Schulsportentwicklung

Daten und Fakten zum Schulsport in NRW
Schuljahr 2002/03

Landesweit

Freiwillige Schulsportgemeinschaften

Landessportfest der Schulen

Sportlehrkräfte

Landesmittel für den Schulsport

Studierende im Fach Sport den Hochschulen

Schülerinnen und Schüler

Lehrerinnen und Lehrer

Gesundheitszustand von Kindern

Bundesweit

Sportunterricht in den Ländern

Anzahl der Sportstunden in allgemeinbildenden Schulen

 

Umfang des Sportunterrichts

Unterichtsverteilung im Fach Sport an:

Situation des Sportförderunterrichts

Der Sportunterricht ist in den Grundschulen mit drei Wochenstunden, die als Einzelstunden erteilt werden sollen, für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich.

In den Schulformen der Sekundarstufe I ist das Fach Sport in jeder Jahrgangsstufe mit zwei bis vier Wochenstunden (bei insgesamt 17 - 19 Jahreswochenstunden in den Jahrgangsstufen 5 bis 10) verbindlich. In den Differenzierungsbereichen der Sekundarstufe I (Realschule und Gesamtschule) gibt es für besonders interessierte Schülerinnen und Schüler Möglichkeiten, Sport als Schwerpunkt mit zusätzlichen Wochenstunden zu wählen.

Für den Sportunterricht in der Sekundarstufe II gymnasiale Oberstufe (Gymnasium und Gesamtschule) gelten mit der Neufassung der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe ab 1. August 1999 folgende Regelungen:

Grundkurs Sport als Pflichtfach der Gymnasialen Oberstufe
Das Fach Sport wird als Pflichtfach mit drei Wochenstunden durchgehend von 11.1 bis 13.2 unterrichtet.

Grundkurs Sport als 4. Fach der Abiturprüfung
Sport mit 3 Wochenstunden kann mit Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörden an ausgewählten Schulen mit besonderem sportlichen Profil als viertes Fach der Abiturprüfung erprobt werden. Zur Zeit nehmen 24 Schulen an dieser Erprobung teil.

Leistungskurs Sport
Sport kann als Leistungskurs mit fünf Wochenstunden angeboten werden. Die Einrichtung des Leistungsfaches Sport bedarf wie bisher der Genehmigung durch die oberen Schulaufsichtsbehörden.

In der Sekundarstufe II Berufskolleg wird in der Regel mit mindestens einer Wochenstunde in den teilzeitschulischen Bildungsgängen und zwei Wochenstunden in den vollzeitschulischen Bildungsgänge das Fach Sport/Gesundheitsförderung bzw. Sport unterrichtet.