herausforderungen nötig, die die sozio-ökologischen Bedingungen der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen häufig nicht mehr bieten. Motorische Entwicklungs-, Lern- und Leistungsdefizite, Wahrnehmungsstörungen und physische Leistungsschwächen sowie unangemessenes, psycho-sozial auffälliges Verhalten beeinträchtigen Gesundheit und Wohlbefinden einer großen Zahl von Schülern und Schülerinnen. Der Kompensatorische Sport in der Schule übernimmt hier die Aufgabe einer Intervention: Durch gezielte Maßnahmen individueller Förderung sollen motorische wie auch physische Defizite ausgeglichen werden; über die Erfahrung von Bewegungsfreude, von motorischer Handlungs- und Leistungsfähigkeit und von sozialer Anerkennung kann ein positives Selbstkonzept aufgebaut und gefestigt sowie soziale Kompetenz erweitert werden, um damit zur Entwicklung bzw. Stabilisierung der Persönlichkeit beizutragen. Kompensatorische Sportangebote im Sinne ganzheitlicher Förderung von Kindern und Jugendlichen mit motorischen Entwicklungs-, Lern- und Leistungsdefiziten sind ein unersetzbarer Bestandteil des Erziehungsauftrages der Schule. Sie prägen das pädagogische Profil einer Schule entscheidend mit.

2.2 Kompetenzen

Um diese Ziele des Sportförderunterrichts zu realisieren, benötigen Lehrkräfte spezifische Kompetenzen. Diese sind langfristig durch weitere Fortbildungsmaßnahmen zu erweitern und zu vertiefen.

2.2.1 Diagnostische Kompetenz

Lehrkräfte sollen Entwicklungs-, Lern- und Leistungsdefizite erkennen und Bewegungsbeeinträchtigungen auch als Resultat veränderter Lebensbedingungen von Kindern verstehen.

Grundlagen hierfür sind:

  • Die Kenntnis der Zusammenhänge von motorischer, emotionaler, sozialer und kognitiver Entwicklung,
  • eine hohe Sensibilität und ein differenziertes Beobachtungsvermögen,

um Ursachen und mögliche Folgen von Auffälligkeiten und Störungen erkennen und interpretieren bzw. werten zu können, aber auch Stärken der Kinder wahrzunehmen und angemessen zu berücksichtigen.

Die Kenntnis geeigneter Beurteilungs-, Beobachtungs- und Testverfahren ist Grundlage für die Entscheidung eines gezielten Einsatzes diagnostischer Methoden.

2.2.2 Didaktische Kompetenz

Lehrkräfte sollen Ziele, Inhalte und Methoden zielgruppenbezogener, ganzheitlicher Fördermaßnahmen planen und umsetzen können.

Grundlagen hierfür sind:

Die Kenntnis der Erscheinungsformen motorischer, psycho-motorischer und psycho-sozialer Defizite und Auffälligkeiten, deren Ursachen und mögliche Auswirkungen,

die Kenntnis geeigneter Förderkonzepte und deren Einschätzung im Hinblick auf Umsetzung in der Schule.

2.2.3 Politische Kompetenz

Lehrkräfte sollen eine Fülle von Aufgaben übernehmen, um Sportförderunterricht in der Schule zu erteilen bzw. Förder- und Fitnessgruppen einzurichten.

Hierzu gehören:

Information der Schulleitung, Lehrerkonferenz und Sportfachkonferenz zur Koordination der Stundenpläne, Bereitstellung von Sportstätten, Abstimmung der Stoffverteilungspläne,

Kooperation mit der Schulärztin bzw. dem Schularzt (schulärztlicher Dienst) bei der Auswahl und Betreuung der Schülerinnen und Schüler,

Einbeziehung der Erziehungsberechtigten, der Klassen- und Sportlehrkräfte sowie der Schülerinnen und Schüler bei der Zusammenstellung von Gruppen,

Kontaktaufnahme zu und Kooperation mit außerschulischen Partnern (Sportvereinen, Krankenkassen u. a.) zur Absprache evtl. gemeinsamer Aktivitäten.

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3 Inhalte der Aus- und Fortbildung

3.1 Vorüberlegungen

Inhalte des Kompensatorischen Sports in der Schule können alle Formen von Bewegung, Spiel und Sport sein - sowohl die Inhalte der 'traditionellen Schulsportarten' als auch die Inhalte 'moderner Bewegungskultur(en)'. Insbesondere eignen sich die Inhalte der psychomotorischen Erziehung dazu, Körpererfahrung zu vermitteln und eine (Körper-)Identitätsfindung zu unterstützen sowie die Entwicklung der Wahrnehmungsfähigkeit zu fördern. Aber auch Bewegungs-, Spiel- und Sportformen, die aktuellen Trends des Freizeit- und Breitensports entstammen und für die Zielsetzung des Kompensatorischen Sports aufbereitet werden, können dazu beitragen, Schüler und Schülerinnen zu befähigen und zu ermutigen, am Bewegungsleben und Sport in der Gesellschaft teilzunehmen und dadurch ihr Wohlbefinden zu steigern. Gesundheits- und lebensweltorientierte einschließlich ökologischer Handlungskompetenzen können so deutlich erweitert werden.

Grundsätzlich orientiert sich die Auswahl der Inhalte einerseits an den Interessen, Vorlieben und Wünschen der Schülerinnen und Schüler, andererseits an deren motorischen, emotionalen, psychosozialen und kognitiven Fähigkeiten. Für die heterogenen Gruppen kommt der Form der Vermittlung im Sinne starker Individualisierung und Differenzierung, auch im Hinblick auf angemessene Belastungsdosierung, besondere Bedeutung zu, um eine optimale Förderung jedes bzw. jeder Einzelnen zu erreichen. Die individuelle Förderung schließt die Entwicklung sozialer Kompetenz, insbesondere der Fähigkeit zur Konfliktbewältigung und der Übernahme von Verantwortung für den anderen mit ein.

3.2 Inhaltsfelder

Bei der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften für das Erteilen von Sportförderunterricht sind verschiedene Inhaltsfelder zu berücksichtigen. Dabei sollen alle Inhalte auch praktisch erfahren werden.

3.2.1 Allgemeine Grundlagen

Bedeutung der Motorik für die Entwicklung und Stabilisierung der Persönlichkeit;

Bedingungen und Verlauf der normalen motorischen Entwicklung in Wechselwirkung mit der emotionalen, der sozialen und der kognitiven Entwicklung;

Wechselwirkungen psychomotorischen und sozialen Verhaltens;

Grundlagen biologischer Entwicklungsprozesse;

Belastbarkeit und Wirkungsweisen von Übung und Training im Kindes- und Jugendalter;

Theorie und Praxis der Förderung von motorisch-koordinativen und energetisch-konditionellen Funktionen, insbesondere Koordination, Flexibilität, Kraft und Ausdauer;

Theorie und Praxis psychomotorischer Erziehung.

3.2.2 Spezifische Bereiche

Ursachen und Erscheinungsformen psychomotorischer, emotionaler, psycho-sozialer und sportmotorischer Entwicklungs-, Lern- und Leistungsdefizite sowie körperlicher Leistungsschwäche;

Verfahren der Beurteilung von Haltung und Bewegung, Verfahren der Motodiagnostik und (sport-)motorischer Leistungsbeurteilung;

Kenntnis und Entwicklung von Förderkonzepten;

Verfahren gezielter Wahrnehmungsschulung, Konzentrationsförderung, Verhaltensmodifikation, der psycho-physischen Regulation und andere Verfahren, die geeignet sind, im Sinne einer Methodenintegration motorische Förderkonzepte zu ergänzen;

Prinzipien der Gestaltung von Übungs- und Trainingsprozessen und Prozessen des motorischen Lernens.

3.2.3 Lehrverfahren/Probleme der Vermittlung

Grundsätze der Planung, inhaltlichen Gestaltung und Organisation des Förderunterrichts unter besonderer Berücksichtigung von Maßnahmen zur Integration bzw. Einbeziehung leistungsschwacher, psychomotorisch und psycho-sozial auffälliger Schülerinnen und Schüler;

Lehrverfahren, speziell im Hinblick auf eine Förderung der Motivation, auf Individualisierung und Differenzierung im Unterrichtsgeschehen;

Verhaltenskompetenzen und -techniken der Lehrerin bzw. des Lehrers, insbesondere im Hinblick auf auffälliges Verhalten und auf Unterrichtsstörungen.

3.2.4 Weiterführende Aspekte

Einblicke in Methoden und Techniken ausgewählter therapeutischer Verfahren (Physiotherapie, Mototherapie, Verhaltenstherapeutische Ansätze, u. a.);

Ursachen, Erscheinungsformen und mögliche Auswirkungen von im Kindes- und Jugendalter häufigen chronischen Krankheiten und Behinderungen sowie entsprechende Indikation und Kontraindikation von Bewegung, Spiel und Sport.

3.2.5 Umsetzung in die Schulpraxis

Planung differenzierter Fördermaßnahmen für Zielgruppen unterschiedlichen Alters, verschiedener Art bzw. unterschiedlichen Ausmaßes von Defiziten und Auffälligkeiten, sowohl für jeweils homogene als auch für heterogene Gruppen;

Analyse von Demonstrationsstunden (Videobeispiele);

Planung, Durchführung und kritische Reflexion von selbst gestalteten Unterrichtsstunden mit Gruppen des Sportförderunterrichts.

3.2.6 Umsetzung im (Schul-)Haus des Lernens und Lebens

Einbringen bzw. Mitgestalten von Inhalten des Sportförderunterrichts in Schulprogrammen, Initiativen und Projekten wie "Bewegungsfreudige Schule", "Gemeinsamer Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern" und "Ganztagsangebote in der Schule";

Mithilfe bei der Einrichtung von Förder- und Fitnessgruppen im Rahmen "Freiwilliger Schülersportgemeinschaften";

Einbringen und Mitgestalten von Inhalten des Sportförderunterrichts in schulinternen Lehrerfortbildungsmaßnahmen;

Beratung von Kolleginnen und Kollegen am System und von Erziehungsberechtigten;

Beratung von außerschulischen Kooperationspartnern.

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4 Organisation der Aus- und Fortbildung

4.1 Ausbildung an Hochschulen

Die Ausbildung zum Erwerb der Befähigung für das Erteilen von Sportförderunterricht kann im Rahmen der Lehramtsstudiengänge und der Diplomstudiengänge Sport/Sportwissenschaft an den Hochschulen und Universitäten erfolgen.

4.1.1 Voraussetzung für die Zulassung

Als Voraussetzung für die Zulassung zu der Ausbildung gilt der Nachweis eines abgeschlossenen Grundstudiums bzw. der Nachweis biologisch-medizinischer Grundkenntnisse sowie der Nachweis von Kenntnissen der motorischen Entwicklung sowie Kenntnissen in Didaktik und Methodik der Sportarten.

4.1.2 Umfang der Ausbildung

Der Umfang der Ausbildung umfasst mindestens 6 SWS und entspricht damit der Forderung von mindestens 72 Stunden in den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (vgl. Anlage 6). Sie gliedert sich in mindestens zwei Semester: Zunächst werden allgemeine Grundlagen und spezifische Bereiche des Sportförderunterrichts sowie Förderprogramme in Theorie und Praxis vermittelt, die - darauf aufbauend - in lehrpraktischen Studien mit Gruppen des Sportförderunterrichts Anwendung finden.

Unabhängig von der Ausbildung zum Erwerb der Befähigung für das Erteilen von Sportförderunterricht sollten alle Studierenden der Lehramtsstudiengänge Sport (entsprechend dem Einführungslehrgang der Lehrerfortbildung Sport) verbindlich 3 SWS allgemeine Grundlagen und spezifische Bereiche des Sportförderunterrichts belegen (mit Leistungsnachweis), um eine Sensibilisierung aller Sportlehrkräfte für den Umgang mit leistungsschwächeren und psycho-sozial schwierigen Schülerinnen und Schülern zu erreichen.

4.2 Fortbildung von Lehrkräften

4.2.1 Eingangsvoraussetzungen

An den von den Bezirksregierungen durchgeführten Maßnahmen zur Qualifikation von Lehrkräften für das Erteilen von Sportförderunterricht können teilnehmen:

Lehrkräfte aller Schulformen mit Sportfakultas,

Sport unterrichtende Lehrkräfte an Grund- und Sonderschulen ohne Sportfakultas, sofern sie über mehrjährige Unterrichtserfahrung im Fach Sport verfügen und die Teilnahme an Maßnahmen der staatlichen Lehrerfortbildung Sport nachweisen können.

4.2.2 Organisationsstruktur

Die Einführungslehrgänge (40 Std.) der Bezirksregierungen werden vornehmlich dezentral, d. h. in den Kreisen und Städten, die Aufbaulehrgänge (32 Std.) vornehmlich regional bzw. zentral durchgeführt. Eine Erweiterung des Zeitrahmens für Einführungs- und Aufbaulehrgänge ist möglich.

4.2.3 Personelle Voraussetzungen

Für die Durchführung von Einführungs- und Aufbaulehrgängen bilden die Bezirksregierungen lokale und regionale Lehrteams, die sich aus fachlich qualifizierten Lehrkräften (Moderatorinnen und Moderatoren), Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen, des schulärztlichen Dienstes sowie ggff. weiteren Expertinnen und Experten zusammensetzen.

Für die Gesamtkoordination aller Maßnahmen zum Ausbau des Kompensatorischen Sports in den Schulen, insbesondere für die Koordination der lokalen und regionalen Fortbildungsmaßnahmen für den Sportförderunterricht, setzen die Bezirksregierungen eine regionale Beauftragte bzw. einen regionalen Beauftragten für den Schulsport ein.

4.2.4 Materielle Voraussetzungen

Sachausstattung und Finanzierung der Lehrerfortbildungsmaßnahmen erfolgen nach den Maßgaben der zuständigen Ministerien und entsprechend den Regelungen der Bezirksregierungen für die Lehrerfortbildung Sport.

4.3 Zertifikate / Berechtigungen

Teilnahmebescheinigungen berechtigen zur Leitung von Förder- und Fitnessgruppen im außerunterrichtlichen Schulsport; Zertifikate berechtigen zur Durchführung von Sportförderunterricht (vgl. Anlage 1).

Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate werden sowohl in der Lehrerausbildung als auch in der Lehrerfortbildung ausgestellt.

Die im Rahmen der Lehrerausbildung erworbene Befähigung für das Erteilen von Sportförderunterricht wird in Zertifikaten, die von den wissenschaftlichen Hochschulen und den Bezirksregierungen gemeinsam ausgestellt werden, bescheinigt.

Im Rahmen der Lehrerfortbildung stellen die Bezirksregierungen am Ende eines Einführungslehrgangs Teilnahmebescheinigungen und nach erfolgreichem Abschluss einer Prüfung am Ende eines Aufbaulehrgangs Zertifikate aus (vgl. 1.5).

Es ist anzustreben, dass sich die Bezirksregierungen und die wissenschaftlichen Hochschulen an denselben formalen Vorgaben für Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate orientieren (Muster vgl. Anlage 7 und 8).