Schulsportentwicklung
Der praktische Teil der Abiturprüfung
Form der praktischen Prüfung:
Die praktische Prüfung umfasst drei Prüfungsteile aus mindestens zwei Bewegungsfeldern / Sportbereichen.
Gestaltung der Prüfungsteile:
Der erste und zweite Prüfungsteil bestehen aus der Überprüfung wettkampfbezogener Leistungen. Bestimmt durch das jeweilige Kursprofil sind zwei Überprüfungsformen aus der Gruppierung der Bewegungsfelder und Sportbereiche auszuwählen.
Der dritte Prüfungsteil besteht aus einer Ausdauerleistung. Die Lehrkraft legt spätestens zu Beginn der Jahrgangsstufe 13.1 zwei Überprüfungsformen der Ausdauer fest, aus denen jeder Prüfling bis zu vier Wochen vor dem Termin der Prüfung seine Disziplin auswählt. Die Auswahl bezieht sich auf folgende Überprüfungsformen:
- 5.000 m Laufen
- 400 m Schwimmen
- 4.000 m Rudern bzw. Kanufahren (Einer)
- eine vergleichbare Ausdauerüberprüfung, auch in Form eines Ausdauermehrkampfs
Durchführung der praktischen Prüfung:
Die praktische Prüfung findet an zwei Tagen in engem zeitlichen Zusammenhang statt. Die Überprüfung der Ausdauerleistungsfähigkeit erfolgt am zweiten Prüfungstag.
Bewertung der Prüfungsleistung
Die Bewertung der Prüfungsleistung erfolgt durch den Fachprüfungsausschuss gemäß § 34 (4) APO-GOSt.
Die Leistungen in den drei Teilbereichen der Prüfung werden mit je einer Note bewertet, die bei der Bildung der Prüfungsnote gleiches Gewicht haben.
Innerhalb der drei Teilbereiche haben einzelne Prüfungsteile ebenfalls gleiches Gewicht.






