Schulsportentwicklung
Die mündliche Abiturprüfung im Leistungsfach Sport
Eine zusätzliche mündliche Prüfung ist dann anzusetzen, wenn das Ergebnis der schriftlichen Prüfung sich um 4 oder mehr Punkte vom Durchschnittswert der Noten in der Qualifikationsphase unterscheidet, wenn das Bestehen der Abiturprüfung gefährdet ist oder wenn der Prüfling diese Prüfung selbst wünscht. Für diese Prüfung ist im Leistungsfach Sport keine gesonderte Regelung getroffen worden. Sie ist zweiteilig anzulegen.
In einem ersten Teil soll der Prüfling eine schriftlich vorgelegte und in der Vorbereitungszeit bearbeitete Aufgabe in zusammenhängendem Vortrag zu lösen versuchen. Die Aufgabenstellung für die mündliche Prüfung darf sich nicht auf Unterrichtsinhalte aus nur einem Kurshalbjahr beziehen und sie muss für den Prüfling neu sein. Sie orientiert sich in ihrer taxonomischen Stufung an den Aufgabenarten für die schriftliche Prüfungsarbeit, dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass dem Prüfling nur eine begrenzte Vorbereitungszeit zur Verfügung steht.
Im zweiten Teil sollen vor allem größere fachliche und fachübergreifende Zusammenhänge in einem Prüfungsgespräch angesprochen werden. Der Terminus "Prüfungsgespräch" macht deutlich, dass sich der Prüfling in einem fachlichen Kolloquium bewähren soll und der Prüfer das Gespräch unzulässig führt, wenn er zusammenhanglose Einzelfragen aneinander reiht.
Beispiel für eine Prüfungsaufgabe in der mündlichen Abiturprüfung






