Schulsportentwicklung
Stichwort: "Anforderungsbereiche"
Das für die Überprüfung der in der gymnasialen Oberstufe erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten allgemein entwickelte Instrument der Anforderungsbereiche bildet auch den unterrichtlichen Lernprozess in den Sportkursen ab. Es spiegelt die praxisbezogene Vermittlung fachlichen Wissens und den Erfahrungsgewinn aus dem sportpraktischen Handeln über die Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Methoden bis hin zur fachspezifischen Reflexion wider. Deutlich jeweils darauf bezogene Aufgabenstellungen eröffnen den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, in einem überschaubaren inhaltlichen Zugriff differenzierte Leistungen zu erbringen, zu denen sie durch Ihre Unterrichtsteilnahme befähigt worden sind. Eine klar an dem jeweiligen Anforderungsbereich orientierte Arbeitsanweisung (einschließlich der dazu konkret beschriebenen Leistung, die erwartet wird) ermöglicht nicht nur eine sachgerechte Bewertung der Schülerleistung, sondern trägt außerdem dazu bei, die Vergleichbarkeit und Gleichwertigkeit aller Unterrichtsfächer der gymnasialen Oberstufe bis in die Abiturprüfung hinein zu sichern.
Mit dem Instrument der Anforderungsbereiche können Schülerleistungen differenziert erfasst werden. In dem entsprechenden Arbeitsauftrag ergeben sich Erwartungen an die Aufgabenlösung, die drei unterschiedlichen Leistungsniveaus zugeordnet werden. Damit erhält auch die Bewertung der Schülerleistung eine klare Grundlage.
Die eingeforderten Leistungen zeigen sich auf unterschiedliche Weise, nämlich als
Erinnern
(Kenntnisse sachgerecht wiedergeben = Anforderungsbereich I)
Verstehen/Anwenden
(Kenntnisse anwenden, vorher beschriebene Sachverhalte analysierend und verstehend durchdringen, bekannte Elemente selbstständig in einen anderen Zusammenhang stellen beziehen = Anforderungsbereich II)
Beurteilen/Entwerfen
(fachgerecht Schlüsse ziehen, Pläne entwerfen, begründet urteilen = Anforderungsbereich III)
Eine derartige taxonomische Stufung der Anforderungen kann an alle im Unterricht erbrachten kognitiven Leistungen angelegt werden. Für Leistungsnachweise im Abitur ist sie verbindlich.
Beispiele aus dem Lehrplan Sport (LP, 72ff):
Der Anforderungsbereich I umfasst
- die Wiedergabe von Sachverhalten aus einem abgegrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang
- die Beschreibung und Verwendung gelernter und geübter Arbeitstechniken und Verfahrensweisen in einem begrenzten Gebiet und in einem wiederholenden Zusammenhang.
Dazu kann u. a. gehören
- die terminologisch fachgemäße Beschreibung einer sportmotorischen Bewegung aus dem Unterrichtszusammenhang nach einem dort verwendeten Analyseverfahren (z. B. nach der räumlich-zeitlichen Strukturanalyse oder der dynamisch-eigenmotorischen Aktionsanalyse)
- die Beschreibung der Auswirkungen des Ausdauertrainings auf das Herz-Kreislauf-System
- die Beschreibung des beim Erlernen einer Wurftechnik im Unterricht erfahrenen methodischen Vorgehens
- eine systematische Darstellung der Regelungsmöglichkeiten für Sportspiele , die im Unterricht Anwendung gefunden hat
- die Beschreibung einer im Unterricht behandelten taktischen Variante und deren Funktion
- eine Beschreibung von Organisationsformen zur Realisierung sportlicher Wettkämpfe
- die präzise Wiedergabe von Definitionen und ein sachgerechter Gebrauch der im Unterricht verwendeten Fachbegriffe
- die Zuordnung von Dopingmitteln zu einer aus dem Unterricht bekannten Einteilung nach Wirkungsweisen.
(Lehrplan Sport Gymnasiale Oberstufe, S. 73)
Der Anforderungsbereich II umfasst
- selbstständiges Auswählen, Anordnen, Verarbeiten und Darstellen bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem durch Übung bekannten Zusammenhang
- selbstständiges Übertragen des Gelernten auf vergleichbare neue Situationen, wobei es entweder um veränderte Fragestellungen oder um veränderte Sachzusammenhänge oder um abgewandelte Verfahrensweisen gehen kann
Dazu kann u. a. gehören
- das Einbeziehen eigener Bewegungs- und Spielerfahrung in die Darstellung sportlicher Handlungen
- die sachgerechte Auswahl und Anwendung eines bekannten Verfahrens zur Analyse sportmotorischer Bewegungen in einem neuen Sachzusammenhang
- eine Auswertung physiologischer Daten (z. B. Diagramme, Tabellen) hinsichtlich des Leistungs- bzw. Trainingszustands von Probanden
- die strukturierte Auswertung eines auf sportliches Handeln bezogenen unbekannten Textes unter einer aus dem Unterricht geläufigen Aufgabenstellung
- eine Übertragung erprobter Übungsformen bzw. methodischer Maßnahmen zur Verbesserung technischer Fertigkeiten oder taktischer Fähigkeiten in anderen Zusammenhängen
- eine Konkretisierung theoretischer Modelle durch Beispiele aus dem Bereich des Sports (z. B. Leistungsmotivation nach Heckhausen, Funktionen der Freizeit nach Habermas)
- eine sachlogisch gegliederte Zusammenstellung im Rahmen sportfachlicher Fragestellungen (z. B. Einordnung von Spielsituationen und Strukturierung von Spielen hinsichtlich zugrunde liegender Spielideen, Differenzierung sportlichen Handelns nach dem Grad des Dominanzverhaltens).
(Lehrplan Sport Gymnasiale Oberstufe, S. 73 f)
Der Anforderungsbereich III umfasst
planmäßiges Verarbeiten komplexer Gegebenheiten mit dem Ziel, zu selbstständigen Lösungen, Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen, Begründungen, Wertungen zu gelangen. Dabei werden aus den gelernten Methoden oder Lösungsverfahren die zur Bewältigung der Aufgabe geeigneten selbstständig ausgewählt oder einer neuen Problemstellung angepasst.
Dazu kann u. a. gehören
- die Auswertung eigener Bewegungserfahrungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das weitere Bewegungshandeln
- ein zielgerichteter Entwurf eines sportspezifischen Handlungskonzepts (z. B. Fitnessprogramm/Trainingsplan, Maßnahmen im Rahmen einer bewegungsfreudigen Schule, Patenschaft für einen Kinderspielplatz)
- ein auf der Grundlage der Rahmenbedingungen realistischer Vorschlag zur Gestaltung eines konkreten sportlichen Handlungsfeldes (z. B. im schulischen Sportunterricht bzw. im außerunterrichtlichen Schulsport oder beim Sporttreiben in einer informellen Gruppe, im Sportverein, in der Rehabilitation)
- eine abgewogene persönliche Bewertung unterschiedlich zu beurteilender Erscheinungen im Bereich des Sports (z. B. Förderung des Spitzensports, Kinderhochleistungssport) und daraus abzuleitende Folgerungen
- eine kritisch-konstruktive Auseinandersetzung mit Negativerscheinungen im Bereich des Sports (z. B. Regelverstöße und Unsportlichkeiten in Sportspielen) und im Zusammenhang mit dem Sport (z. B. Umweltbelastung durch Sport, Gewalt im Umfeld sportlicher Großveranstaltungen) sowie die Entwicklung eigenständiger Problemlösungsvorschläge
- eine begründete Bewertung von Entwicklungen im Bereich des Sports (z. B. Anpassungen bzw. Weiterentwicklungen in den offiziellen Regelwerken, Trendsportarten/neue Sportarten, Veränderung der Sportgewohnheiten in der Freizeit, Tendenzen im Mediensport).
(Lehrplan Sport Gymnasiale Oberstufe, S. 74)






