Schulsportentwicklung
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Die Abiturprüfung im Grundkurs Sport
Für die Schülerinnen und Schüler, die Sport im Grundkurs als Abiturprüfungsfach wählen konnten, findet diese im Rahmen des Abiturprüfungsverfahrens der Schule als mündliche Abiturprüfung (vgl. § 37 und 38 APO-GOSt) statt. Gegenstand der Prüfung sind die Unterrichtsinhalte der Jahrgangsstufen 12 und 13. (Bereiche I-III). Zu dieser Prüfung wird eine Aufgabe schriftlich vorgelegte. Sie kann im Fach Sport auch von einer durch den Prüfling vorab zu gestaltenden sportpraktischen Handlungssituation ausgehen. Nach einer in der Regel 30-minütigen Vorbereitungszeit soll der Prüfling diese Aufgabe selbstständig in einem zusammenhängenden Vortrag zu lösen versuchen. In einem zweiten Prüfungsteil werden dann in einem Prüfungsgespräch mit dem Fachlehrer vor allem größere fachliche und fachübergreifende Zusammenhänge angesprochen.
Anforderungen in der Abiturprüfung:
Die Schülerinnen und Schüler sollen in Sport als 4. Fach der Abiturprüfung nachweisen, dass sie auf der Basis einer vertieften und erweiterten sportlichen HandlungskompetenzLeistungen in allen drei Anforderungsbereichen erbringen können, indem sie
- über sicheres und reflektiertes Fachwissen verfügen, das sie geordnet darstellen und problembezogen einsetzen können
- unterschiedliche fachliche Methoden und Formen selbständigen Arbeitens kennen und in Anwendungszusammenhängen einschätzen können
- fachliche Kenntnisse in überfachliche Zusammenhänge einordnen und auf diese beziehen können
Die Anforderungen in der Abiturprüfung müssen sich hinsichtlich der fachlichen Kenntnisse und Arbeitsweise auf die vom Kursprofil her angezeigte Lernprogression beziehen, die den Theorie-Praxis-Bezug des Unterrichts in der Qualifikationsphase bestimmt hat.
Beispiel A für eine mündliche Abiturprüfung
Beispiel B für eine mündliche Abiturprüfung





