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Implementationsmaterialien Berufskolleg

 

 

 

Aufgaben der Fachkonferenz und überfachliche Aufgaben

Der Lehrplan beschreibt die Aufgaben und Ziele des Faches Sport/Gesundheitsförderung
in den Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung für den Unterricht in allen Bildungsgängen. Ein auf berufliche, gesellschaftliche und persönliche Handlungskompetenz ausgerichteter Unterricht bedarf zusätzlicher Bindungen an berufliche Tätigkeitsfelder. Die seit dem Schuljahr 2000/2001 in Kraft gesetzten Lehrpläne der jeweiligen Ausbildungsberufe weisen deren berufsspezifisches Belastungs- und Anforderungsprofil, sowie berufsspezifische Gefährdungen aus und benennen für die Kompetenzentwicklung im berufsübergreifenden Lernbereich Lerngelegenheiten.
Beide Lehrpläne bilden somit die Grundlage für alle zu treffenden didaktischen Unterrichtsentscheidungen. Ihre Verknüpfung ist Aufgabe der Bildungsgangkonferenz im Rahmen der didaktischen Jahresplanung. Die Sportlehrkräfte verweisen auf die Kompetenzerweiterungen, die besonders durch den Sportunterricht erreicht werden können.

Hierbei kann die Fachkonferenz Sport/ Gesundheitsförderung eine wichtige koordinierende Aufgabe übernehmen, indem sie insbesondere Grundsätze zur fachdidaktischen und fachmethodischen Arbeit aufstellt, die auch der Vergleichbarkeit von Anforderungen im Unterricht und der Bewertung von Schülerleistungen dienen können.

Die Bildungsgangkonferenz hat die Qualitätssicherung des Unterrichts in dem jeweiligen
Ausbildungsberuf sicherzustellen. Evaluation bietet die Möglichkeit, Qualitätsstandards zu entwickeln und deren Umsetzung zu überprüfen. Zugleich erlaubt Evaluation, Ergebnisse und Wirkungen des Unterrichtes zu dokumentieren und nach außen zu legitimieren. Ziele und Evaluationsinstrumente werden in Bildungsgang- und Fachkonferenzen abgestimmt.

Beiträge des Faches Sport / Gesundheitsförderung zum Schulprogramm

Das Schulprogramm versteht sich als das grundlegende Konzept der pädagogischen
Zielvorstellungen einer Schule. Als Instrument der Schulentwicklung beinhaltet es u. a.
Aussagen zum schulischen Konsens hinsichtlich

  • der Wahrnehmung des Erziehungsauftrages durch die einzelne Schule,
  • zur Konzeption schuleigener und bildungsgangbezogener didaktischer Jahresplanungen,
  • zum fächerübergreifenden Lernen,
  • zur Gestaltung der Schule als Lebensraum und
  • zur Öffnung von Schule.

Die Mitwirkung der Sportlehrkräfte an der Erstellung eines Schulprogramms bedeutet eine Fortführung der fachbezogenen Bildungsarbeit. Dabei gilt es herauszustellen, welche Beiträge Bewegung, Spiel und Sport in Wechselwirkung mit allen Lernbereichen zur Entwicklung beruflicher, gesellschaftlicher und persönlicher Handlungskompetenz von Schülerinnen und Schülern leisten. Darüber hinaus bieten Bewegung, Spiel
und Sport besondere Möglichkeiten, zur Gestaltung des Schullebens und der Öffnung
von Schule beizutragen, z. B. durch

  • Kooperation mit dem dualen Partner (Impulse für die betriebliche Gesundheitsförderung, z. B. bewegte Pausen am Arbeitsplatz und vielfältige betriebssportliche Angebote),
  • Kooperation mit außerschulischen Partnern,
  • Etablierung von Sportinitiativen (Lauftreffs, berufsschulspezifische alternative Schulsportfeste etc.).

Die Betonung der Gesundheitsförderung im Fach Sport / Gesundheitsförderung bietet
hierbei besondere Chancen, diese als zentrales Element von Schulleben und Schulkultur
im Schulprogramm aufzunehmen (vgl. Rahmenvorgaben für den Schulsport Kapitel 4).