Schulsportentwicklung
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Die Fachprüfung im Grundkurs Sport
Ist Sport im Grundkurs als 4. Fach der Abiturprüfung gewählt worden (P4), kann dort in jedem Halbjahr anstelle einer Klausur eine Fachprüfung mit einem praktischen und einem theoretischen Prüfungsteil treten. Jeweils zu Beginn des Halbjahres legt die Lehrkraft fest, ob eine Fachprüfung durchgeführt wird und teilt den Schülerinnen und Schülern Termin, Umfang und Bewertungskriterien der Fachprüfung mit. Prüferin oder Prüfer ist die unterrichtende Lehrkraft. Die Note der Fachprüfung wird den Schülerinnen und Schülern zeitnah zur Prüfung mitgeteilt. Die Prüfungsinhalte orientieren sich sowohl in der Praxis als auch in der Theorie an den Gegenständen des vorausgegangenen Unterrichts. Die Prüfungsinhalte müssen in beiden Prüfungsteilen den Pädagogischen Perspektiven Rechnung tragen, unter denen sie behandelt wurden. Die Prüfungsteile Praxis und Theorie werden 1:1 gewichtet.
Der praktische Prüfungsteil besteht aus einer für alle Prüflinge gleichen Aufgabe. Er findet im Rahmen des Unterrichts an einem Tag statt. Sollten im Verlauf von 12.1 bis 13.1 mehrere Fachprüfungen durchgeführt werden, ist es nicht zulässig, sich dabei auf ein einziges Bewegungsfeld oder einen einzigen Sportbereich zu beschränken.
Der theoretische Prüfungsteil ist in Abhängigkeit von der Zahl der Prüflinge zu organisieren und kann in Form einer mündlichen Prüfung von zehn bis fünfzehn Minuten Dauer oder einer schriftlichen Überprüfung durchgeführt werden. Er sollte im nahen zeitlichen Zusammenhang mit der praktischen Prüfung und nach Möglichkeit an einem Tag durchgeführt werden. Gruppenprüfungen mit maximal drei Prüflingen sind möglich, dabei ist ein Prüfungsanteil von mindestens zehn Minuten je Prüfling sicherzustellen.
Die Fachprüfung kann auch als integrierte Praxis-Theorie-Prüfung durchgeführt werden. Praktische und theoretische Prüfungsteile können sich bei dieser Form der Prüfung in sachlich angemessener Form abwechseln.
Beispiele für Fachprüfungen
Die folgenden Beispiele für Fachprüfungen sollen Möglichkeiten dieser Überprüfungsform veranschaulichen, die laut Erprobungsrahmen im Beurteilungsbereich „Klausuren“ an die Stelle der jeweils ersten Klausur in den Kurshalbjahren 12.1 bis 13.1 treten kann.
Vor dem Hintergrund der Beispielsequenz des Lehrplans sind z.B. folgende Fachprüfungen in den einzelnen Kurshalbjahren denkbar:
12/1:
Praktischer Prüfungsteil: Überprüfung der bislang erworbenen Spielfähigkeit im Volleyball an Hand von Spielformen, die im Kurs entwickelt worden sind
Theoretischer Prüfungsteil: Zusammenhang von Spielidee und Spielregeln bei Rückschlagspielen unter Bezugnahme auf konkrete Beispiele (auch als schriftliche Übung möglich)
12/2:
Integrierte Prüfung: Überprüfung von Sprung- und Wurfkraft an Hand vorgegebener motorischer Tests und Erläuterung der Testkonzeption (Testaufbau, Durchführbarkeit, Gütekriterien)
13/1:
Praktischer Prüfungsteil: Leichtathletischer Mehrkampf
Theoretischer Prüfungsteil: Methodisches Vorgehen beim Erlernen von Bewegungen, individuelle Trainingsgestaltung unter Berücksichtigung trainingstheoretischer Grundsätze (in konkretisierter Aufgabenstellung auch als schriftliche Übung denkbar)





