Schulsportentwicklung
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Stichwort: "Anforderungsbereiche"
Das für die Überprüfung der in der gymnasialen Oberstufe erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten allgemein entwickelte Instrument der Anforderungsbereiche bildet auch den unterrichtlichen Lernprozess in den Sportkursen ab. Es spiegelt die praxisbezogene Vermittlung fachlichen Wissens und den Erfahrungsgewinn aus dem sportpraktischen Handeln über die Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Methoden bis hin zur fachspezifischen Reflexion wider. Deutlich jeweils darauf bezogene Aufgabenstellungen eröffnen den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, in einem überschaubaren inhaltlichen Zugriff differenzierte Leistungen zu erbringen, zu denen sie durch Ihre Unterrichtsteilnahme befähigt worden sind. Eine klar an dem jeweiligen Anforderungsbereich orientierte Arbeitsanweisung (einschließlich der dazu konkret beschriebenen Leistung, die erwartet wird) ermöglicht nicht nur eine sachgerechte Bewertung der Schülerleistung, sondern trägt außerdem dazu bei, die Vergleichbarkeit und Gleichwertigkeit aller Unterrichtsfächer der gymnasialen Oberstufe bis in die Abiturprüfung hinein zu sichern.
Mit dem Instrument der Anforderungsbereiche können Schülerleistungen differenziert erfasst werden. In dem entsprechenden Arbeitsauftrag ergeben sich Erwartungen an die Aufgabenlösung, die drei unterschiedlichen Leistungsniveaus zugeordnet werden. Damit erhält auch die Bewertung der Schülerleistung eine klare Grundlage.
Die eingeforderten Leistungen zeigen sich auf unterschiedliche Weise, nämlich als
- Erinnern
(Kenntnisse sachgerecht wiedergeben = Anforderungsbereich I) - Verstehen/Anwenden
(Kenntnisse anwenden, vorher beschriebene Sachverhalte analysierend und verstehend durchdringen, bekannte Elemente selbstständig in einen anderen Zusammenhang stellen beziehen = Anforderungsbereich II) - Beurteilen/Entwerfen
(fachgerecht Schlüsse ziehen, Pläne entwerfen, begründet urteilen = Anforderungsbereich III)
Eine derartige taxonomische Stufung der Anforderungen kann an alle im Unterricht erbrachten kognitiven Leistungen angelegt werden. Für Leistungsnachweise im Abitur ist sie verbindlich.
Beispiele aus dem Lehrplan Sport (LP, 72ff):





