Schulsportentwicklung

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Die sportpraktische Abschlussprüfung im Grundkurs Sport

Im abschließenden Halbjahr 13.2 findet eine abschließende sportpraktische Prüfung statt, in der die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbene Ausdauerleistungsfähigkeit und den erreichten Könnensstand zeigen soll. Gegenstand dieser Überprüfung sind Unterrichtsinhalte aus der Jahrgangsstufen 12 und 13. Sie ist gegen Ende des Halbjahres durchzuführen und bezieht Inhalte aus zwei der behandelten Bewegungsfelder und Sportbereiche ein. Prüferin oder Prüfer ist die unterrichtende Lehrkraft.

Die sportpraktische Abschlussprüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen:

  • einer Überprüfung des sportmotorischen Könnens (Fertigkeiten, Gestaltungsfähigkeit, Spielfähigkeit) in einem der profilbildenden Bewegungsfelder und Sportbereiche in komplexen sportlichen Handlungssituationen. Die Bewertung erfolgt nach den von der Lehrkraft zu der konkreten Bewegungsaufgabe vorgelegten Kriterien (vgl. Lehrplan Sport für die Gymnasiale Oberstufe, Kap. 5.3.1) und
  • einer Überprüfung der aeoroben Ausdauerleistung in einem weiteren Bewegungsfeld oder Sportbereich

Für die Bewertung der Leistungen gelten die „Prüfungsanforderungen und Anforderungsbeispiele für die Bewertung der sportpraktischen Leistungen im Abitur“ (Anlage zum Lehrplan Sport in der gymnasialen Oberstufe). Die Lehrkraft legt spätestens zu Beginn des Halbjahres 13.1 die Art des Ausdauertests und zu Beginn des Halbjahres 13.2 die Bewegungsaufgabe für den ersten Prüfungsteil fest. Die beiden Prüfungsteile haben bei der Ermittlung der Prüfungsnote gleiches Gewicht. Das Ergebnis dieser Prüfung bildet die Hälfte der Halbjahresnote für das Halbjahr 13.2 (vgl. Ziffer 4.4 Erprobungsrahmen).

Verfahren bei Sportunfähigkeit:

Ist eine Schülerin oder ein Schüler infolge Sportunfähigkeit nicht in der Lage, an der sportpraktischen Überprüfung in 13.2 teilzunehmen bzw. diese benotbar zu beenden, tritt an die Stelle der sportpraktischen Überprüfung eine Prüfungsgespräch ohne Aufgabenstellung und Vorbereitungszeit im zeitlichen Rahmen von etwa 20 Minuten Länge. Gegenstand dieses Prüfungsgesprächs, das die Fachlehrerin bzw. der Fachlehrer in der Regel im Rahmen des Unterrichts mit der Schülerin bzw. dem Schüler führt, sind sporttheoretische Fragestellungen im inhaltlichen Zusammenhang mit den beiden für diesen Kurs festgelegten Prüfungsteilen. Die hier erteilte Note tritt bei der Bildung der Kursabschlussnote in 13.2 an die Stelle der Note für die sportpraktische Überprüfung.)

Beispiel einer sportpraktischen Überprüfung am Ende von 13.2

Vor dem Hintergrund der Beispielsequenz des Lehrplans bieten sich für diese Überprüfung am Ende der Qualifikationsphase z.B. als Überprüfungsinhalte an:

  • 1. Prüfungsteil: volleyballspezifische Fertigkeiten und Spielfähigkeit, gezeigt in den beiden Überprüfungssituationen: „Variantenreiches Zuspiel in einer Dreiergruppe“ und „Spiel im Rahmen des im Kurs vereinbarten Regelwerks“
  • 2. Prüfungsteil: Ausdauerüberprüfung anhand eines Dauerlaufs nach Wahl aus 12-Minuten-Lauf, 3.000-m-Lauf, Laufbiathlon (Laufanteil von 2000 m) oder 2.000-m-Hindernislauf