Schulsportentwicklung
Fachaufsichtliche Beratung
Nach Eingang des Genehmigungsantrags wird die Fachaufsicht in der Regel eine sportfachliche Beratung der Sportfachkonferenz unter Beteiligung der Schulleitung durchführen. Zur Vorbereitung dieser Dienstbesprechung werden zur Vorlage vor diesem Termin durch die Fachkonferenz etwa folgende Ausarbeitungen erwartet:
- eine knappe Darstellung des Sportunterrichts vor der Qualifikationsphase (Unterrichtsorganisation, Themen der Unterrichtsvorhaben im vorangehenden Schuljahr)
- eine in der Sportfachkonferenz abgestimmte exemplarische Grundlegung für den Leistungskurs in Anlehnung an die Kursprofilbeschreibung der Beispielsequenz des Lehrplans (S. 48/49) einschließlich der Auflistung der Unterrichtsvorhaben des vorgesehenen Leistungskurses als Umrissplanung (Themen der Qualifikationsphase)
- den Entwurf eines auf das Kursprofil bezogenen möglichen Vorschlags für die letzte Klausur vor der schriftlichen Prüfungsarbeit im Abitur
- den Entwurf eines auf das Kursprofil bezogenen Vorschlags zur Durchführung und Bewertung der praktischen Prüfung im Abitur gemäß Ziffer 5.3.1.1 des Lehrplans Sport, in dem die vorgesehenen Überprüfungsformen, die Beobachtungsschwerpunkte und die Beurteilungskriterien konkretisiert werden.
In der Dienstbesprechung werden in Anbindung an die entsprechenden Vorgaben des Lehrplans Sport für die gymnasiale Oberstufe folgende Themenkreise besprochen:
- Theorie-Praxis-Integration unter den Bedingungen des Leistungsfachs
- fachliches Anspruchsniveau und oberstufengemäße Vermittlungsweise
- Obligatorik und Lernprogression in dem vorgesehenen Kursprofil
- Lernerfolgskontrollen und das Instrument der taxonomischen Stufung für die Leistungsbeurteilung der kognitiven Unterrichtsanteile
- Abiturprüfung im Leistungsfach Sport.






