Schulsportentwicklung

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Leistungskurs Sport

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Besondere Vorgaben für das Leistungsfach Sport

Grundsätzlich sind im Fach Sport beide Kursarten - Grundkurs wie Leistungskurs - beiden Teilen des Doppelauftrags verpflichtet, nämlich der

  • Entwicklungsförderung durch Bewegung Spiel und Sport und der
  • Erschließung der Bewegungs-, Spiel- und Sportkultur.

Im ersten Teil geht es um die Förderung einer ganzheitlichen Entwicklung, die neben der geistigen und moralischen die sinnlich körperliche Komponente in besonderer Weise einbezieht. Jeglicher Sportunterricht hat die Aufgabe, Kompetenzen und Einstellungen zu vermitteln, die es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, ihre eigene Entwicklung sachkundig und eigenverantwortlich zunehmend selbst zu steuern. Im Leistungskurs erhält allerdings das selbstständige Arbeiten eine besondere Akzentsetzung.

Die zweite Seite des Doppelauftrags "richtet den Blick auf die Aktivitäten und Handlungsmuster des Sports; ihre Vielfalt gilt es erfahrbar zu machen und sinnerfülltes Sporttreiben als Teil selbstverantwortlicher Lebensgestaltung anzubahnen" (Lehrplan Sport, S. XXX). Bezugspunkt für den Schulsport ist dabei der Sport außerhalb der Schule mit dem Ziel, dass für die Schülerinnen und Schüler Sport ein regelmäßiger Faktor einer aktiven, sinnbewussten Lebensgestaltung wird und bleibt. Auch dieser zweite Teilauftrag erfährt im Leistungskurs eine spezifische Ausrichtung.

Im Leistungskurs Sport kann der Unterricht schon auf Grund seiner besonderen Organisationsform auf der Übungsstätte und im Klassenraum in besonderer Weise Hilfen zu aktivem, sinnbewusstem und selbstverantwortlichem Handeln geben. Durch verstärktes Bewusstmachen sportbezogener Sachzusammenhänge wird der Blick auf die gesellschaftliche Wirklichkeit geschärft, werden Kenntnisse vermittelt und Raum für die Anwendung von Methoden der wissenschaftlichen Erkenntnisgewinnung gegeben. Und dabei gilt wie für alle übrigen Fächer auch im Sport: Nicht die Stoffanhäufung ist das Ziel der Leistungskurse, vielmehr muss auf der Grundlage gesicherter Kenntnisse das methodische Lernen im Vordergrund stehen. (Lehrplan Sport, S. XV)

Demnach sind die besonderen Bestimmungen, die für Sport als Leistungskursfach über die "Pflichtbindung Sport" (s. Grundkurs Sport "Rechtliche Vorgaben" ) hinaus gelten, nicht grundsätzlicher Natur. Sie betreffen lediglich die generelle Aufgabe der Leistungskurse, den Schülerinnen und Schülern erweiterte Möglichkeiten des vertieften wissenschaftspropädeutischen Arbeitens zu bieten.