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Implementationsmaterialien Sekundarstufe II

 

Unterrichtsgestaltung

 

Welche Grundsätze sind bei der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen ?

Um die Aufgaben und Ziele des Schulsports in der Sekundarstufe II zu verwirklichen, muss der Sportunterricht als erziehender Unterricht gestaltet werden (vgl. Rahmenvorgaben für den Schulsport, Kapitel 3.1).
Mit Bezug auf die außerschulische Lebenswelt werden sowohl fachimmanente Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt, als auch Einstellungen und Haltungen angebahnt. Sie sind für eine urteils - und handlungsfähige Teilnahme an gesellschaftlichen Gestaltungsprozessen notwendig.
Für die Gestaltung des Unterrichts sind die Prinzipien eines erziehenden Sportunterrichts (Mehrperspektivität, Erfahrungs- und Handlungsorientierung, Reflexion, Verständigung, Wertorientierung) handlungsleitend.
Dieser Anspruch wird durch die folgenden Grundsätze der Unterrichtsgestaltung konkretisiert. Sie beschreiben jeweils eine eigene Akzentuierung, sind jedoch in der Unterrichtswirklichkeit vielfältig miteinander vernetzt. Bei der graphischen Gestaltung der Folie als kreisförmige Einheit erfolgte die Aufteilung in einzelne Kreissegmente aus rein analytischen Gründen.

 

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Gesamtschule

Anleiten und Öffnen
Das bedeutet z. B.:
  • Sportunterricht in der Spannung von Anleiten und Öffnen gestalten
  • mit geschlossenen Unterrichtsarrangements effektives und ökonomisches Lernen ermöglichen
  • durch offene Unterrichtsarrangements Schülerinnen und Schüler an Planung und Gestaltung des Unterrichts beteiligen
  • zu kontinuierlichem selbstständigen Handeln und selbstverantwortlichen Sporttreiben befähigen
Individualisieren und integrieren
Das bedeutet z. B.:
  • von den individuellen Voraussetzungen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler ausgehen
  • vielfältige und differenzierte Bewegungsangebote und Lerngelegenheiten bereit stellen, um allen Schülerinnen und Schülern Lern- und Leistungsfortschritte zu ermöglichen
  • individuelle und integrative Lernprozesse (Gruppenerfahrungen) gleichermaßen initiieren
  • gemeinsames bzw. gemeinschaftliches Handeln fördern
Üben und Anwenden
Das bedeutet z. B.:
  • Erfahrung vermitteln, dass sich Anstrengung und beharrliches Üben beim Bewegungslernen lohnen
  • Unterrichtssituationen schaffen, die Konzentration und Durchhaltevermögen fördern
  • Sinn, Übungsanlass und individuellen Lernerfolg bewusst machen
  • vielfältige Anwendungsmöglichkeiten bieten
Reflektieren und sich verständigen
Das bedeutet z. B.:
  • Bewegungshandeln bewusst machen
  • Gesetzmäßigkeiten des Bewegungslernens vermitteln
  • Bedingungen und Voraussetzungen sozialen Handelns berücksichtigen und bewusst machen (z. B. Geschlecht, soziale Herkunft etc.)
  • für Verständigungsprozesse qualifizieren
Fächerübergreifend arbeiten
Das bedeutet z. B.:
  • vielfältige Situationen im Unterricht nutzen, um fächerübergreifende Zusammenhänge deutlich zu machen
  • Unterrichtsvorhaben mit anderen Fächern abstimmen
  • fächerübergreifend in Projekten arbeiten
  • fächerübergreifendes Lernen außerhalb des Pflichtunterrichts realisieren

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Gymnasium

Individualisieren und Integrieren
Das bedeutet z. B.:
  • von den Vorerfahrungen, Möglichkeiten und Dispositionen der Schülerinnen und Schüler ausgehen
  • vielfältige und differenzierte Bewegungsangebote und Lerngelegenheiten bereitstellen
  • gemeinschaftliche Bewegungserlebnisse ermöglichen
  • Klima des Miteinanders schaffen und Verständnis für andere und Bereitschaft zum Kooperieren und gegenseitigen Helfen entwickeln
  • Reflexive Koedukation verwirklichen
Öffnen und Anleiten
Das bedeutet z. B.:
  • Unterricht in der Spannung von Öffnen und Anleiten entfalten
  • zunehmend selbständiges Handeln ermöglichen und Selbstverantwortung fördern
  • an Problemen arbeiten sowie deren Lösungen erproben und weiterentwickeln lassen
  • Schülerinnen und Schüler an der Gestaltung überschaubarer Unterrichtsabschnitte mitwirken und ihre besonderen Fähigkeiten einbringen lassen
  • sich gemeinsam über Ziele, Inhaltsauswahl und Vorgehensweisen zu verständigen
  • zur sachlichen Auseinandersetzung anleiten
Das Üben sichern und Anwendungsmöglichkeiten eröffnen
Das bedeutet z. B.:
  • hinreichend Erfahrungen ermöglichen, durch Übungsanlässe Könnenserlebnisse ermöglichen und neue Bewegungschancen eröffnen
  • Übungsziele individuell setzen und Übungserfolge ermöglichen
  • für Übungsphasen ausreichend Zeit gewähren und die nötige Konzentration sichern
  • Gelegenheit geben, das neu erworbene Können anzuwenden
Zum Handeln befähigen und zur Reflexion anregen
Das bedeutet z. B.:
  • Erfahrungen reflektieren und verarbeiten lassen
  • vielfältige Situationen für erfahrungsgeleitetes Lernen bereit stellen
  • Schülerinnen und Schüler befähigen, fachliche Zusammenhänge zu erkennen, Gesetzmäßigkeiten des Bewegungslernens zu begreifen, sich mit Kriterien humanen Sporttreibens auseinanderzusetzen, das soziale Miteinander zu verstehen und gegebenenfalls auftretende Konflikte zu lösen
  • bewusstes Lernen auf konkret erlebtes Bewegungshandeln beziehen, Erkenntnisgewinn im Handeln ermöglichen
  • Sportunterricht dennoch vor allem als Bewegungszeit definieren
Zusammenhänge verdeutlichen und Fachgrenzen überschreiten
Das bedeutet z. B.:
  • unmittelbar sportbezogene Erfahrungen für das Lernen in fachübergreifenden Zusammenhängen nutzen
  • elementare Erkenntnisse z. B. zu sportbiologischen Fragestellungen, Problemen des Bewegungslernens oder zur Bedeutung des Sports in der Gesellschaft und Einsichten in komplexe Zusammenhänge des Sporttreibens zu einer vertieften Auseinandersetzung nutzen
  • fächerverbindende Kooperationsmöglichkeiten suchen, dazu auch besondere schulische Veranstaltungen nutzen

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Leistungsbewertung

Was ist die pädagogische Grundlage für die Leistungsbewertung?

Die im Doppelauftrag angelegte pädagogische Leitidee eines erziehenden Schulsports ist Grundlage für die Leistungsbewertung im Sportunterricht. Erbrachte Leistungen werden unter Beachtung Pädagogischer Perspektiven und der Prinzipien eines erziehenden Sportunterrichts eingeschätzt und bewertet.

Welcher Leistungsbegriff wird zugrunde gelegt?

Es ist von einem differenzierten Leistungsbegriff auszugehen, der die vielfältigen Aspekte von Leistung im Sportunterricht berücksichtigt. Das Ziel der individuellen Entwicklungsförderung und der Erschließung der Bewegungs-, Spiel- und Sportkultur erfordert die Bewertung von personalen, sozialen und sachbezogenen Aspekten. Je nach der/den in den jeweiligen Unterrichtsvorhaben akzentuierten Pädagogischen Perspektive(n) rückt der entsprechende Aspekt in den Vordergrund. Im erziehenden Schulsport umfasst der Leistungsbegriff neben der individuellen Entwicklungsförderung auch die Bereitschaft, Sport verantwortungsvoll für sich und für andere mitzugestalten.

Die einzelnen Aspekte der Leistung stehen häufig in Wechselwirkung zueinander. So eröffnen z. B. gute sportliche Fähigkeiten und Fertigkeiten die Möglichkeit, Mitschülerinnen und Mitschüler zu unterstützen und damit personale und soziale Kompetenzen zu entwickeln. Umgekehrt können Mitschülerinnen und Mitschülern durch Hilfs- und Verantwortungsbereitschaft Wege zu neuen Bewegungserfahrungen ermöglicht werden.

Was sind die Grundsätze der Leistungsbewertung?

Nur im Unterricht erbrachte Leistungen können bewertet werden. Hierbei sind die sozialen, körperlichen und emotionalen Anlagen und Voraussetzungen für Bewegung, Spiel und Sport sowie schulische Vorerfahrungen zu berücksichtigen. Unter Beachtung des differenziert verstandenen Leistungsverständnisses und der Lernausgangslage sind die individuellen Lernfortschritte und die Leistungsbereitschaft zu bewerten.

Wie wird die Leistungsbewertung transparent?

In Absprache mit den Schülerinnen und Schülern wird vorab festgelegt, welche Pädagogischen Perspektiven und welche Prinzipien erziehenden Unterrichts bedeutsam für das Unterrichtsvorhaben sind. Entsprechend dieser Festlegung erfolgt eine Schwerpunktsetzung bei den Leistungsdimensionen. Leistungserwartungen und Selbsteinschätzungen der Schülerinnen und Schüler werden kontinuierlich mit den Erwartungen der Lehrkräfte abgeglichen und dadurch transparent gemacht. Die Transparenz kann z.B. durch Gespräche und pädagogische Protokolle sicher gestellt werden.