Schulsportentwicklung
Stichwort: "Obligatorik im Leistungskurs Sport"
Auch für den Leistungskurs Sport gelten wie für den Grundkurs (s. dort) die verbindlichen Lehrplanvorgaben für den Kursdurchgang durch die gymnasiale Oberstufe und für die Jahrgangsstufe 11 als Vorbereitung für die Qualifikationsphase. Auf den Leistungskurs zugeschnitten ist dort zu beachten:
1. Organisatorische Obligatorik
Der Unterricht wird wöchentlich 5-stündig erteilt. Zu dem Stundenvolumen des Grundkursunterrichts (drei Wochenstunden in der Regel auf der Übungsstätte) kommen zwei weitere Unterrichtsstunden im Lernort Klassenraum. (LP, 40)
2. Intentionale Obligatorik
Der Leistungskurs Sport ist der Vermittlung einer exemplarisch vertieften wissenschaftspropädeutischen Ausbildung über das Lernniveau des Grundkurses hinaus verpflichtet. Die Reflexion des sportlichen Handelns ist zum einen stärker an der naturwissenschaftlich orientierten Betrachtungsweise und Erkenntnisgewinnung ausgerichtet und bezieht zum anderen gesellschaftliche Phänomene in der Entwicklung der Bewegungs-, Spiel- und Sportkultur differenzierter ein. (LP, 37)
3. Inhaltliche Obligatorik
Mindestens zwei profilbildende Bewegungsfelder und Sportbereiche (Bereich I des Faches) sind im Kursverlauf kontinuierlich (also in jedem Kurshalbjahr) zu berücksichtigen. Hier ist eine angemessene Vorbereitung auf die Anforderungen des praktischen Teils der Abiturprüfung sicher zu stellen. (LP 24)
Im Leistungskurs Sport sind gegenüber dem Grundkurs über die regelmäßige Einbeziehung der zum Kursprofil gehörigen Inhalte aus dem Teilbereich II/1 des Faches (Kenntnisse zur Realisierung des eigenen sportlichen Handelns) hinaus Gegenstände aus den Teilbereichen II/2 (Kenntnisse zum sportlichen Handeln im sozialen Kontext) und II/3 (Kenntnisse über den Sport als Teil der gesellschaftlichen Wirklichkeit) verstärkt zu berücksichtigen. Begünstigt durch die erweiterten Arbeitsbedingungen im Rahmen des zusätzlichen Unterrichts im Klassenraum können auch Fragestellungen behandelt werden, die mit dem eigenen Bewegungshandeln nicht direkt in Beziehung stehen, z.B. Themen zur Sozialisation durch Sport, zur Umweltproblematik im Leistungs- und Freizeitsport, zur Gewalt im Umfeld sportlicher Großveranstaltungen, zum Doping im Sport, zu politischer Einflussnahme auf den Sport, zum Sportsponsoring, zur Darstellung des Sports in den Medien. (LP, 40)
Die in Bereich III beschriebenen Methoden und Formen selbstständigen Arbeitens sind im Leistungskurs Sport mit dem Ziel einer vertieften Beherrschung der fachlichen Arbeitsmittel und -methoden sowie deren selbstständigen Anwendung und Reflexion zu behandeln. (LP 37)
4. Thematische Obligatorik
Auch im Leistungskurs Sport erhalten einzelne Pädagogische Perspektiven ein größeres Gewicht, Wie im Grundkurs werden mindestens zwei profilbildend und sind daher in jedem Kurshalbjahr zu berücksichtigen. (LP 24)
Im Leistungskurs Sport sind im Verlauf der Qualifikationsphase die für den Grundkurs vorgesehenen elf Unterrichtvorhaben vertieft zu behandeln. Zusätzlich sind drei weitere Unterrichtsvorhaben verbindlich, die eine Auseinandersetzung mit sportbezogenen Fragestellungen auch unabhängig vom eigenen sportlichen Handeln ermöglichen.






