Schulsportentwicklung
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Erprobung "Sport als 4. Abiturfach"
Im Zuge der Qualitätssicherung der Abiturprüfung und Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität im Sportunterricht der gymnasialen Oberstufe ist mit dem Inkrafttreten des derzeitigen Lehrplans Sport (1999) die vorher generell mögliche Wahl von Sport als 4. Abiturprüfungsfach (P4) eingeschränkt worden. Zur Zeit ist es an 54 ausgewählten Gymnasien bzw. Gesamtschulen im Rahmen einer wissenschaftlich und schulaufsichtlich begleiteten Erprobung möglich, Sport als "mündliches Prüfungsfach" zu wählen. Diese Erprobung ist seit Beginn des Schuljahres 2005/06 in eine erweiterte zweite Phase getreten. In dieser breit angelegten und auch von den anderen Bundesländern mit großem Interesse verfolgten Erprobung soll sich bis 2008 (also nach insgesamt sechs Abiturdurchgängen) erweisen, ob auch das Bewegungsfach Sport einen den anderen Fächern vergleichbaren Beitrag zu den Aufgaben der gymnasialen Oberstufe leisten kann, einschließlich eines vergleichbaren Anforderungsniveaus in den Abiturprüfung.
Aktueller Erprobungsrahmen (2005)
Die wissenschaftliche Begleitung
Regelungen und Ablaufplanung der 2 Phase des Erprobungsrahmens





