Schulsportentwicklung

Daten und Fakten zum Schulsport in NRW
Schuljahr 2003/04

Sportunterricht:

Struktureller Rahmen für Bewegung, Spiel und Sport

Unterrichtsverteilung im Fach Sport an:

Situation des Sportförderunterrichts

Der Sportunterricht ist in den Grundschulen mit drei Wochenstunden, die als Einzelstunden erteilt werden sollen, für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich. In den Schulformen der Sekundarstufe I ist der Sportunterricht in jeder Jahrgangsstufe mit zwei bis vier Wochenstunden (bei insgesamt 17 - 19 Jahreswochenstunden in den Jahrgangsstufen fünf bis zehn) verbindlich. In den Jahrgangsstufen 5 und 6 soll der Sportunterricht möglichst mit 3 oder 4 Wochenstunden konzentriert erteilt werden. In den Jahrgangsstufen 9 und 10 der Gesamtschule können interessierte Schülerinnen und Schüler als Schwerpunktfach im „Wahlpflichtbereich II“ Sport mit 3 Wochenstunden wählen.

• Im Berufskolleg soll der Sportunterricht in der Regel mit mindestens einer Wochenstunde im Teilzeitbereich und zwei Wochenstunden im Vollzeitbereich erteilt werden.

• Grundkurs Sport als Pflichtfach
Das Fach Sport muss von allen Schülerinnen und Schülern durchgehend von der Jahrgangsstufe 11/I bis zur Jahrgangsstufe 13/II dreistündig belegt werden.

• Grundkurs Sport als 4. Fach der Abiturprüfung
Für das Fach Sport als viertes Abiturfach wird gegenwärtig an 24 Schulen ein neues Konzept erprobt. An allen übrigen Schulen kann Sport als viertes Fach der Abiturprüfung zur Zeit nicht mehr angeboten werden.

• Leistungskurs Sport
Sport kann von interessierten Schülerinnen und Schülern an vielen Schulen als fünfstündiges Leistungsfach gewählt werden.

Außerunterrichtlicher Schulsport:

Freiwillige Schulsportgemeinschaften

Landessportfest der Schulen


weitere Daten und Fakten:

Sportlehrkräfte

Studierende im Fach Sport an Hochschulen

Landesmittel für den Schulsport


Daten und Fakten zum Schulsport im Schuljahr 2002/2003