Schulsportentwicklung

Qualitätsentwicklung in der gymnasialen Oberstufe

 

Stichworte A-Z

Als unabwählbares Pflichtfach „trägt das Fach Sport, ausgehend von der körperlich-sinnlichen Dimension des Menschen, zu einer ganzheitlichen Bildung und Erziehung bei. Auf der Basis unmittelbar erlebter sportlicher Handlungssituationen soll der Sportunterricht zur aktiven Teilhabe an der Bewegungs-, Spiel- und Sportkultur und zur kritischen Auseinandersetzung mit ihr befähigen“ (LP Sport, S. XVI). Grundkursunterricht ist daher als reflektierte Praxis überwiegend Bewegungszeit, sein Lernort ist in der Regel die Übungsstätte.
In allen Schulen, die an der Erprobung von „Sport als 4. Abiturprüfungsfach“ teilnehmen, kann Sport auch im Grundkurs zum Abiturfach werden. Rechtliche Vorgaben zum Leistungskurs Sport Materialien für den Unterricht Erprobungsrahmen Sport als 4. Abiturfach Fachmethodische Grundlagen Schuleigene Lehrpläne Unterrichtsvorhaben Formen der Lernerfolgsüberprüfung Theorie-Praxis-Bezug