Schulsportentwicklung

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Rechtliche Vorgaben

Der Stellenwert des Grundkurses Sport als Mindestauflage für die "Pflichtbindung Sport" im Rahmen der Schullaufbahn aller Oberstufenschülerinnen und -schüler ist in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe (APO-GOSt) geregelt. Die (verbindlichen und optionalen) fachspezifischen Aussagen hinsichtlich seiner Ziele und Inhalte, der Unterrichtsgestaltung und Lernerfolgskontrollen finden sich im Lehrplan Sport für die gymnasiale Oberstufe.

Für Schülerinnen und Schüler, die an ausgewählten Erprobungsschulen Sport als 4. Abiturfach wählen können, gelten im Rahmen der generell für den GK Sport geltenden Vorgaben gesonderten Bedingungen, die unter der Rubrik "Erprobungsrahmen Sport als 4. Abiturfach" zu finden sind.

Sport im Schulgesetz des Landes NRW

Kommentierte Auszüge aus der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt)

Festlegungen im Lehrplan Sport