Schulsportpraxis

Qualitätsentwicklung in der gymnasialen Oberstufe

Schulversuch "Sport als 4. Fach der Abiturprüfung"

Zwischenbilanz des Modellversuchs PDF

Auszüge aus dem Konzept für die wissenschaftliche Evaluation

Deutsche Sporthochschule Köln:
Rolf Geßmann
Dr. Norbert Schulz
Timo Stiller

Universität Bielefeld:
Prof. Dr. Dietrich Kurz
Christian Schweihofen

Als Berater:
Prof. Dr. Ludwig Huber
Universität Bielefeld

Wie kann ein andersartiges Fach Gleichwertiges leisten, damit es abiturfähig wird?

Der spezifische Bildungsauftrag des Schulfaches Sport, wie ihn auch die neuen Lehrpläne für Nordrhein-Westfalen beschreiben, stellt die praktische Bewältigung sportlicher Bewegungsaufgaben in den Mittelpunkt des Unterrichtsgeschehens. Reflexion, Vermittlung von Wissen und Methoden aus der Wissenschaft schließen an die praktische Erfahrung an und bilden nicht - wie typischerweise in den anderen Schulfächern - den zentralen Gegenstand des Unterrichts. Prüfungsanforderungen, die diesem besonderen Charakter des Faches Sport gerecht werden sollen, müssen daher zum Teil andersartig sein als die Anforderungen der meisten anderen Schulfächer. Das gilt auch für die Gymnasiale Oberstufe und das Abitur.

Die Frage stellt sich jedoch, ob und ggf. unter welchen Umständen die Abiturprüfung im Fach Sport dennoch gleichwertig sein kann, insbesondere auch unter dem Anspruch des Abiturs, die Studierfähigkeit festzustellen. Diese Gleichwertigkeit wird dem Fach Sport aufgrund der Erfahrungen unter dem alten Lehrplan seit dem Schuljahr 1999/2000 prinzipiell abgesprochen. Schülerinnen und Schüler, die in Nordrhein-Westfalen in die Gymnasiale Oberstufe eintreten, können Sport nicht mehr wie zuvor als 4. Fach der Abiturprüfung wählen. Ausgenommen hiervon sind 24 ausgewählte Gymnasien und Gesamtschulen. An ihnen soll Sport als 4. Fach bis zum Ende des Schuljahrs 2004/2005 erprobt werden.

Die Erprobung gilt als ergebnisoffen. An ihrem Ende, d. h., nach viermaligem Durchgang durch das Abitur, soll politisch entschieden werden, ob und ggf. unter welchen Bedingungen in Nordrhein-Westfalen Sport als 4. Fach der Abiturprüfung wieder eingeführt wird.

 

Welche Fragen soll die Evaluation klären?

Im "Erprobungsrahmen für Sport als 4. Fach in der Abiturprüfung" in der Fassung vom 1.2.2000 und dem ergänzenden Papier "Leitfragen zur Evaluation" (26.9.2000) sind drei Fragen für die Erprobung genannt:

1. Welche inhaltlichen und methodischen Grundlagen des Sportunterrichts sichern unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Faches die Gleichwertigkeit der Anforderungen mit den Anforderungen der anderen Fächer der Oberstufe?

2. Welche Prüfungsanforderungen sind hierbei zu stellen?

3. Welche Organisationsformen sind für das Fach Sport als 4. Abiturfach geeignet?

Das Konzept für die wissenschaftliche Evaluation legt diese Leitfragen zugrunde, geht jedoch etwas über sie hinaus, um eine möglichst umfassende Grundlage für die anstehende politische Entscheidung über die Zukunft des Sports in der gymnasialen Oberstufe zu schaffen.

 

Was leisten die Versuchsschulen?

Zuallererst leisten sich die beteiligten Kollegien einen Luxus. Alle zusätzliche Arbeit , die aus dem Versuch erwächst, wird nicht durch Entlastungsstunden aufgefangen. Sie nehmen die Arbeit trotzdem auf sich, weil ihnen an der Fortentwicklung des Faches gelegen ist und sie ihren Schülern die Abiturmöglichkeit im Sport erhalten möchten. Dabei übernehmen sie eine große Verantwortung für alle übrigen Kollegien, denn je nach Ausgang des Versuches ist mit Veränderungen der Arbeitsbedingungen (Stundenfaktorisierung bzw. Bezahlung) zu rechnen.


Wie wird die Auswertung des Versuches koordiniert?

Die Arbeit der drei Gruppen, die die Erprobung begleiten (Fachaufsicht, Schulaufsicht, Wissenschaft) wird in einer Steuerungsgruppe koordiniert, in der die beiden beteiligten Ministerien, die Regierungspräsidien und die Evaluationsteams vertreten sind. Regelmäßig, mindestens jedoch einmal pro Versuchsjahr, trifft sich die Steuerungsgruppe mit den Vertretern aller Versuchsschulen zu einer großen Auswertungstagung. Die Koordination übernimmt das Landesinstitut für Schule und Weiterbildung.

 

Welche Prinzipien gelten für die Evaluation von Unterricht und Prüfungen?

Das zentrale Anliegen des Schulversuchs "Sport als 4. Fach der Abiturprüfung" ist es, die Gleichwertigkeit der Prüfungsanforderungen mit denen anderer Fächer anzustreben und unter Beweis zu stellen. Gleichwohl darf der Schulversuch die Abiturfähigkeit des Grundkurses Sport nicht dadurch erzwingen wollen, dass er in einer eigens geschaffenen Sonderform von Sportkursen ausschließlich die Gleichwertigkeit anstrebt, dabei aber den pädagogischen Auftrag des Schulsports vernachlässigt. Diese Problemlage stellt sich grundsätzlich für alle Fächer. Musik und Kunst als Fächer mit ebenfalls betont praktischen Anteilen stehen dabei in gewisser Nähe zum Fach Sport. Die Evaluation hat folglich die Abiturfähigkeit im Kontext des spezifischen Auftrags des Schulfaches Sport zu überprüfen. Dabei liegt es auf der Hand, dass angesichts der Spezifik des Faches die Indikatoren seiner Abiturfähigkeit von denen anderer Fächer verschieden sein können.

Die Evaluation des Unterrichtes wird besonders aufmerksam die dokumentierten bzw. hospitierten Unterrichtsvorhaben unter dem Gesichtspunkt analysieren, welche Formen der Praxis-Theorie-Verknüpfung erprobt werden. Im Einzelnen ist von Bedeutung:

1. In welcher Weise werden Reflexionsphasen in den Unterricht eingebunden?
2. Welche Rolle spielen Hausaufgaben im Sportunterricht?
3. Inwieweit dient die Sportpraxis als Feld für Erfahrungen und Datenerhebungen?
4. Wie kann es gelingen allgemeine (sport-)wissenschaftliche Aussagen für das eigene sportliche Handeln zu nutzen?

Wichtige Dokumente für die Evaluation der Prüfungen sind die Klausuren bzw. Aufgabenstellungen der Fachprüfungen von 12/1 bis 13/2. Sie sollen auch der Vorbereitung auf die mündliche Abiturprüfung dienen, daher auch Leistungen in allen drei Anforderungsbereichen einfordern. Die Dokumentation enthält die Aufgabenstellungen. Aus ihr müsste auch hervorgehen, wie auf die Prüfung vorbereitet wurde und welcher Erwartungshorizont bestand. Die Schülerleistungen können an ausgewählten Arbeiten (Kopien der korrigierten Klausuren) kategorisiert werden.

Wie verändert sich das Fach unter den Bedingungen des Schulversuchs?

Der Erprobungsrahmen unterwirft das Fach an den Versuchsschulen Bedingungen, unter de-nen es sich gegenüber dem status quo ante verändern, aber auch von den Schulen unterscheiden wird, die nicht am Versuch beteiligt sind. Die politische Entscheidung, die auf der Grundlage des Schulversuchs am Ende des Schuljahres 2004/2005 zu treffen ist, kann verantwort-lich nur getroffen werden, wenn diese Zusammenhänge beachtet werden.

Email-Kontakt über:
stiller@dshs-koeln.de
christian.schweihofen@uni-bielefeld.de

Anmerkungen:

1. Der besondere Charakter des Faches Sport

Das Fach Sport kann und will bezüglich des Umfangs an wissenschaftlichem Wissen und der Beherrschung wissenschaftlicher Methoden (auch als Leistungsfach) nicht mit anderen Fächern konkurrieren. Die Situation des Faches Sport ist in diesen rein quantitativen Aspekten vergleichsweise ungünstig. Es kann auf der Basis der alten Richtlinien für die Sekundarstufe I nur in geringerem Umfang auf solche Vorleistungen zurückgreifen, muss also mit einer vergleichsweise geringeren Wissensbasis seiner Schüler zu Beginn der Oberstufe rechnen. Für die Zukunft wird sich die Situation durch die neuen Sportlehrpläne für die Sekundarstufe I strukturell verbessern, aber nie an andere Fächer angleichen lassen.

Das Fach enthält auf der anderen, der qualitativen Seite, spezifische Chancen, die Leistung der Wissenschaft in der Anwendung auf praktische Probleme zu erfahren und Methoden selbständigen Arbeitens zu erproben, einzuüben und zu reflektieren. Nach den Vorgaben des Lehrplans erhält jeder Grundkurs Sport in der Qualifikationsphase sein spezifisches Profil aus mindestens zwei Inhaltsbereichen, auf die sich der Unterricht bezieht, und zwei pädagogischen Perspektiven, unter denen der Unterricht vor allem akzentuiert wird. An diesem Profil ist auch die Abiturprüfung auszurichten. Es ist daher didaktisch nicht sinnvoll, einen Kanon von Prüfungsinhalten für alle Kurse in gleicher Weise zu bestimmen. Lediglich der im Lehrplan beschriebene "Kern von Aufgaben" bietet eine Grundlage für einen entsprechenden Kern von Wissensbeständen.

zurück zum Text

2. Aufgaben der Projektschulen

Der Erprobungsrahmen verpflichtet die am Versuch beteiligten Schulen neben der Entwicklung neuer Unterrichtsvorhaben, bestimmte Daten und Ergebnisse während der Qualifikationsphase und der Abiturprüfung zu dokumentieren. Damit entsteht während des Schulversuchs eine umfangreiche Materialsammlung. Sie enthält u. a.
1. quantitative Daten über Kursteilnahme, Fluktuation, Meldungen zur Prüfung, Noten in Klausuren und Fachprüfungen sowie in der Abiturprüfung und
2. qualitative Aussagen zur Organisation des Unterrichts, zu Planung und Durchführung der Unterrichtsvorhaben, zu den Aufgabenstellungen und Anforderungen in den Prüfungen.

zurück zum Text

3. Die Rolle von Fachaufsicht, Schulaufsicht und Wissenschaft

Der neue Lehrplan und der Erprobungsrahmen formulieren für die Versuchsschulen einen didaktischen Anspruch, dem die bisher entwickelten Routinen nur zum Teil entsprechen. Daher wurde als fachaufsichtliche Beratungsgruppe ein Netz von Moderatoren aufgebaut, die die Fachlehrkräfte bei der Entwicklung neuer Unterrichtsvorhaben unterstützen.

Die wissenschaftliche Evaluation wird durch Forschungsteams der Deutschen Sporthochschule Köln (Rolf Geßmann / Dr. Norbert Schulz / Timo Stiller) und der Universität Bielefeld (Prof. Dr. Dietrich Kurz / Christian Schweihofen) vorgenommen. Sie werden beraten durch den wissenschaftlichen Leiter des Oberstufenkollegs der Universität Bielefeld, Prof. Dr. Ludwig Huber. In abgestimmter Methodik und enger Zusammenarbeit mit der fachaufsichtlichen Beratung untersuchen die Forschungsteams der beiden Hochschulen die Schulen in ihrem Einzugsbereich.

Als dritte Säule des Erprobungsverbundes ist eine schulaufsichtliche Evaluation vorgesehen. Ihr spezifischer Auftrag besteht in der Analyse der Dokumente aus Unterricht und Prüfungen im Hinblick auf den allgemeinen Auftrag der gymnasialen Oberstufe, insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung der Anforderungsbereiche I bis III in Abiturprüfungen sowie sprachlich-methodischer Aspekte.)

zurück zum Text

4. Schulsportpolitische Zusammenhänge

(a) An den Versuchsschulen steht das Fach unter Bedingungen zur Erprobung, die eine tendenzielle Abkehr vom bisher geläufigen Konzept eines bewegungsintensiven Sportunterrichts nahelegen. In diesem Zusammenhang ist bedeutsam, dass in jedem Halbjahr mindestens eine Klausur zu schreiben ist und die praktischen Leistungen in der Abiturnote nur noch eine untergeordnete Rolle spielen sollen. Mit diesen Vorgaben forciert der Erprobungsrahmen den kognitiven Anspruch des Faches in einer Weise, die auch im Vergleich der Bundesländer einzigartig ist. Das Fach Sport läuft damit Gefahr, dem Sitzunterricht in den anderen Fächern ähnlicher zu werden, als es das pädagogische Konzept des Lehrplans will. Es ist daher zu beobachten, wie sich die Akzeptanz dieses neuen Sportunterrichts, der sich einer so verstandenen Abiturfähigkeit verschreibt, bei Schülern und Lehrern an den Versuchsschulen entwickelt.

(b) Ein Großversuch besonderer Art findet bis zum Ende des Schuljahrs 2004/2005 in allen den Gymnasialen Oberstufen statt, in denen Sport weiterhin Pflichtfach ist, aber als einziges Fach der Oberstufe nicht mehr 4. Fach der Abiturprüfung sein kann. Wie entwickelt sich der Sportunterricht unter diesen Umständen? Die Evaluation hat systematischen Zugang nur zu den Versuchsschulen. Sie kann jedoch an den Versuchsschulen, die sich für das Organisationsmodell A entschieden haben, zu erfassen suchen, in welcher Weise sich der Sportunterricht in den Kursen mit und ohne Abitur unterscheidet und wie das von Schülern und Lehrern wahrgenommen wird.

zurück zum Text

5. Organisationsmodelle im Versuch

Der Erprobungsrahmen schlägt zwei Organisationsmodelle vor, in denen Schüler mit Interesse am Fach Sport als 4. Abiturfach unterrichtet werden können. Das Modell A bündelt die Schüler und Schüler ab der Jahrgangsstufe 12 in einem gesonderten Abiturkurs, während Modell B diese Trennung nicht vorsieht, aber binnendifferenzierende Maßnahmen fordert, mit denen abiturrelevante Inhalte eingebracht werden können. In den vorliegenden Papieren ist die dritte Leitfrage des Erprobungsrahmens nur darauf bezogen, welches der beiden Organisationsmodelle unter dem Anspruch eines gleichwertigen Abiturs vorzuziehen ist. Es ist zu erwarten, dass es auf diese Frage keine einfache Antwort geben kann. Die organisatorische Lösung muss vielmehr in jeder Schule unter ihren spezifischen Bedingungen (z.B. Stärke der Abiturjahrgänge, am Versuch aktiv beteiligte Fachlehrkräfte) getroffen werden. Dabei geht es nicht nur um das Optimum für die wenigen Schülerinnen und Schüler, die Sport als 4. Abiturfach wählen, sondern um die Qualität des Schulsports für alle und damit um das Profil der Schule.