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Leistungskurs Sport

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Festlegung der ersten beiden Prüfungsteile in der praktischen Abiturprüfung

Bestimmt durch das jeweilige Kursprofil sind zwei Überprüfungsformen aus der folgenden Gruppierung der Bewegungsfelder und Sportbereiche auszuwählen:

1. Spielen in und mit Regelstrukturen - Sportspiele

Die Überprüfung der Spielfähigkeit findet in einer im Kurs erarbeiteten Spielform statt, die sich an der Wettkampfform des Zielspiels orientieren muss. Die Dauer beträgt ca. 30 Minuten.

2. Gestalten, Tanzen, Darstellen - Gymnastik/Tanz, Bewegungskünste

Die Überprüfung der Gestaltungs- und Präsentationsfähigkeit erfolgt in zwei Teilaufgaben. Die erste Aufgabe ist eine vom Prüfling selbst gewählte gymnastische, tänzerische oder vergleichbare Gestaltung/Kür mit einer Partnerin bzw. einem Partner oder in einer Gruppe. Thema und inhaltliche Beschreibung sind zur Prüfung schriftlich vorzulegen. Die zweite Aufgabe ist eine themengebundene Improvisation mit einer Vorbereitungszeit von 30 Minuten. Die Mindestdauer des Vortrags beträgt jeweils eine Minute.

3. Laufen, Springen, Werfen - Leichtathletik

Die Überprüfung erfolgt in einem vom Prüfling zusammengestellten leichtathletischen Dreikampf mit je einer Disziplin aus den Bereichen Sprint/Hürdensprint, Sprung und Wurf/Stoß.

oder

3. Bewegen im Wasser - Schwimmen

Die Überprüfung erfolgt im Sportschwimmen über 100 m Lagen und in einem der Gegenstandsbereiche Rettungsschwimmen oder Tauchen.

oder

3. Bewegen an Geräten - Turnen

Die Überprüfung erfolgt in einem vom Prüfling zusammengestellten turnerischen Dreikampf an unterschiedlichen Geräten. Ein Gerät kann durch eine Gerätekombination oder eine akrobatische Darbietung ersetzt werden. Der Dreikampf besteht aus Kürübungen, deren Ablauf zur Prüfung schriftlich vorzulegen ist.

oder

3. Gleiten, Fahren, Rollen - Rollsport, Bootssport, Wintersport

Überprüft werden technisches Können und eine Rennleistung über eine Kurzstrecke.

oder

3. Ringen und Kämpfen - Zweikampfsport

Die Überprüfung erfolgt in zwei Kämpfen mit unterschiedlichen Gegnerinnen bzw. Gegnern etwa gleicher Stärke. Die Dauer beträgt jeweils mindestens drei Minuten.