Schulsportentwicklung

Dokumentation der Fachtagung "Schwimmen in der Schule"
Rede
von Herrn Staatssekretär Günter Winands
zur Eröffnung der Fachtagung
„Schwimmen in der Schule“
am 17. und 18. Oktober 2006 in Soest
"Stellenwert und Qualitätsentwicklung des Schwimmenlernens in der Schule"
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bedanke mich für Ihre freundliche Begrüßung und heiße Sie alle - auch im Namen von Schulministerin Barbara Sommer - hier in Soest ganz herzlich willkommen. Frau Sommer hätte diese Fachtagung gern persönlich eröffnet, weil ihr der schulische Schwimmunterricht sehr am Herzen liegt. Aufgrund anderer terminlicher Verpflichtungen hat sie mich darum gebeten, sie zu vertreten, und Ihnen die fachpolitischen Eckpunkte des Schulministeriums zum Thema "Schwimmen in der Schule" vorzustellen.
Anlass für diese Fachtagung ist die hohe Zahl tragischer Bade- und Schwimmunfälle, die auch in den vergangenen heißen Sommermonaten wieder in aller Munde war, und die uns Veranlassung zum Nachdenken gibt. "Uns" – damit meine ich die Träger der landesweiten Initiative „Quietschfidel – Ab jetzt für immer: Schwimmer!“, in die diese Fachtagung eingebettet ist, und die Träger des Handlungsprogramms "Sicherheits- und Gesundheitsförderung im Schulsport in NRW", die zugleich Träger dieser Fachtagung sind. Natürlich spreche ich damit auch Sie an, meine sehr geehrten Damen und Herren, die wir zum Mitdenken eingeladen haben.
Gegenstand dieser Fachtagung ist also das Schwimmen in der Schule. Hierzu gilt es, Bilanz zu ziehen und Perspektiven zu entwickeln. In der aktuellen Berichterstattung wird immer wieder behauptet, dass die Zahl der Kinder, die die Grundschule als „Nichtschwimmer“ verlässt, in den letzten Jahren gestiegen ist. Sicherlich ist vor diesem Hintergrund die Forderung nach effektiven schulischen Maßnahmen zur Reduzierung der Zahl von Bade- und Schwimmunfälle verständlich. Ich muss allerdings darauf hinweisen, dass dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen bislang keine verlässlichen Daten zur Schwimmfähigkeit von Schülerinnen und Schülern vorliegen. Wer zudem allein die Schule für die Zahl der Bade- und Schwimmunfälle verantwortlich macht, handelt nicht nur unseriös, sondern auch fahrlässig: Hierfür ist nun wirklich nicht die Schule allein, sondern unsere ganze Gesellschaft verantwortlich. Ich denke vor allem an die Verantwortung der Eltern.
Tatsache ist allerdings, dass die Schule zumindest in Bezug auf das Schwimmen Lernen eine besondere Verantwortung hat. Hierzu möchte ich Ihnen fünf fachpolitische Positionen des Schulministeriums vorstellen.
Erstens:
Das Schwimmen ist unverzichtbarer Bestandteil des pädagogischen Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule.
Schwimmen ist ebenso wie Schreiben und Lesen eine Kulturtechnik. LSB-Präsident Walter Schneeloch hat in der Auftaktpressekonferenz zur Landesinitiative sehr treffend die alten Römer zitiert: „Er kann weder schwimmen noch lesen“. Wer in der damaligen Zeit nicht schwimmen konnte, galt als dumm und ungebildet.
In unseren Richtlinien und Lehrplänen für den Schulsport haben wir die pädagogische Bedeutung des Inhaltsbereichs "Bewegen im Wasser – Schwimmen" grundlegend beschrieben. Dieser Inhaltsbereich wird durch die "Pädagogischen Perspektiven" und die "Prinzipien eines Erziehenden Sportunterrichts" erschlossen und geht weit über den rein motorischen Bereich hinaus.
Inzwischen sind wir auch über die Zusammenhänge zwischen körperlicher Aktivität und kognitiver Leistungsfähigkeit gut informiert. Dies gilt in ganz besonderer Weise für das Bewegen im Erfahrungsraum Wasser.
Daraus folgt, dass das Schwimmen und insbesondere das Schwimmen Lernen obligatorischer Bestandteil des Schulsports, hier vor allem des Sportunterrichts ist und bleiben muss!
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung erteilt deswegen all denen, die den Schwimmunterricht aus dem schulischen Sportunterricht auslagern wollen, eine klare Absage. Ich sehe gegenwärtig auch keinen Grund, weshalb wir von dem in den Richtlinien und Lehrplänen vorgeschriebenen zeitlichen Umfang für den Inhaltsbereich "Bewegen im Wasser – Schwimmen" abrücken sollten.
Unbestritten ist natürlich die Tatsache, dass auch der außerunterrichtliche Schulsport und der Ganztag verstärkt für zusätzliche schulische Schwimmangebote genutzt werden müssen.
Im Verlauf dieser Fachtagung geht es daher nicht um das "ob", sondern um das "wie": Wie kann der pädagogische Anspruch unserer Richtlinien und Lehrpläne noch wirksamer im schulischen Schwimmunterricht verwirklicht werden? Auf diese Frage erhoffe ich mir von dieser Fachtagung richtungweisende Impulse!
Zweitens:
Die Schulträger in Nordrhein-Westfalen sind auch weiterhin gesetzlich dazu verpflichtet, die räumlichen Voraussetzungen für den nach den Richtlinien und Lehrplänen verbindlichen Schwimmunterrichts zu schaffen.
Wir sind uns alle darüber im Klaren, dass die Bereitstellung von Bädern immer auch von der Entwicklung der öffentlichen Haushalte abhängig ist. Gleichwohl gilt es in Bezug auf das Schulschwimmen, einen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, dessen Dringlichkeit durch die landesweite Initiative und nicht zuletzt auch durch diese Fachtagung noch einmal unterstrichen wird.
Im Verlauf dieser Fachtagung geht es somit auch in Bezug auf die Bäderfrage nicht um das "ob", sondern um das "wie": Wie können wir die räumlichen Voraussetzungen für den Schwimmunterricht in der Schule verbessern? Mich würde es in diesem Zusammenhang sehr interessieren, welche Möglichkeiten und welchen Informations- oder Beratungsbedarf Sie zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Schulschwimmen sehen.
Drittens:
Lehrkräfte, die in unseren Schulen Schwimmunterricht erteilen, benötigen hierfür eine spezifische fachliche Qualifikation.
Der Inhaltsbereich "Bewegen im Wasser – Schwimmen" eröffnet besondere pädagogische Chancen, birgt aber leider auch ein spezifisches Gefahrenpotential. Der Umgang mit diesen Chancen und Gefahren erfordert eine fachspezifische pädagogische Kompetenz, die eine aktuelle Rettungskompetenz einschließen muss.
Bedauerlicherweise hat das Schulministerium in der Vergangenheit keine Daten zu dieser wichtigen Frage erhoben. Dies werden wir jetzt nachholen. Zudem soll die Erteilung des Sportunterrichts - und damit natürlich auch des Schwimmunterrichts - durch fachlich qualifizierte Lehrkräfte Bestandteil eines neuen Zukunftskonzepts zur Qualitätsentwicklung des Schulsports sein, das Frau Ministerin Sommer in Kürze vorstellen wird.
Aufgabe dieser Fachtagung sollte es sein, sich über die notwendigen Kompetenzen von Schwimmunterricht erteilenden Lehrkräften zu verständigen und zu überlegen, welche Hilfen wir unseren Lehrkräften für ihre tägliche Arbeit geben können. Dabei denke ich z. B. an Hilfen, die unser Schulsportportal und unsere Beraterinnen und Berater im Schulsport geben können. Eine Entscheidung haben die Träger dieser Fachtagung schon vor Beginn dieser Veranstaltung getroffen worden: Die Landesstelle für den Schulsport wurde damit beauftragt, eine neue Handreichung zur „Sicherheits- und Gesundheitsförderung im Schwimmunterricht“ zu erarbeiten. Die Mitglieder der entsprechenden Arbeitsgruppe werden sicherlich dankbar jede Anregung aus dieser Fachtagung aufgreifen und berücksichtigen.
Viertens:
Eingangs habe ich bereits erwähnt, dass alle Kinder Schwimmunterricht benötigen und im vorgesehenen Rahmen erhalten sollen. Aufgrund der aktuellen Diskussion möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass dies natürlich auch für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund gilt. Gerade bei diesen Kindern ist der Nichtschwimmeranteil hoch. Deswegen müssen wir unsere Bemühungen verstärken, den Eltern unserer muslimischen Schülerinnen und Schüler klar zu machen, wie wichtig das Schwimmen Lernen und Schwimmen Können für ihre Kinder ist. Vor dem Hintergrund der Diskussionen um eine generelle Befreiung oder Freistellung muslimischer Kinder vom Schwimmunterricht halte ich darüber hinaus die Geschlechtertrennung für einen falschen Integrationsansatz.
Sie wissen, dass es in einigen Schulen Probleme mit muslimischen Eltern gibt, die ihre Kinder aus religiösen Gründen vom Schwimmunterricht fern halten wollen. Dabei ist die erlassliche Grundlage klar: Es gibt keine generelleFreistellung vom Schwimmunterricht, auch nicht für muslimische Schülerinnen und Schüler. Wenn aus religiösen Gründen berechtigte Bedenken hinsichtlich einer Teilnahme am obligatorischen Schwimmunterricht bestehen, ist dies im Einzelfall zu prüfen. Die damit letztlich verbundene Sonderbehandlung von muslimischen Kindern im Schwimmunterricht würde nicht zur Integration dieser Kinder, sondern zu Segregation führen. Alle Bestrebungen, die auf eine generelle Geschlechtertrennung im Schwimmunterricht abzielen, werden von der Landesregierung nicht unterstützt.
Die fünfte fachpolitische Position lautet:
Für eine nachhaltige Stärkung und Qualitätsentwicklung des Schulschwimmens braucht die Landesregierung starke Partner.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
die Durchführung dieser Fachtagung war nur in der Zusammenarbeit mit den Trägern der Landesinitiative "Quietschfidel – Ab jetzt für immer: Schwimmer!" und mit den Trägern des Handlungsprogramms "Sicherheits- und Gesundheitsförderung im Schulsport in NRW" möglich.
Ich sage ganz ehrlich: Auch für die Umsetzung der von dieser Fachtagung ausgehenden Überlegungen zur Stärkung und Qualitätsentwicklung des Schulschwimmens braucht das Schulministerium diese starken Partner!
Diese Fachtagung bietet konkrete Chancen für eine nachhaltige Stärkung und Qualitätsentwicklung des Schulschwimmens. Die von mir referierten fachpolitischen Positionen und die hier dokumentierte Partnerschaft zwischen dem Schulministerium und verschiedenen Institutionen und Organisationen aus den Bereichen des Gesundheitswesens und des Sports sollten hierfür eine tragfähige Grundlage bilden. Wir alle sind allerdings auf die Akzeptanz unserer Überlegungen in der schulischen Praxis, d. h. bei unseren Lehrerinnen und Lehrern angewiesen. Ich hoffe und wünsche, dass es Ihnen im Verlauf dieser Fachtagung gelingen wird, neue Ideen für die Stärkung und Qualitätsentwicklung des Schulschwimmens zu entwickeln, die von unseren Lehrkräften auch akzeptiert und umgesetzt werden.
Diesen Wunsch verbinde ich - auch im Namen von Ministerin Sommer - mit dem ausdrücklichen Dank an die Partner der landesweiten Schwimminitiative und an die Partner der Sicherheits- und Gesundheitsförderung im Schulsport, die Sie den Tagungsunterlagen entnehmen können. Wir hoffen auf eine Fortsetzung unserer Zusammenarbeit und bitten Sie, in Ihrem Engagement für das Schulschwimmen nicht nachzulassen.
Zu guter Letzt möchte ich mich bei allen bedanken, die an der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung dieser Fachtagung beteiligt waren bzw. sind.
Die Fachtagung zum „Schwimmen in der Schule“ ist hiermit eröffnet. Ich wünsche der Veranstaltung einen erfolgreichen Verlauf, Richtung weisende Erkenntnisse und gute Ergebnisse für die Zukunft des Schwimmens in der Schule.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.




