Schulsportentwicklung

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Landesauszeichnung

"Bewegungsfreudige Schule NRW 2010"

Nach drei erfolgreichen Durchgängen in den Schuljahren 2003/2004, 2005/2006 und 2007/2008 führt das Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) NRW in Zusammenarbeit mit der Unfallkasse NRW, der AOK Westfalen-Lippe und der AOK Rheinland/Hamburg sowie dem LandesSportBund (LSB) NRW im Schuljahr 2009/2010 zum vierten Mal die „Landesauszeichnung Bewegungsfreudige Schule NRW“ durch.

 

1. Ziel

Ziel der Landesauszeichnung „Bewegungsfreudige Schule NRW 2010" ist es, bewegungsfreudige Schulen und weitere Schulen, die sich auf einem Erfolg versprechenden Weg zu einer bewegungsfreudigen Schule befinden, auszuzeichnen und zu motivieren, die eingeschlagenen Wege fortzusetzen und sich immer wieder der Qualität ihres Schulentwicklungsprozesses zu vergewissern.

 

2. Teilnahmeberechtigung

Am Verfahren zur Landesauszeichnung „Bewegungsfreudige Schule NRW 2010" können alle öffentlichen und privaten Schulen der Primarstufe, der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II (einschließlich Berufskollegs) des Landes Nordrhein-Westfalen teilnehmen. Die Teilnahme erfolgt über eine schriftliche Bewerbung der Schule. Auch diejenigen Schulen, die bereits an den vorangegangenen Landesauszeichnungen teilgenommen haben und ausgezeichnet wurden, können am Verfahren zur Landesauszeichnung 2010 teilnehmen.

 

3. Voraussetzungen

Um die Landesauszeichnung „Bewegungsfreudige Schule NRW 2010" können sich alle o.g. Schulen bewerben, in denen der hohe Stellenwert von Bewegung, Spiel und Sport im Schulprogramm und im Schulleben verankert ist und die bereits überzeugende Initiativen zu einer nachhaltigen bewegungsfreudigen Gestaltung ihres Schulprofils ergriffen haben.
Auch und gerade Schulen, die noch nicht über optimale personelle und materielle Voraussetzungen für Bewegung, Spiel und Sport verfügen, sich aber auf der Grundlage ihres Schulprogramms im Rahmen ihrer Möglichkeiten intensiv um die bewegungsfreudige Gestaltung ihres Schullebens bemühen, werden ausdrücklich dazu aufgerufen, sich am Verfahren zum Erwerb der Landesauszeichnung zu beteiligen.

 

4. Bewerbungsverfahren

Ab dem 1. Februar 2010 finden Sie unter:
www.schulsport-nrw.de/info/01_schulsportentwicklung/bewegungsfreudigeschule/zugang_fragebogen.php den Online-Bewerbungsbogen als pdf-Datei vorab zur Ansicht bzw. zum Ausdruck eingestellt.

Ab dem 8. Februar 2010 ist Ihr schulformspezifischer Bewerbungsbogen dann zur Bearbeitung unter dem gleichen Link freigeschaltet. Zum Ausfüllen haben Sie bis zum 30. April 2010 Zeit (Bewerbungsschluss).

 

5. Inhalt des Bewerbungsbogens

Der Bewerbungsbogen berücksichtigt drei Fragenkomplexe:
1. Fragekomplex: Abfrage allgemeiner Schuldaten
2. Fragekomplex: Fragen zu den Handlungsfeldern:
  • Schulraum
  • Schulorganisation
  • Unterricht
  • Außerunterrichtliche Angebote

3. Fragekomplex: Abfrage von Ergänzungsbausteinen für die Entwicklung und Gestaltung der „Bewegungsfreudigen Schule“.

6. Auswahlverfahren

Die Bewertung und Auswahl der Bewerbungsbeiträge für die Landesauszeichnung „Bewegungsfreudige Schule NRW 2010" erfolgt in folgenden vier Schritten:

1. Schritt: Beantwortung des Online-Bewerbungsbogens:
Bitte füllen Sie den Online-Bewerbungsbogen bis zum 30. April 2010 aus.
Beachten Sie bitte die Ausfüllhinweise!.
Anhand einer datenbankgestützten Auswertung erfolgt auf der Grundlage des Online-Bogens eine erste Auswahl der besonders bewegungsfreudigen Schulen.

2. Schritt: Einreichen einer Kurzpräsentation
Die über die Datenbankauswertung ermittelten bewegungsfreudigen Schulen werden vom MSW schriftlich informiert und gebeten, eine Kurzpräsentation einzureichen, in der sie das Konzept ihrer "Bewegungsfreudigen Schule" darstellen. Der Umfang dieser Präsentation der Schule darf fünf DIN-A4 Seiten nicht überschreiten. Der Einsendeschluss ist der 10. Juli 2010.

3. Schritt: Durchführung von Schulbesuchen
Auf der Grundlage der Auswertung des Online-Bewerbungsbogens und der Bewertung der Kurzpräsentation werden die für die Preisverleihung in Frage kommenden Schulen von einer Jury, bestehend aus Vertretern des MSW, der jeweiligen Bezirksregierung und Vertretern der Träger der Landesauszeichnung besucht.
Diese Besuche erfolgen nach Terminabsprache mit der Schule ab Mitte September 2010.

  • Schulen, die bereits an vorherigen Landesauszeichnungen teilgenommen haben, nehmen gleichberechtigt mit den "Erstbewerbern" am Verfahren teil. Sie werden anlässlich der Schulbesuche zusätzlich zur Weiterentwicklungen ihrer Konzepte der "Bewegungsfreudigen Schule" befragt.
4. Schritt: Festlegung der Preisträger
Nach Auswertung aller Ergebnisse bestimmt die Jury Anfang Januar 2011 die Preisträger. Die Entscheidungen der Jury sind bindend. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Verwertungsrechte für die Bewerbungsbeiträge liegen bei den Trägern der Landesauszeichnung.

 

7. Auszeichnungen und Preise

Alle Preisträgerschulen werden ab Mitte Januar 2011 über das Ergebnis der Jury informiert. Sie werden vom Ministerium für Schule und Weiterbildung zu einer öffentlichkeitswirksamen Veranstaltung nach Düsseldorf eingeladen. Diese Preisverleihung zur Landesauszeichnung „Bewegungsfreudige Schule 2010“ findet zeitnah nach den Osterferien statt.

Folgende Kategorien von Preisträgern sieht die Landesauszeichnung „Bewegungsfreudige Schule NRW 2010" vor:

Kategorie „Teilnehmerschulen“
Alle am Verfahren zum Erwerb der Landesauszeichnung teilnehmenden Schulen erhalten als Anerkennung eine Urkunde des Landes NRW.

Kategorie „Hauptpreisträger“
Insgesamt 10 bis 15 Schulen können das Gütesiegel "Bewegungsfreudige Schule NRW 2010" erhalten. Dieses Gütesiegel wird in Form einer Auszeichnungstafel in Verbindung mit einem Geldpreis in Höhe von jeweils 1.500 Euro überreicht.

Kategorie „Preisträger“
Zusätzlich 20 bis 25 Schulen, die sich nach Auffassung der Auswahlkommission bereits auf einem Erfolg versprechenden Weg zu einer bewegungsfreudigen Schule befinden, erhalten einen Geldpreis in Höhe von jeweils 500 Euro.

Kategorie „Sonderpreisträger“
Weitere 5 bis 10 Schulen, die sich trotz noch nicht optimaler personeller und materieller Voraussetzungen für Bewegung, Spiel und Sport auf der Grundlage ihres Schulprogramms im Rahmen ihrer Möglichkeiten intensiv um die bewegungsfreudige Gestaltung ihres Schullebens bemühen, erhalten einen Geldpreis in Höhe von jeweils 500 Euro.

 

Alle o. g. Geldpreise sind für Maßnahmen zur bewegungsfreundlichen Ausgestaltung des Schullebens und zur Weiterentwicklung der bewegungsfreudigen Schulen bestimmt.

Für Rückfragen zu diesem Thema steht Ihnen Frau Manuela Peschen (manuela.peschen@msw.nrw.de) zur Verfügung.

Die Ausschreibung als PDF-Dokument